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BGH, 15.03.2012 - IX ZR 38/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung eines Übererlösanspruchs im Zusammenhang mit einem Teilungsplan gemäß § 118 Abs. 2 ZVG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 531 Abs. 2; ZVG § 118 Abs. 2
Berechnung eines Übererlösanspruchs im Zusammenhang mit einem Teilungsplan gemäß § 118 Abs. 2 ZVG - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 19.02.2008 - 9 O 3035/04
- LG Kassel, 19.02.2008 - 9 O 3045/04
- OLG Frankfurt, 13.01.2009 - 14 U 52/08
- BGH, 15.03.2012 - IX ZR 38/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.01.1987 - IX ZR 66/85
Recht des Grundstücksgläubigers in der Zwangsversteigerung
Auszug aus BGH, 15.03.2012 - IX ZR 38/09
Wird der Teilungsplan gemäß § 118 Abs. 2 ZVG in der Weise ausgeführt, dass den Berechtigten die Forderung gegen den Ersteher übertragen wird, so kann der Sicherungsgeber vom Sicherungsnehmer als Übererlös lediglich die Abtretung des Anspruchs gegen den Ersteher verlangen, soweit der Ersteher hierauf noch nicht gezahlt hat (BGH, Urteil vom 8. Januar 1987 - IX ZR 66/85, BGHZ 99, 292, 296).Zur teilweisen Abtretung des Anspruchs gegen die Ersteherin war die Rechtsvorgängerin erst nach dem Eintritt der Befriedigungsfiktion gemäß § 118 Abs. 2 ZVG verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1987, aaO).