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   BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22   

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https://dejure.org/2023,6753
BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22 (https://dejure.org/2023,6753)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2023 - 5 StR 432/22 (https://dejure.org/2023,6753)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2023 - 5 StR 432/22 (https://dejure.org/2023,6753)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 212 Abs. 1, § ... 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, § 22 StGB, § 52 Abs. 1 Nr. 2b, Abs. 3 Nr. 2b WaffG, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 213 Alt. 2 StGB, § 213 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 52 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, § 52 Abs. 1 WaffG, § 46 Abs. 2 StGB, § 63 StGB, § 67d Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 Satz 4 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 32 StGB, § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition; Ermittlung der maßgeblichen Strafdrohung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition; Ermittlung der maßgeblichen Strafdrohung

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 58/21

    Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch:

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22
    aa) Ein Tötungsversuch ist beendet, wenn der Täter nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 26. Februar 2019 - 4 StR 464/18; vom 16. Juni 2021 - 1 StR 58/21, NStZ-RR 2021, 272 f.).
  • BGH, 05.01.2023 - 5 StR 386/22

    Schuldspruch wegen besonders schwerer Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22
    Der Strafausspruch weist auch unter Berücksichtigung des nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 5. Januar 2023 - 5 StR 386/22 Rn. 11) Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten auf.
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22
    Die Urteilsgründe lassen aber noch hinreichend erkennen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse möglich und nicht bloße Vermutungen sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2022 - 5 StR 542/20, 5 StR 207/21 Rn. 56).
  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22
    Hierin hat das Landgericht bei der Prüfung der Mordmerkmale rechtlich zutreffend Beweggründe gesehen, welche dann, wenn sie der Tat das Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, deshalb verwerflich sind und das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllen (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2022 - 5 StR 358/21, NStZ 2022, 740 f.; vom 2. Februar 2000 - 2 StR 550/99, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 39; vom 10. November 1993 - 3 StR 476/93, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 28).
  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22

    BGH hebt Freisprüche in Sachen "Bunte Blüte" (Vertrieb CBD-Produkte) auf

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22
    b) Die Feststellungen beruhen auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung (vgl. zum eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstab BGH, Urteil vom 16. Januar 2023 - 5 StR 269/22 Rn. 14 f.).
  • BGH, 26.02.2019 - 4 StR 464/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont)

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22
    aa) Ein Tötungsversuch ist beendet, wenn der Täter nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 26. Februar 2019 - 4 StR 464/18; vom 16. Juni 2021 - 1 StR 58/21, NStZ-RR 2021, 272 f.).
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03

    Minder schwerer Totschlag bei Kindestötung

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22
    aa) Die erforderliche Gesamtbetrachtung bei der Prüfung eines minder schweren Falles nach § 213 Alt. 2 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, BGHR StGB § 213 Alt. 2 Gesamtwürdigung 3) weist Lücken auf.
  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 18/22

    Strafrahmenwahl (besonderer Strafrahmen für minder schwere Fälle: Gesamtabwägung

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22
    cc) Nach alledem kann offenbleiben, ob das Landgericht bereits die einzuhaltende Prüfungsreihenfolge bei minder schweren Fällen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2022 - 4 StR 18/22) missachtet hat, weil es strafschärfende Umstände erstmals bei der Strafzumessung im engeren Sinne berücksichtigt hat.
  • BGH, 18.03.2021 - 4 StR 480/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22
    Die Darstellung leidet zwar unter einer unausgewogenen Schwerpunktsetzung und erschöpft sich in weiten Teilen in der bloßen Wiedergabe von Zeugenaussagen und Ergebnissen einzelner Beweiserhebungen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2021 - 4 StR 480/20 Rn. 5).
  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22
    Wäre dies der Fall gewesen, stellte dieser Umstand einen regelmäßig bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, NStZ-RR 2019, 227), der neben einer hohen Rückfallgeschwindigkeit bei der Prüfung eines minder schweren Falles ebenfalls im Rahmen der Gesamtwürdigung hätte erörtert werden müssen.
  • BGH, 10.11.1993 - 3 StR 476/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines niedrigen Beweggrundes

  • BGH, 30.03.2022 - 5 StR 358/21

    Nach tödlichem Messerstich gegen 13-Jährigen im Berliner Monbijou-Park: BGH

  • BGH, 23.08.2017 - 5 StR 303/17

    Anforderungen an die Feststellungen bei der Rücktrittsprüfung (unbeendeter

  • BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93

    Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch

  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

  • BGH, 02.07.2020 - 4 StR 136/20

    Tateinheit (Ermittlung der maßgeblichen Strafdrohung bei Verletzung mehrerer

  • BGH, 27.03.2024 - 5 StR 446/23
    Ein Handeln zur Bestrafung des Gegners, zur Machtdemonstration und Ausübung von Selbstjustiz sowie, um nicht als Verlierer einer Auseinandersetzung zu gelten, steht regelmäßig sittlich auf tiefster Stufe (BGH, Urteil vom 15. März 2023 - 5 StR 432/22 Rn. 12).
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