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   BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98   

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https://dejure.org/1998,4045
BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98 (https://dejure.org/1998,4045)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1998 - 3 StR 129/98 (https://dejure.org/1998,4045)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1998 - 3 StR 129/98 (https://dejure.org/1998,4045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einführung eines Beweisstücks in die Hauptverhandlung durch Augenscheinseinnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 528
  • StV 1998, 470
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.1994 - 5 StR 620/93

    Stromtodbestimmung durch Messung der Myoglobinkonzentration im Herzblut -

    Auszug aus BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98
    Die Pflicht zu einer umfassenden Aufklärung kann gebieten, sich auch über Methoden und Verfahren zu unterrichten, die noch nicht allgemein anerkannt sind (vgl. BGHSt 41, 206, 215; BGH NStZ 1994, 250 [BGH 21.01.1994 - 5 StR 620/93]).
  • BGH, 29.07.1987 - 2 StR 70/87

    Zur Glaubwürdigkeit einer in der Hauptverhandlung widerrufenen polizeilichen

    Auszug aus BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98
    Bei einer solchen Beweislage, bei der die vorhandenen Beweismittel nur eine "auffallende Übereinstimmung" der beobachteten oder fotographierten Person mit der Person des Angeklagten ergeben, hätte die Kammer näher darlegen müssen, warum sie insoweit auf die Einholung eines Gutachtens verzichtet hat (vgl. zum Beweiswert eines solchen Gutachtens BGHR StPO § 261 Identifizierung 4).
  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Auszug aus BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98
    Die Pflicht zu einer umfassenden Aufklärung kann gebieten, sich auch über Methoden und Verfahren zu unterrichten, die noch nicht allgemein anerkannt sind (vgl. BGHSt 41, 206, 215; BGH NStZ 1994, 250 [BGH 21.01.1994 - 5 StR 620/93]).
  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

    Auszug aus BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98
    Da es aber die Auffassung des Sachverständigen teilt, der "nicht den geringsten Zweifel" an der Identität der fotographierten Hosen mit den dem Angeklagten gehörenden Jeanshosen hat, besorgt der Senat, daß es die Beweiskraft des Gutachtens überbewertet hat (vgl. zum Beweiswert eines Fasergutachtens BGH NStZ 1993, 395 f.).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Das Landgericht war zwar nicht gehindert, eine solche, bislang nicht in größerem Umfang erprobte kriminaltechnische Erkenntnisquelle (vgl. hierzu Senatsentscheidung NStZ 1998, 528, 529; hierzu auch Kohlhoff, Kriminalistik 1997, 421 ff.) im Rahmen der Beweiserhebung zu berücksichtigen.
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