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   BGH, 15.03.2017 - XII ZB 563/16   

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https://dejure.org/2017,8412
BGH, 15.03.2017 - XII ZB 563/16 (https://dejure.org/2017,8412)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2017 - XII ZB 563/16 (https://dejure.org/2017,8412)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2017 - XII ZB 563/16 (https://dejure.org/2017,8412)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1903 BGB
    Betreuung: Einwilligungsvorbehalt bei vermögensgefährdendem Verhalten des Betreuten

  • IWW

    § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 6 Satz 3 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bzgl. der Vermögensangelegenheiten; Konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art; Schutz des Betroffenen vor Vermögensgefährdungen durch eigenes, aktives Tun

  • rewis.io

    Betreuung: Einwilligungsvorbehalt bei vermögensgefährdendem Verhalten des Betreuten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1903 Abs. 1 S. 1
    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bzgl. der Vermögensangelegenheiten; Konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art; Schutz des Betroffenen vor Vermögensgefährdungen durch eigenes, aktives Tun

  • datenbank.nwb.de

    Betreuung: Einwilligungsvorbehalt bei vermögensgefährdendem Verhalten des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einwilligungsvorbehalt - und die Amtsermittlungspflicht des Betreuungsgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 996
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 92/15

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - XII ZB 563/16
    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 92/15 - FamRZ 2015, 1793 Rn. 7 mwN).

    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 28. September 2016 - XII ZB 275/16 - FamRZ 2016, 2088 Rn. 6; vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 16 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 92/15 - FamRZ 2015, 1793 Rn. 9 f. mwN).

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 275/16

    Betreuung: Anforderungen an die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - XII ZB 563/16
    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 28. September 2016 - XII ZB 275/16 - FamRZ 2016, 2088 Rn. 6; vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 16 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 92/15 - FamRZ 2015, 1793 Rn. 9 f. mwN).
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16

    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - XII ZB 563/16
    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 28. September 2016 - XII ZB 275/16 - FamRZ 2016, 2088 Rn. 6; vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 16 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 92/15 - FamRZ 2015, 1793 Rn. 9 f. mwN).
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 593/15

    Betreuung: Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - XII ZB 563/16
    Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen hat der Senat die Beschwerdeentscheidung aufgehoben und die Sache an das Landgericht zur erneuten Behandlung und Entscheidung unter anderem deswegen zurückverwiesen, weil die Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht ausreichend festgestellt seien (Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 593/15 - FamRZ 2016, 1151).
  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

    Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge muss daher eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkarierte oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft (Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2018 - XII ZB 99/18 - juris Rn. 11 und vom 15. März 2017 - XII ZB 563/16 - juris Rn. 10).
  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19

    Begutachtung des Betroffenen durch den Sachverständigen während der Anhörung und

    Auch bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen (Senatsbeschluss vom 15. März 2017 - XII ZB 563/16 - juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 99/18

    Betreuungssache: Verlängerungsentscheidung über eine Betreuung mit

    Ist der Betroffene Unternehmensinhaber, können hierunter auch solche Verhaltensweisen fallen, die das Vertrauen in die Unternehmensführung und damit die Aufrechterhaltung der Geschäftskontakte und Kreditlinien gefährden (Fortführung von Senatsbeschluss vom 15. März 2017, XII ZB 563/16, juris).

    Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts muss daher eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen der Betreuerin konterkarierte oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft (Senatsbeschluss vom 15. März 2017 - XII ZB 563/16 - juris Rn. 10).

  • BGH, 16.08.2017 - XII ZB 450/16

    Betreuungsverfahren: Sicherstellung der Teilnahme des Verfahrenspflegers am

    Abstrakte Ausführungen zu einer vom Betroffenen eingenommenen Ablehnungshaltung vermögen diese nicht zu ersetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 2017 - XII ZB 563/16 - juris Rn. 7 ff.).
  • BGH, 13.02.2019 - XII ZB 276/18

    Betreuungsverfahren: Umfang der von Amts wegen vorzunehmenden Sachaufklärung bei

    Der Senat macht wegen der wiederholten Aufhebung und Zurückverweisung von der Möglichkeit gemäß § 74 Abs. 6 Satz 3 FamFG Gebrauch, die Sache an eine andere Zivilkammer des Landgerichts zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 2017 - XII ZB 563/16 - juris Rn. 12; Keidel/Meyer-Holz FamFG 19. Aufl. § 74 Rn. 86).
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