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   BGH, 15.03.2023 - IV ZA 9/22   

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https://dejure.org/2023,6576
BGH, 15.03.2023 - IV ZA 9/22 (https://dejure.org/2023,6576)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2023 - IV ZA 9/22 (https://dejure.org/2023,6576)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2023 - IV ZA 9/22 (https://dejure.org/2023,6576)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 233 Satz 1 ZPO, § 321a Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1, 567 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 S. 1
    Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - IV ZA 9/22
    Abgesehen davon, dass es sich hierbei nicht um eine tragende Begründung handelt, ist der Beschluss, mit dem der Senat Prozesskostenhilfe versagt hat, gemäß §§ 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1, 567 Abs. 1 ZPO unanfechtbar und bedarf daher keiner Begründung (vgl. Senatsbeschluss vom 25. April 2006 - IV ZA 22/05, FamRZ 2006, 1029 [juris Rn. 1]; vgl. auch BVerfG, FamRZ 2004, 1165, 1166 [juris Rn. 24]).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZA 22/05

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Prozesskostenhilfe in der

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - IV ZA 9/22
    Abgesehen davon, dass es sich hierbei nicht um eine tragende Begründung handelt, ist der Beschluss, mit dem der Senat Prozesskostenhilfe versagt hat, gemäß §§ 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1, 567 Abs. 1 ZPO unanfechtbar und bedarf daher keiner Begründung (vgl. Senatsbeschluss vom 25. April 2006 - IV ZA 22/05, FamRZ 2006, 1029 [juris Rn. 1]; vgl. auch BVerfG, FamRZ 2004, 1165, 1166 [juris Rn. 24]).
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