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   BGH, 15.04.1957 - III ZR 249/55   

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BGH, 15.04.1957 - III ZR 249/55 (https://dejure.org/1957,7657)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1957 - III ZR 249/55 (https://dejure.org/1957,7657)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1957 - III ZR 249/55 (https://dejure.org/1957,7657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsanspruch eines Pächters in Höhe seiner werterhöhenden Aufwendungen anlässlich einer vorzeitigen Beendigung eines Pachtvertrages infolge einer Bodenreform - Entschädigung für die Zeit nach vertragsgemäßem Pachtende als Sonderopfer - Entschädigung für die ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 15.04.1957 - III ZR 249/55
    Zwar sei Entschädigung zu leisten, wo immer eine Enteignung als Auferlegung eines erzwungenen, ungleich treffenden Sonderopfers für die Allgemeinheit stattfinde (BGHZ 6, 270 [280]).
  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 129/05

    Umfang der Enteignungsentschädigung des Pächters; Entschädigung des vom Pächter

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass zu der dem Pächter durch Enteignung der Pachtfläche genommenen und zu entschädigenden Rechtsposition auch ein Verwendungsersatzanspruch gegen den Grundstückseigentümer für den Fall der Kündigung des Pachtverhältnisses durch diesen, gerichtet auf den vom Pächter geschaffenen "Mehrwert" des Grundstücks (§ 591 Abs. 1 BGB), gehören kann (vgl. Aust/Jacobs/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 5. Aufl. Rn. 558; siehe auch die Senatsurteile BGHZ 59, 250, 253 f und vom 15. April 1957 - III ZR 249/55 - LM § 7 ErgG/RSiedlG Nr. 2 zu § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes vom 4. Juni 1935, RGBl. I S. 1).
  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Solche generalisierenden Regelungen durch den Gesetzgeber sind behandelt in BGHZ 14, 138, 144/5 in Bezug auf § 77 Gesetz zu Art. 131 GG , im Urteil vom 15. April 1957 - III ZR 249/55, S. 14/15 (LM Nr. 2 zu § 7 ErgGRSiedlG) in Bezug auf § 7 des Gesetzes zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes vom 04. Januar 1935 (RGBl 1, 1) betreffend die Begrenzung der Enteignungsentschädigung für werterhöhende Aufwendungen, im Urteil vom 15. Dezember 1958 - III ZR 232/57 (NJW 1959, 386) in Bezug auf die im Hessischen Impfschädengesetz erfolgte Begrenzung der Leistungen nach den Sätzen des Bundesversorgungsgesetzes.
  • BGH, 28.09.1972 - III ZR 44/70

    Berechnung der Enteignungsentschädigung bei vorzeitiger Aufhebung eines

    Das letztgenannte Gesetz Nr. 948 ist, obwohl es selbst nur von der Entschädigung für Übereignung oder Enteignung von Grundeigentum spricht, auch auf die Entschädigung der - ihres Pachtrechts verlustig gegangenen - Pächter enteigneter Grundstücke ohne Bedenken anzuwenden, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. April 1957 - III ZR 249/55 S. 6 (Recht der Landwirtschaft 1957, 300, 301) ausgeführt hat.

    Das hat der Senat im einzelnen bereits in seiner oben genannten Entscheidung vom 15. April 1957 - III ZR 249/55 (insoweit auch veröffentlicht in LM unter Nr. 2 zu § 7 ErgGRSiedlG), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, dargelegt.

  • BGH, 24.01.1963 - III ZR 92/61

    Rechtsmittel

    Nun besteht sowohl für den Gesetzgeber wie auch in gewissem Umfang für die Rechtsprechung die Möglichkeit, bei Ermittlung der Enteignungsentschädigung aus Zweckmäßigkeitsgründen, aus Gründen der Vereinfachung und der Praktikabilität auf Durchschnittsfälle, auf die Masse der Fälle abzustellen und deshalb verhältnismäßig geringfügige Unterschiede zu vernachlässigen und die Vielzahl der Einzelfälle in Fallgruppen zusammenzuziehen und damit zu generalisieren und zu schematisieren, Solche generalisierenden Regelungen durch den Gesetzgeber sind behandelt in BGHZ 14, 138, 144 [BGH 05.07.1954 - III ZR 30/53]/5 in Bezug auf § 77 Gesetz zu Art. 131 GG , im Urteil vom 15. April 1957 III ZR 249/55 S 14/15 (LM Nr. 2 zu § 7 ErgGRSiedlG) in Bezug auf § 7 des Gesetzes zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes vom 4. Januar 1935 (RGBl I 1) betreffend die Begrenzung der Enteignungsentschädigung für werterhöhende Aufwendungen , im Urteil vom 5. Dezember 1958 III ZR 232/57 (NJW 1959, 386 [BGH 15.12.1958 - III ZR 232/57]) in Bezug auf die im Hessischen Impfschädengesetz erfolgte Begrenzung der Leistungen nach den Sätzen des Bundesversorgungsgesetsses.
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