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   BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98   

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https://dejure.org/1999,841
BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98 (https://dejure.org/1999,841)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1999 - IX ZB 57/98 (https://dejure.org/1999,841)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1999 - IX ZB 57/98 (https://dejure.org/1999,841)
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7 % Verzögerung bei der Briefzustellung

§ 233 ZPO, keine Zurechnung von Verzögerungen bei der Post trotz ordnungsgemäßer Adressierung und Frankierung

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    ZPO § 233 Gc

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist trotz Einwurf in Briefkasten vor 18.30 Uhr am Tag vor Ablauf der Frist - Rechtmäßigkeit der Anrechnung von Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG als Verschulden der ...

  • Judicialis

    ZPO § 233 Gc

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung bei Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post

  • BRAK-Mitteilungen

    Postlaufzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei rechtzeitiger Aufgabe einer fristgebundenen Sendung zur Post

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung nach Überschreitung der übl. Postlaufzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 104 Abs. 3 S. 1, § 577, § 78 A; RPflG § 11 Abs. 1
    Kostenfestsetzungsbeschluss: Anwaltszwang für sof. Beschwerde

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 104, § 577, § 569, § 78; RPflG § 13
    Kein Anwaltszwang bei Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2118
  • MDR 1999, 894
  • VersR 2000, 383
  • BB 1999, 1405 (Ls.)
  • BB 1999, 1405 Ls
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98
    a) Im Ansatz zutreffend geht es davon aus, daß eine Partei grundsätzlich eine Frist bis zum letzten Tage ausnutzen darf und daß Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden der Prozeßpartei oder ihres Bevollmächtigten angerechnet werden dürfen (BVerfG NJW 1995, 2546, 2547).
  • BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00

    Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes und rechtlichen Gehörs durch

    Der Bundesgerichtshof gehe davon allerdings aus (unter Hinweis auf BGH, NJW 1999, S. 2118).

    Dabei hat sich an der Maßgeblichkeit dieser Grundsätze durch die Neuorganisation der Post im Zuge der so genannten Postreform von 1994 nichts geändert (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726; siehe auch BGH, NJW 1999, S. 2118).

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss deswegen niemand mit längeren Postlaufzeiten rechnen, die eine ernste Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217, 1218 und vom 15. April 1999 - IX ZB 57/98 - NJW 1999, 2118).
  • VGH Hessen, 30.05.2012 - 6 A 523/11

    Ausschlussfrist für den Antrag nach § 16 Abs. 1 EEG 2004

    Diese Beschränkung ist vielmehr allein der Tatsache geschuldet, dass irreguläre, von dem Dienstleister trotz umfassender Beachtung organisatorischer Vorkehrungen nicht vorhersehbare und vermeidbare Verzögerungen des Postlaufs eintreten und ein gewisser Teil der Briefsendungen wegen nicht ordnungsgemäßer Adressierung und Frankierung nicht innerhalb der regulären Beförderungszeit übermittelt werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. April 1999 - IX ZB 57/98 -, NJW 1999, 2118).

    Falls im Einzelfall diese übliche Laufzeit überschritten wird, trifft ihn an der Nichteinhaltung der Frist kein Verschulden und ihm ist Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zu gewähren (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. April 1999, a.a.O.).

  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01

    Sorgfaltspflichten der Gewerkschaft bei Vertretung eines Mitglieds im Prozeß

    Auf die ordnungsgemäße Beförderung einer Postsendung kann sich der Absender ohne weitere Nachforschungen grundsätzlich verlassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. September 1958 - VIII ZR 133/57 - NJW 1958, 2015, 2016; zu Verzögerungen im Postbetrieb: BVerfG NJW 1995, 2546; BGH, Beschluß vom 15. April 1999 - IX ZB 57/98 - NJW 1999, 2118).
  • BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Unter diesen Umständen hat die unzutreffende Postleitzahl lediglich die vom Berufungsgericht zu Recht unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 15. April 1999 (IX ZB 57/98, Beschlußausfertigung S. 3 ff., 4/5) angesprochene Folge, daß der Prozeßbevollmächtigte der Kläger nicht von einem Eingang des Schriftsatzes bei Gericht am nächsten Werktag ausgehen konnte; er mußte vielmehr mit einigen Tagen Verzögerung rechnen.
  • OLG Oldenburg, 29.01.2008 - 2 UF 145/07

    Behebung von Mängeln eines Prozesskostenhilfeantrages nach Ablauf der

    Auch einer objektiv bedürftigen Partei kann Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist nur gewährt werden, wenn sie vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werden würde (vgl. BGH Beschluss vom 27.11.2007 VI ZB 81/06. BGH FamRZ 2006, 1269 ff. BGH Versicherungsrecht 2000, 383.).

    Ist für die Partei oder auch ihrem Prozessbevollmächtigten, dem insoweit eine Prüfungspflicht obliegt, bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennbar, dass weitere Angaben oder Unterlagen erforderlich sind, muss mit einer Ablehnung des Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit gerechnet werden (vgl. BGH-Beschluss vom 27.11.2007 VI ZB 81/06. BGH Versicherungsrecht 2000, 383).

  • OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Versendung der

    Die genannte Rechtsprechung der OLG Hamm und des BGH (vgl. auch NJW 1999, 2118; GA 1994, 75; BGHR StPO § 44 S. 1 Verhinderung 4), die - wie dargestellt - nur normale Postsendungen bzw. Einwurf-Einschreiben betrifft, steht dem nicht entgegen.
  • LAG Hessen, 30.07.2007 - 16 Sa 486/07

    Sozialkassentarifvertrag: Anspruch auf Auskunfts- und Zahlungsverpflichtung;

  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 10/07

    Zulassung der Revision wegen Abweichung des Berufungsgerichts von der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 49/17

    Postlaufzeiten; Universaldienst; Wiedereinsetzung

  • OLG Düsseldorf, 28.09.1999 - 24 U 214/98

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei beabsichtigter Pfändung des Kaufpreisanspruchs

  • KG, 14.07.1999 - 23 U 800/99

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Frankfurt, 12.01.2016 - 3 Ws 956/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Postlaufzeit

  • LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 46/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BPatG, 01.09.2005 - 10 W (pat) 715/02
  • BPatG, 16.10.2003 - 10 W (pat) 25/01
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