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   BGH, 15.03.2001 - 3 StR 542/00   

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https://dejure.org/2001,7398
BGH, 15.03.2001 - 3 StR 542/00 (https://dejure.org/2001,7398)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2001 - 3 StR 542/00 (https://dejure.org/2001,7398)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2001 - 3 StR 542/00 (https://dejure.org/2001,7398)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe - Nebenkläger - Beistand - Bestellung - Bedürftigkeitsprüfung - Schuß - Totschlag - Versuch - Schlägerei

  • Judicialis

    StPO § 300; ; StPO § 397 a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 395 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 397 a Abs. 2; ; StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 395 Abs. 1 Nr. 2, § 396 Abs. 2
    Voraussetzungen des Nebenklägeranschlusses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02

    Nebenklagebefugnis (geringe Möglichkeit der Verurteilung wegen einer Katalogtat)

    Der Antrag der Nebenklägerin, ihr für das Revisionsverfahren Rechtsanwalt S. beizuordnen, ist dem in § 300 StPO zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgedanken zufolge als Antrag auf Bestellung eines Beistandes nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO auszulegen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 542/00).
  • BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02
    Der Antrag der Nebenklägerin, ihr für das Revisionsverfahren Rechtsanwalt S. beizuordnen, ist dem in § 300 StPO zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgedanken zufolge als Antrag auf Bestellung eines Beistandes nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO auszulegen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 542/00).
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