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   BGH, 15.03.2007 - 3 StR 31/07   

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https://dejure.org/2007,6985
BGH, 15.03.2007 - 3 StR 31/07 (https://dejure.org/2007,6985)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2007 - 3 StR 31/07 (https://dejure.org/2007,6985)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2007 - 3 StR 31/07 (https://dejure.org/2007,6985)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Begehen der Anlasstat im Zustand erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei fehlender Unrechtseinsicht; Erneute Maßregelanordnung bei im Vollzug der Maßregel begangenen Taten

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 414 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Unterbringung bei verminderter Einsichtsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 411
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 3 StR 31/07
    Im Übrigen bemerkt der Senat, dass Staatsanwaltschaft und Landgericht bei Einleitung und Durchführung des erneuten Sicherungsverfahrens den Beschluss des Senats vom 14. Juli 2005 (BGHSt 50, 199) missverstanden haben dürften.
  • BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 3 StR 31/07
    Nach den dort aufgestellten Grundsätzen rechtfertigen Taten, die der bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Beschuldigte im Vollzug dieser Maßregel begangen hat, nur in Ausnahmefällen die erneute Maßregelanordnung nach § 63 StGB (s. BGH NStZ-RR 2007, 8).
  • BGH, 04.11.2010 - 1 StR 326/10

    Verfahrenseinstellung im Sicherungsverfahren; Unterbringung des Beschuldigten in

    Der Senat hat das Verfahren hinsichtlich der Fälle II. 3. und 4. der Urteilsgründe auf Antrag des Generalbundesanwalts aus den von diesem in seiner Antragsschrift vom 15. September 2010 zutreffend dargelegten Gründen gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt (zur Anwendbarkeit der schuldunabhängigen Einstellungsmöglichkeit gemäß § 154 StPO vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - 3 StR 31/07, StV 2007, 411; Löwe/Rosenberg/Gössel, StPO, 26. Aufl., § 414 Rn. 26 mwN).
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