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   BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10   

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https://dejure.org/2011,3476
BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10 (https://dejure.org/2011,3476)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2011 - V ZB 177/10 (https://dejure.org/2011,3476)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2011 - V ZB 177/10 (https://dejure.org/2011,3476)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 S 1 ZPO, § 44 ZVG, § 77 Abs 2 S 1 ZVG, § 180 ZVG, §§ 180 ff ZVG
    Prozesskostenhilfe für Teilungsversteigerung: Mutwilligkeit bei voraussichtlich unterbleibender Abgabe eines zulässigen Gebots

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 114 S. 1; ZVG §§ 180, 182
    Mutwilligkeit einer Teilungsversteigerung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe für eine aller Voraussicht nach fehlschlagende Teilungsvereinbarung; Mutwilligkeit i.S.v. § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) bei mangels eines ein zulässiges Angebot abgebenden Bieters voraussichtlich aufzuhebenden Verfahrens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Teilungsversteigerung - Mutwilligkeit und Fehlschlagen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozesskostenhilfe für Teilungsversteigerung; Mutwilligkeit der Teilungsversteigerung; Zwangsversteigerung; fehlende Bieter; Aussichtslosigkeit

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für Teilungsversteigerung: Mutwilligkeit bei voraussichtlich unterbleibender Abgabe eines zulässigen Gebots

  • ra.de
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für Teilungsversteigerung: Mutwilligkeit bei voraussichtlich unterbleibender Abgabe eines zulässigen Gebots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe für eine aller Voraussicht nach fehlschlagende Teilungsvereinbarung; Mutwilligkeit i.S.v. § 114 ZPO bei mangels eines ein zulässiges Angebot abgebenden Bieters voraussichtlich aufzuhebenden Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Prozesskostenhilfe für Teilungsversteigerung: Mutwilligkeit bei voraussichtlich unterbleibender Abgabe eines zulässigen Gebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mutwillige Teilungsversteigerung bei Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die mutwillige Teilungsversteigerung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teilungsversteigerung und Prozesskostenhilfe

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 708
  • MDR 2011, 630
  • FamRZ 2011, 967
  • WM 2011, 901
  • Rpfleger 2011, 547
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 69/88

    Zwangsversteigerung: Verteilung des des Erlöses aus der Teilungsversteigerung

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10
    Dieser Teil der Gegenleistung gehört nicht zu dem bei der Versteigerung realisierten, zu verteilenden Grundstückswert (BGH, Urteile vom 11. April 1990 - XII ZR 69/88, FamRZ 1990, 975, 976 und vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 124/06, NJW-RR 2010, 520, 521).
  • BGH, 10.07.2008 - VII ZB 25/08

    Verpflichtung zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses; Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10
    Dieser Einwand wäre nur erheblich, wenn die Antragstellerin gegen ihre Eltern einen realisierbaren Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss hätte, der dem Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe vorginge (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - VII ZB 25/08, NJW-RR 2008, 1531, 1532).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 25/71

    Beantragung einer Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft an einer

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10
    Sind erhebliche Einwendungen eines anderen Teilhabers, die dieser zudem im Wege einer Klage nach § 771 ZPO geltend machen müsste (vgl. nur BGH, Urteile vom 22. März 1972 - IV ZR 25/71, WM 1972, 729, 730 und vom 23. Februar 1984 - IX ZR 3/83, WM 1984, 538, 539), nicht ersichtlich, ist eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO für das der Durchsetzung des Aufhebungsanspruchs dienende Verfahren zu bejahen; denn diese Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe soll vor allem den Gegner vor unberechtigter, staatlich finanzierter Rechtsverfolgung schützen (vgl. Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Auflage, § 114 Rn. 21), ihn aber nicht vor einer Durchsetzung begründeter Ansprüche der unbemittelten Partei in dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren bewahren.
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 124/06

    Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10
    Dieser Teil der Gegenleistung gehört nicht zu dem bei der Versteigerung realisierten, zu verteilenden Grundstückswert (BGH, Urteile vom 11. April 1990 - XII ZR 69/88, FamRZ 1990, 975, 976 und vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 124/06, NJW-RR 2010, 520, 521).
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02

    Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10
    Die Verbindlichkeit, die der Ersteher wegen der nach § 91 Abs. 1, § 52 Abs. 1 ZVG bestehen bleibenden Grundschulden gegenüber der Sparkasse zu übernehmen hätte, würde sich bei einer Schuldneranmeldung nach der Vorschrift des § 53 Abs. 2 ZVG, die auch in der Teilungsversteigerung gilt (BGH, Urteile vom 4. Juni 1996 - IX ZR 291/95, BGHZ 133, 51, 53 und vom 21. Mai 2003 - IV ZR 452/02, BGHZ 155, 63, 65), wie bei einer Hypothek auf die noch offene Darlehensschuld beschränken (vgl. Grziwotz, Festschrift für Wolfsteiner, S. 31, 34).
  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05

    Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10
    Einen solchen Anspruch hat die 34 Jahre alte Antragstellerin, die nach ihrem Prozesskostenhilfegesuch ein Einkommen als Industriekauffrau bezieht, jedoch nicht, weil volljährige Kinder von ihren Eltern nur dann einen Prozesskostenvorschuss verlangen können, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden und noch keine selbständige Lebensstellung erlangt haben (BGH, Beschluss vom 23. März 2005 - XII ZB 13/05, NJW 2005, 1722, 1723).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZR 20/89

