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   BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05   

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https://dejure.org/2006,482
BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05 (https://dejure.org/2006,482)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2006 - IV ZR 4/05 (https://dejure.org/2006,482)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2006 - IV ZR 4/05 (https://dejure.org/2006,482)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schaden des Versicherungsnehmers bei fehlender Möglichkeit einer Prozessführung auf Grund einer vertragswidrigen Verweigerung der Deckungszusage durch den Rechtschutzversicherer; Haftung des Rechtschutzversicherers aus positiver Vertragsverletzung; Pflicht eines ...

  • versicherung-recht.de

    ARB 1994

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    BGB § 280; ; AVB Rechtsschutzversicherung (hier ARB 94) § 1

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Rechtsschutzversicherers für vertragswidrige Verweigerung der Deckungszusage

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; ARB 94 § 1
    Haftung des Rechtsschutzversicherers auf Schadensersatz wegen Verweigerung der Deckungszusage für eine Klage auf Erteilung einer Gewinnzusage

  • RA Kotz

    Rechtschutzversicherung - Haftung bei vertragswidriger Verweigerung der Deckungszusage

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anspruch aus Gewinnmitteilung (§ 661a BGB): Anspruchsvoraussetzungen, Begriff des Senders; Haftung des Rechtsschutzversicherers bei zu Unrecht unterbliebener Deckungszusage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der Deckungszusage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragswidrige Verweigerung der Deckung: Haftung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Haftung des Rechtsschutzversicherers aus positiver Vertagsverletzung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Feststellungsinteresse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Vertragswidrige Verweigerung der Deckungszusage durch einen Rechtsschutzversicherer

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Schadenersatzanspruch bei unberechtigter Deckungsablehnung des Rechtsschutzversicherers

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 661a, 280; ARB 94 §§ 1, 3 Abs. 2 lit. f
    Haftung des Rechtsschutzversicherers für vertragswidrige Verweigerung einer Deckungszusage

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anspruch aus Gewinnmitteilung (§ 661a BGB): Anspruchsvoraussetzungen, Begriff des Senders; Haftung des Rechtsschutzversicherers bei zu Unrecht unterbliebener Deckungszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2548
  • MDR 2006, 1226
  • NZV 2006, 477 (Ls.)
  • VersR 2006, 830
  • DB 2006, 1270
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • OLG Nürnberg, 11.01.2008 - 5 U 1617/07

    Klageschrift: Rubrumsberichtigung bei offensichtlich irrtümlicher

    In einem solchen Fall entfällt das Feststellungsinteresse nicht automatisch, es besteht insoweit keine allgemeine Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage (BGH NJW 06, 2548, 2549; 99, 3774, 3775).
  • LG Düsseldorf, 05.08.2016 - 8 O 238/15

    Feststellungsbegehren der Umwandlung von Darlehensverträgen in

    Kann ein Kläger sein Ziel mit einer Leistungsklage erreichen, lässt dies nicht ohne weiteres das Feststellungsinteresse entfallen; eine Feststellungsklage bleibt zulässig, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2006 - IV ZR 4/05 [unter II 1] m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17

    Passivlegitimation des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen auf

    Vielmehr bleibt die Feststellungsklage dann zulässig, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das hat der BGH bereits mehrfach angenommen, u.a. dann, wenn es sich bei der Beklagten - wie hier - um ein großes Versicherungsunternehmen handelt (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.; BGH, Urt. v. 28.09.1999, - IV ZR 195/98 -, VersR 1999, 1555 ff., in juris Rn. 19).

    Auch in den zitierten BGH-Entscheidungen vom 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, und vom 16.02.2005, - IV ZR 18/04 -, haben sich die dort verklagten Versicherungen auf vergleichbare Einwendungen gegenüber dem Anspruchsgrund im Rahmen der von den jeweiligen Klägern erhobenen Feststellungsklagen berufen.

    In der Entscheidung des BGH vom 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, hat der dortige Kläger auch einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung wegen unberechtigter Versagung von Deckungsschutz geltend gemacht, also keinen reinen vertraglichen Leistungsanspruch wegen Gewährung von Rechtsschutz.

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