Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2017 - 2 StR 270/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18762
BGH, 15.03.2017 - 2 StR 270/16 (https://dejure.org/2017,18762)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2017 - 2 StR 270/16 (https://dejure.org/2017,18762)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16 (https://dejure.org/2017,18762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,18762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 4 Satz 1 GewSchG; § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG; § 261 StPO
    Zuwiderhandeln gegen eine Anordnung nach § 1 GewSchG (Darstellung im Urteil); tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Kontrolle)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 GewSchG, § 4 S 1 GewSchG
    Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine Gewaltschutzanordnung: Umfang der strafgerichtlichen Prüfung

  • IWW

    § 4 Satz 1 GewSchG, § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin zur schweren Vergewaltigung i.R.d. Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine Gewaltschutzanordnung: Umfang der strafgerichtlichen Prüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin zur schweren Vergewaltigung i.R.d. Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    GewSchG § 1 Abs. 1 S. 1; GewSchG § 4 S. 1
    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin zur schweren Vergewaltigung i.R.d. Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine Gewaltschutzanordnung: Umfang der strafgerichtlichen Prüfung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz - und die Zuwiderhandlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13

    Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz (Akzessorietät; Blankettnorm; Pflicht des

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 270/16
    Eine Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt (BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13, BGHSt 59, 94).
  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15

    Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 270/16
    Solche Rechtsfehler liegen aber vor, wenn die in den Urteilsgründen wiedergegebene Beweiswürdigung des Tatrichters lückenhaft, unklar, widersprüchlich oder mit den Denkgesetzen nicht vereinbar ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149 jew. mwN), wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt (Senat, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 StR 225/08 - juris Rn. 5) oder sie nicht den an besondere Beweiskonstellationen zu stellenden Anforderungen genügt.
  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11

    Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 270/16
    Solche Rechtsfehler liegen aber vor, wenn die in den Urteilsgründen wiedergegebene Beweiswürdigung des Tatrichters lückenhaft, unklar, widersprüchlich oder mit den Denkgesetzen nicht vereinbar ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149 jew. mwN), wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt (Senat, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 StR 225/08 - juris Rn. 5) oder sie nicht den an besondere Beweiskonstellationen zu stellenden Anforderungen genügt.
  • BGH, 27.02.2013 - 2 StR 206/12

    Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 270/16
    Ungeachtet dessen, dass eine verstärkte Heranziehung solch allgemeiner Grundsätze bei der Würdigung einer konkreten Zeugenaussage die Besorgnis begründen kann, der Tatrichter habe die Bedeutung des Prüfungskriteriums der "Aussagekonstanz' missachtet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12 - juris Rn. 18), stehen diese Ausführungen im Widerspruch zu der an anderer Stelle getroffenen Feststellung, die Schilderungen der Nebenklägerin seien "überdies logisch konsistent und detailreich'.
  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 225/08

    Beihilfe zum Mord; Beweiswürdigung (zweifelhafter Erfahrungssatz; Zirkelschluss;

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 270/16
    Solche Rechtsfehler liegen aber vor, wenn die in den Urteilsgründen wiedergegebene Beweiswürdigung des Tatrichters lückenhaft, unklar, widersprüchlich oder mit den Denkgesetzen nicht vereinbar ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149 jew. mwN), wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt (Senat, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 StR 225/08 - juris Rn. 5) oder sie nicht den an besondere Beweiskonstellationen zu stellenden Anforderungen genügt.
  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 261/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Vorsatz

    Ein Rechtsfehler liegt jedoch vor, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH aaO), oder wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 08.11.2022 - 2 StR 102/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bande:

    Solche Rechtsfehler liegen aber vor, wenn die in den Urteilsgründen wiedergegebene Beweiswürdigung des Tatgerichts lückenhaft, unklar, widersprüchlich oder mit den Denkgesetzen nicht vereinbar ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15; vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149 jeweils mwN), oder wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16, juris Rn. 15; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 225/08, juris Rn. 5).
  • BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen

    Die auf die Sachrüge gebotene revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2016 ? 1 StR 597/15, Rn. 27; Senat, Urteil vom 23. Juni 2021 - 2 StR 337/20 Rn. 6, jeweils mwN) oder das Tatgericht ihr einen nicht existierenden Erfahrungssatz zugrunde legt (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16; BGH, Urteil vom 3. August 1982 - 1 StR 371/82; Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19).
  • BGH, 16.07.2019 - 4 StR 231/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Ein Rechtsfehler im Sinne des § 337 StPO liegt jedoch vor, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom vom 18. Juni 2008 - 2 StR 225/08, juris, Rn. 5; vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16, juris, Rn. 15) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420; Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185 (Ls)).
  • BGH, 25.10.2022 - 4 StR 228/22

    Entfall der Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Zuwiderhandlung gegen

    der Urteilsgründe mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 154a Abs. 2 StPO aus prozessökonomischen Gründen auf den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, weil die Urteilsfeststellungen die bei einer Verurteilung wegen eines Vergehens nach § 4 Satz 1 Nr. 1 GewSchG gebotene Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit der Anordnung nach § 1 Abs. 1 GewSchG (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16; Beschluss vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13, BGHSt 59, 94) nicht ermöglichen.
  • BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23

    Gerichtlich ausreichende Feststellungen zur rechtlichen Wirksamkeit der

    b) Die Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG setzt jedoch voraus, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen ohne Bindung an die amtsgerichtliche Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13, BGHSt 59, 94) eigenständig feststellt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht