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   BGH, 15.04.1983 - V ZB 29/82   

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https://dejure.org/1983,4709
BGH, 15.04.1983 - V ZB 29/82 (https://dejure.org/1983,4709)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1983 - V ZB 29/82 (https://dejure.org/1983,4709)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1983 - V ZB 29/82 (https://dejure.org/1983,4709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Verfahrens wegen Tod eines Verfahrensbeteiligten nach Eintritt der Rechtshängigkeit - Auswirkungen der zwischenzeitlichen Bestellung eines Testamentsvollstreckers auf eine Verfahrensaussetzung von Todes wegen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 241; ZPO § 243; ZPO § 246; BGB § 2208; BGB § 2212

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 666
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 198/59

    Nichteinhaltung der Berufungsfrist wegen nicht ordnungsgemäßer Zustellung eines

    Auszug aus BGH, 15.04.1983 - V ZB 29/82
    Zwar muß die Erklärung über die Aufnahme eines unterbrochenen oder ausgesetzten Rechtsstreits jeden Zweifel ausschließen, daß allein durch ihre Zustellung - und nicht erst durch eine gerichtliche Entscheidung - die Aufnahme bewirkt werden soll (BGH Urteil vom 21. Januar 1960, VIII ZR 198/59, LM ZPO § 240 Nr. 6); davon zu unterscheiden ist jedoch der hier gegebene Fall der Anzeige über die Bestellung eines Testamentsvollstreckers.
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 24 W 2/15

    Anordnung der Aussetzung des Verfahrens wegen Versterbens einer Partei

    Denn etwaigen Zweifeln an ihrer Aktivlegitimation hat das Landgericht im Hauptsacheverfahren nachzugehen (BGH, Beschluss vom 15.04.1983 - V ZB 29/82 - Rn 7; BGH Beschluss vom 09.05.1995 - XI ZB 7/95 - Gehrlein in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., 2013, § 246 Rn 21).
  • BGH, 09.05.1995 - XI ZB 7/95

    Beendigung der Aussetzung des Verfahrens wegen Todes einer Partei

    Etwaigen Zweifeln, für die jedoch hier keinerlei Anhaltspunkte bestehen, wäre in dem weiteren Verfahren nach Beendigung der Aussetzung nachzugehen gewesen (vgl. MünchKomm ZPO/Feiber § 246 Rdn. 22; Stein/Jonas/Roth, ZPO 21. Aufl. § 241 Rdn. 14; BGH, Beschluß vom 15. April 1983 - V ZB 29/82, VersR 1983, 666, 667).
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