Rechtsprechung
BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 153a StPO; § 266a StGB; § 5 Abs. 1 AEntG a.F.; Art. 103 GG; § 121 Abs. 2 GVG; § 79 Abs. 3 OWiG; § 46 OWiG; § 23 Abs. 1 Nr. 1 AEntG
Vorlageverfahren; Unterschreiten von Mindestlöhnen; Strafklageverbrauch; Doppelbestrafungsverbot; ne bis in idem; Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen - lexetius.com
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266a StGB, § 153a Abs 1 S 5 StPO, § 264 Abs 1 StPO, § 1 Abs 1 AEntG vom 25.04.2007, § 5 Abs 1 Nr 1 AEntG vom 25.04.2007
Verfolgung eines ordnungswidrigen Verhaltens nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz nach endgültiger Einstellung eines Strafverfahrens wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt gegen Erfüllung einer Geldauflage - Jurion
Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit wegen der Unterschreitung von Mindestlöhnen bei vorherigem Absehen der Verfolgung eines Vergehens des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Beiträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 153a Abs. 1 S. 5
Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit wegen der Unterschreitung von Mindestlöhnen bei vorherigem Absehen der Verfolgung eines Vergehens des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Beiträgen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Leitsatz)
Mindestlohnunterschreitung: Straftat und OWi
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beitragsvorenthaltung und Unterschreitung von Mindestlöhnen
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Bei Bestrafung wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerentgelten zusätzlich Bußgeld wegen Mindestlohnunterschreitung möglich
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 15.03.2012, Az.: 5 StR 288/11 (Verfahrenseinstellung hinsichtlich Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Bußgeldverfahren wegen Mindestlohnunterschreitung)" von Prof. Dr. Martin Paul Waßmer, original erschienen in: NStZ 2012, 706 - 707.
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 15.06.2011 - 201 SsBs 31/11
- BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11
Papierfundstellen
- BGHSt 57, 175
- NJW 2012, 2051
- NStZ 2012, 461
- NStZ 2012, 706 (Ls.)
- NZS 2012, 627 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12
Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen …
Materiell-rechtlich selbständige Taten sind in der Regel auch prozessual selbständig (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 19; BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154; BGH, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 StR 50/09;… BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 10; BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 5 StR 288/11, BGHSt 57, 175, 179 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. Juli 11 12 2009 - 3 Ss OWi 355/09, Rn. 13, juris). - OLG Braunschweig, 02.05.2012 - Ss OWi 72/11
Strafklageverbrauch: Einstellung eines wegen Vorenthaltens von …
Mit Beschluss vom 15.03.2012 hat der Bundesgerichtshof (5 StR 288/11) die Vorlagefrage wie folgt beantwortet:.Diese Rechtsansicht hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit dem auf die Vorlage ergangenen Beschluss vom 15.03.2012 (5 StR 288/11) bestätigt, hat dazu also entschieden, dass zwischen den Taten nach § 266a StGB und der Nichtzahlung des - für die Höhe der Beiträge maßgeblichen - Mindestlohns (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AEntG aF) weder materiell-rechtliche Tateinheit besteht noch eine Tat im prozessualen Sinn (§ 264 StPO) vorliegt.
- OLG Bamberg, 19.01.2015 - 3 Ss OWi 1500/14
Verfahrenseinstellung wegen prozessualer Tateinheit zwischen Einfuhrschmuggel und …
Denn das Verfolgungshindernis nach § 153 a Abs. 1 Satz 5 StPO bezieht sich auf die gesamte prozessuale Tat gemäß § 264 Abs. 1 StPO (vgl. BGH wistra 2012, 307; OLG Hamm BA 47, 39; OLG Oldenburg StV 2002, 240; OLG Jena StraFo 2006, 293;… Graf- B eu k e l m an n a.a.O.;… Meyer-Goßner/ Sc h m itt § 153 a Rn. 45).Entscheidend ist es dabei, ob die einzelnen Verhaltensweisen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (st.Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 16.03.2006 - 2 BvR 111/06 und vom 16.03.2001 - 2 BvR 65/01 [jeweils bei juris]; BGH NStZ 2005, 514; NStZ 2006, 350; NStZ 2012, 461, jeweils m.w.N.).
- OLG Koblenz, 29.10.2012 - 1 SsBs 77/12
Sozialvorschriften im Straßenverkehr: Vorlage an den BGH; mehrere rechtlich …
Danach sind sachlich-rechtlich selbständige Handlungen in der Regel auch verschiedene Taten im prozessualen Sinne, es sei denn, die einzelnen Handlungen sind ausnahmsweise innerlich derart miteinander verknüpft, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und dass die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (st. Rspr.; BGH v. 18.03.2009 - 1 StR 50/09 - juris; BGH v. 15.03.2012 - 5 StR 288/11 - juris Rn. 20). - OLG Braunschweig, 10.10.2014 - 1 Ss 52/14
Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss bei gleichzeitigem Besitz der …
Letzteres wird angenommen, wenn die Handlungen innerlich so verknüpft sind, dass nur ihre gemeinsame Würdigung erlaubt ist, eine getrennte Würdigung sowie Aburteilung in verschiedenen Verfahren mithin als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 362 m.wNw., BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 5 StR 288/11). - OLG Koblenz, 12.09.2012 - 1 SsBs 77/12
Tat bei Verstößen gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Sachlich-rechtlich selbständige Taten sind in der Regel auch verschiedene Taten im prozessualen Sinne, es sei denn, die einzelnen Handlungen sind ausnahmsweise innerlich derart miteinander verknüpft, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und dass die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGH v. 18.03.2009 - 1 StR 50/09 - juris; BGH v. 15.03.2012 - 5 StR 288/11 - juris Rn. 20). - OLG Braunschweig, 27.05.2015 - 1 Ss 14/15
Erforderliche Feststellungen, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Strohmannfall
Sollten die Ausführungen des Amtsgerichts dahingehend zu verstehen sein, dass der Zeuge Y. das operative Geschäft betrieben hat, würde das der Einordnung des Angeklagten als Arbeitgeber jedenfalls nicht zwingend entgegenstehen, wenn er beispielsweise die schriftlichen Arbeitsverträge unterzeichnet sowie im Verkehr mit den Behörden und dem Steuerberater aufgetreten wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2012, 5 StR 288/11, juris. Rn. 15 = NJW 2012, 2051).