    Rückgewähranspruch wegen teilweise nicht mehr valutierter Grundschulden in der

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10
    aa) Bei den Sicherungsgrundschulden haftete der erstehende Miteigentümer weiterhin nach Maßgabe der Darlehensverträge, weil die Zwangsversteigerung und der Zuschlag an den den Grundschulden zugrunde liegenden schuldrechtlichen Abreden (Darlehensverträge und Sicherungsabreden) nichts ändert (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - XII ZR 20/89, NJW-RR 1990, 1202).
  • BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 197/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10
    c) Für eine Vollstreckung in Immobilien ist Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht für das Verfahren insgesamt, sondern immer nur für einzelne Verfahrensabschnitte und -ziele zu gewähren (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2003 - IXa ZB 197/03, NJW-RR 2004, 787, 789).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 291/95

    Erwerb des Grundstücks in der Zwangsversteigerung durch den Gläubiger einer

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10
    Die Verbindlichkeit, die der Ersteher wegen der nach § 91 Abs. 1, § 52 Abs. 1 ZVG bestehen bleibenden Grundschulden gegenüber der Sparkasse zu übernehmen hätte, würde sich bei einer Schuldneranmeldung nach der Vorschrift des § 53 Abs. 2 ZVG, die auch in der Teilungsversteigerung gilt (BGH, Urteile vom 4. Juni 1996 - IX ZR 291/95, BGHZ 133, 51, 53 und vom 21. Mai 2003 - IV ZR 452/02, BGHZ 155, 63, 65), wie bei einer Hypothek auf die noch offene Darlehensschuld beschränken (vgl. Grziwotz, Festschrift für Wolfsteiner, S. 31, 34).
  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 3/83

    Abschluss eines Vergleichs bezüglich des Zugewinnausgleichs bei Ehescheidung -

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10
    Sind erhebliche Einwendungen eines anderen Teilhabers, die dieser zudem im Wege einer Klage nach § 771 ZPO geltend machen müsste (vgl. nur BGH, Urteile vom 22. März 1972 - IV ZR 25/71, WM 1972, 729, 730 und vom 23. Februar 1984 - IX ZR 3/83, WM 1984, 538, 539), nicht ersichtlich, ist eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO für das der Durchsetzung des Aufhebungsanspruchs dienende Verfahren zu bejahen; denn diese Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe soll vor allem den Gegner vor unberechtigter, staatlich finanzierter Rechtsverfolgung schützen (vgl. Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Auflage, § 114 Rn. 21), ihn aber nicht vor einer Durchsetzung begründeter Ansprüche der unbemittelten Partei in dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren bewahren.
  • BGH, 06.07.2010 - VI ZB 31/08

    Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf einer

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • OLG Hamm, 15.12.1995 - 12 WF 418/95

    Verweisung eines volljährigen, verheirateten Kindes auf Prozeßkostenvorschüsse

  • LG Gießen, 23.11.2007 - 7 T 454/07

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit eines Antrags auf Durchführung der

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZB 56/07

    Prozesskostenhilfeverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten

  • LG Heilbronn, 14.06.2006 - 1 T 202/06

    Teilungsversteigerungsverfahren als geeignetes Mittel zur Aufhebung einer

  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit der

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da außergerichtliche Kosten im Verfahren über eine Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe gemäß § 127 Abs. 4 ZPO nicht erstattet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - VI ZB 56/07, MDR 2010, 767; Senat, Beschluss vom 15. März 2011 - V ZB 177/10, WM 2011, 901 Rn. 25).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da außergerichtliche Kosten im Verfahren über eine Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe gemäß § 127 Abs. 4 ZPO nicht erstattet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - VI ZB 56/07, MDR 2010, 767; Senat, Beschluss vom 15. März 2011 - V ZB 177/10, WM 2011, 901 Rn. 25).

  • BGH, 04.10.2022 - VIII ZA 9/22

    Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anspruch auf

    Dieser Anspruch geht - da seiner alsbaldigen Realisierbarkeit nach den obigen Berechnungen und mangels anderweitig erkennbarer Umstände nichts entgegensteht - der Prozesskostenhilfe des Staates vor (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - VII ZB 25/08, FamRZ 2008, 1842 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - V ZB 177/10, FamRZ 2011, 967 Rn. 22; BAG, NJW 2013, 493 Rn. 14).
  • AG Münster, 14.06.2017 - 140 C 1370/17

    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit; Schmerzensgeld; HWS

    Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn eine vermögende Partei, die für die Kosten des Verfahrens selbst aufkommen müsste, auf die entsprechende Rechtsverfolgung auch dann verzichten würde, wenn diese Rechtsverfolgung für sich gesehen Erfolg versprechend wäre (BverfG, Beschluss vom 18.11.2009, - 1 BvR 2455/08 -, NJW 2010, 988, 989 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 15.03.2011, - V ZB 177/10 -, NJW-RR 2011, 708 Rn. 11).
  • LG Heilbronn, 09.08.2019 - 1 T 348/18

    Keine Verfahrenskostenhilfe für aussichtslose Zwangsversteigerung

    Der unbemittelten Partei soll es nicht ermöglicht werden, infolge der mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe einhergehenden Befreiung von den für die Rechtsverfolgung aufzuwendenden Kosten nach § 122 Abs. 1 ZPO auch wirtschaftlich zwecklose Verfahren zu führen, von denen sie Abstand nähme, wenn sie selbst die damit verbundenen Kosten tragen müsste (BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - V ZB 177/10).
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