Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1999 - IX ZR 328/97 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,317
BGH, 15.04.1999 - IX ZR 328/97 (2) (https://dejure.org/1999,317)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1999 - IX ZR 328/97 (2) (https://dejure.org/1999,317)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1999 - IX ZR 328/97 (2) (https://dejure.org/1999,317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltspflichtverletzung durch Verjähren-lassen eines Schadensersatzanspruchs; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Notar; Auftraggeberbegriff im Sinne der §§ 23, 24 BNotO; Ersatz des Zinsschadens und der Kosten eines Rechtsstreits; Grundsätze der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notarhaftung, Sekundärverjährung bei -; Sekundärverjährung, - bei Notarhaftung; Amtshaftung, - des Notars gegenüber Auftraggeber; Haftung, - des Rechtsanwaltes; Rechtsmittelanwalt; Anwaltsfehler; Mitverschulden, - des Mandanten an der Verjährung

  • Judicialis

    BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2; ; BRAO § 51 b

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAO § 51b
    Anwaltshaftung: Hinweispflicht auf Regreßanspruch und Anspruchsverjährung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19 Abs. 1 S. 2; BRAO § 51 b
    Begriff des Auftraggebers; Lauf der Sekundärverjährung; Pflichten des Prozeßbevollmächtigten bei der Beauftragung eines Rechtsmittelanwalts im Hinblick auf Regreßansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BNotO § 19 Abs. 1 S. 2
    "Auftraggeber" bei notarieller Amtshaftung

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Verjährung von Ansprüchen gegen Rechtsanwälte und Notare

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 1999, 168

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2183
  • MDR 1999, 1095
  • VersR 2000, 848
  • WM 1999, 1330
  • BB 1999, 1135
  • DB 1999, 1263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 79/16

    Kostenschuldnerschaft für Notarkosten: Auswirkungen einer Bitte eines

    Auftraggeber im Sinne der Bundesnotarordnung ist vielmehr auch derjenige, dem gegenüber der Notar selbständig und ausdrücklich Amtspflichten übernimmt (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 182/95, BGHZ 134, 100, 112 f.; Urteil vom 15. April 1999 - IX ZR 328/97, NJW 1999, 2183, 2184).
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Die anschließende Beendigung des Anwaltsvertrages hat den Beklagten nicht von seiner sekundären Hinweispflicht entbunden (vgl. BGH, Urt. v. 15. April 1999 - IX ZR 328/97, WM 1999, 1330, 1335).

    Zwar braucht ein Rechtsanwalt seinen Auftraggeber nicht auf einen möglichen Regreßanspruch und dessen Verjährung hinzuweisen, wenn der Mandant rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung in der Haftungsfrage anwaltlich beraten wird oder auf anderem Wege entsprechende Kenntnis erhält (BGH, Urt. v. 14. November 1991 - IX ZR 31/91, NJW 1992, 836, 837; v. 28. September 1995 - IX ZR 227/94, WM 1996, 33, 34; v. 15. April 1999, aaO 1335 f).

    Selbst wenn das - auf das Wiedereinsetzungsverfahren beschränkte - Mandat dieser Rechtsanwälte insoweit eine Warnpflicht ausgelöst haben sollte, so hätte dies den Beklagten nicht von seiner Hinweispflicht entbunden (vgl. BGH, Urt. v. 15. April 1999, aaO 1336).

    f) Der Sekundäranspruch des Klägers entfällt entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung nicht wegen eines Mitverschuldens des Klägers (§ 254 BGB; vgl. BGH, Urt. v. 15. April 1999, aaO 1336).

    Dies gilt auch für die anwaltliche Pflicht zur Aufklärung des Mandanten über einen möglichen Regreßanspruch und die dafür maßgebliche Verjährungsregelung (BGH, Urt. v. 15. April 1999, aaO 1336).

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99

    Zu den Folgen einer unwirksamen Eheschließung

    Ein solcher rechtfertigender Anlaß liegt bereits vor, wenn der Mandant eine Entschließung trifft, die nicht als ungewöhnlich oder gänzlich unangemessen zu bewerten ist (Senatsurt. v. 15. April 1999 - IX ZR 328/97, NJW 1999, 2183, 2187; Zugehör/Fischer, Handbuch der Anwaltshaftung Rn. 1065 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht