Rechtsprechung
BGH, 15.03.2006 - IV ZR 146/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Wahrung des rechtlichen Gehörs; Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises bei drohender Beweisfälligkeit einer Partei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 279 Abs. 3 § 139; GG Art. 103 Abs. 1
Gewährung rechtlichen Gehörs nach teilweiser Durchführung der Beweisaufnahme - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.10.2003 - 18 O 434/02
- KG, 07.04.2005 - 12 U 286/03
- BGH, 15.03.2006 - IV ZR 146/05
- BGH, 17.05.2006 - IV ZR 146/05
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15
Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen
Eine Pflicht des Gerichts nach § 139 ZPO, im Rahmen der Erörterung im Anschluss an die Beweisaufnahme nach § 279 Abs. 3 ZPO auf das vorläufige Ergebnis der Beweiswürdigung einzugehen, ist anzunehmen, wenn die nachfolgende Entscheidung andernfalls eine Überraschungsentscheidung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1989 - VI ZR 216/88, NJW 1989, 2756, 2757; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 146/05, juris Rn. 5; BVerwG, NVwZ 2013, 1132, 1134 f.). - BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15
Pflicht des Gerichts zur Mitteilung seiner vorläufigen Beweiswürdigung
Musste die Partei nach dem Verlauf der Beweisaufnahme nicht damit rechnen, dass das Gericht den Beweis als nicht geführt ansehen wird, darf ihr nicht die Möglichkeit abgeschnitten werden, durch neue Beweisanträge oder Richtigstellungen auf das Ergebnis der Beweisaufnahme noch Einfluss zu nehmen (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 146/05, juris Rn. 5 aaO).Offen gelassen hat er bisher die Frage, ob das Gericht nach § 279 Abs. 3 ZPO allgemein die Beweise unmittelbar im Anschluss an eine Beweisaufnahme zu würdigen, das Ergebnis den Parteien zu offenbaren und gegebenenfalls die Benennung weiterer Beweismittel anzuregen hat (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 146/05, aaO).
- BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17
Rechtsstreit über einen Erbbaurechtsvertrag und dessen Rückabwicklung wegen …
Dies gilt auch, soweit eine Partei nach den Umständen des Falles durch die vom Gericht beabsichtigte Beweiswürdigung überrascht zu werden droht (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - IV ZR 146/05, BeckRS 2006, 06634 Rn. 4). - KG, 27.09.2012 - 8 U 98/12
Hinweispflicht des Gerichts auf Bedenken gegen Glaubwürdigkeit eines Zeugen
Der BGH hat es ausdrücklich offen gelassen, ob § 279 Abs. 3 ZPO für den Fall drohender Beweisfälligkeit einer Partei immer eine Verpflichtung des Gerichts zu entnehmen ist, seine eigene Würdigung des Beweisergebnisses zu offenbaren und gegebenenfalls die Benennung weiterer Beweismittel anzuregen (BGH, Urteil vom15. März 2006 - IV ZR 146/05 - bei juris).