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   BGH, 15.04.2010 - 5 StR 96/10   

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https://dejure.org/2010,9970
BGH, 15.04.2010 - 5 StR 96/10 (https://dejure.org/2010,9970)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - 5 StR 96/10 (https://dejure.org/2010,9970)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - 5 StR 96/10 (https://dejure.org/2010,9970)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 46 StGB; § 51 StGB; § 406 StPO; § 406h StPO
    Verfahrensverzögerung nach Erlass des angefochtenen tatrichterlichen Urteils; Feststellung der Verfahrensverzögerung; Kompensation (Vollstreckterklärung); Adhäsionsantrag (Absehen von einer Entscheidung; Notwendigkeit umfangreicher Sachaufklärung; vorrangige Ziele des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 406 Abs 1 StPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 5 Abs 3 MRK
    Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges: Absehen von der Entscheidung über eine Vielzahl von Adhäsionsanträgen in einer Haftsache

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Umfang der Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung aufgrund einer Verfahrensverzögerung nach Erlass eines angefochtenen tatrichterlichen Urteils

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges: Absehen von der Entscheidung über eine Vielzahl von Adhäsionsanträgen in einer Haftsache

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges: Absehen von der Entscheidung über eine Vielzahl von Adhäsionsanträgen in einer Haftsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Umfang der Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung aufgrund einer Verfahrensverzögerung nach Erlass eines angefochtenen tatrichterlichen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 5 StR 96/10
    Auf zulässige Revision hat der Senat von Amts wegen eine Verfahrensverzögerung nach Erlass eines angefochtenen tatrichterlichen Urteils zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGH wistra 2008, 304; BGH, Beschluss vom 11. März 2008 - 3 StR 36/08).
  • BGH, 11.03.2008 - 3 StR 36/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 5 StR 96/10
    Auf zulässige Revision hat der Senat von Amts wegen eine Verfahrensverzögerung nach Erlass eines angefochtenen tatrichterlichen Urteils zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGH wistra 2008, 304; BGH, Beschluss vom 11. März 2008 - 3 StR 36/08).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 5 StR 96/10
    Entgegen der Annahme des Generalbundesanwalts war hier eine ausdrückliche Feststellung der Verfahrensverzögerung zur Kompensation indes ungenügend; ein bezifferter Teil der verhängten Strafe war für vollstreckt zu erklären (BGHSt 52, 124, 135 ff.).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 5 StR 96/10
    Der auch mit einem Grundurteil verbundene zeitliche und organisatorische Aufwand zugunsten dieser Vielzahl an Geschädigten, deren Zahlungsansprüche zudem nicht identisch waren, hätte womöglich die zur Sachaufklärung erforderliche Anzahl zu vernehmender geschädigter Zeugen (vgl. § 404 Abs. 3 StPO; BGH JR 2009, 471, 472) erheblich überschritten und wäre damit vorrangigeren Zielen des Strafverfahrens sowie dem Gebot zügiger Verfahrensführung bei Haftsachen zuwidergelaufen (vgl. Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 406 Rdn. 12).
  • BGH, 09.05.2012 - 5 StR 523/11

    Bindungswirkung der Nebenklagezulassung durch das Tatgericht; Voraussetzungen der

    Der anderenfalls gerade in umfangreichen Betrugsverfahren mit zahlreichen möglichen Verletzten verursachte zeitliche und organisatorische Aufwand ist regelmäßig geeignet, vorrangigen Zielen des Strafverfahrens sowie dem Gebot zügiger Verfahrensführung zuwiderzulaufen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 5 StR 96/10, wistra 2010, 272).
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