Rechtsprechung
BGH, 15.04.2010 - V ZB 122/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
RBerG Art. 1 § 1
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 § 1 RBerG, § 79 Abs 3 S 2 ZPO
Wirksamkeit der Zustellung an einen unerlaubte Rechtsberatung betreibenden Bevollmächtigten und konstitutive Wirkung eines diesen vom Verfahren ausschließenden Beschlusses - Deutsches Notarinstitut
RBerG Art. 1 § 1
Zustellung an Bevollmächtigten trotz Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG a. F. wirksam - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit von Zustellungen an einen gegen Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) verstoßenden Bevollmächtigten; Rechtswirkung eines einen Bevollmächtigten vom Verfahren ausschließenden Beschlusses
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens trotz Zustellung der Anordnung an unrechtmäßig Bevollmächtigten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zustellung an nicht vertretungsbefugten Bevollmächtigten; konstitutive Wirkung des Ausschließungsbeschlusses; Zwangsversteigerung; Vollstreckungsmangel
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Wirksamkeit von Zustellungen an einen gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßenden Bevollmächtigten
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit von Zustellungen an einen gegen Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz ( RBerG ) verstoßenden Bevollmächtigten; Rechtswirkung eines einen Bevollmächtigten vom Verfahren ausschließenden Beschlusses
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zustellungen an gg. Art. 1 § 1 RBerG verstoßende Bevollmächtigte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zustellung an den Nicht-Anwalt
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Luckenwalde, 31.03.2009 - 17 K 70/02
- LG Potsdam, 08.07.2009 - 5 T 382/09
- BGH, 15.04.2010 - V ZB 122/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 10
- NJW-RR 2010, 1361
- MDR 2010, 958
- FamRZ 2010, 1068
- WM 2010, 1721
- DB 2010, 14
- Rpfleger 2010, 531
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.09.2017 - I ZB 8/17
Projektunterlagen - Herausgabevollstreckung: Erstreckung eines …
Der Vertreter verliert seine Handlungsbefugnis erst mit Wirksamkeit des Zurückweisungsbeschlusses ex nunc (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - V ZB 122/09, NJW-RR 2010, 1361;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 79 Rn. 11). - OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 7/10
Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer …
Dass dem Vorstandsvorsitzenden der Beklagten bei seiner Irreführung des Kapitalmarktes ohne weiteres "jedes Mittel recht" gewesen ist (BGH WM 2010, 1721 ff. = juris Rn 49) kann hier also im Rahmen der erforderlichen Gesamtbeurteilung gerade nicht festgestellt werden. - BGH, 15.04.2010 - V ZB 121/09
Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens aufgrund unwirksamer Zustellung der …
Dass der in Rede stehende Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG nicht zur Unwirksamkeit der an den Bevollmächtigten D. bewirkten Zustellungen führt und der Fortführung des Verfahrens nicht im Wege steht, hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage in der Sache V ZB 122/09 im Einzelnen dargelegt. - OLG Celle, 18.09.2017 - 18 W 38/17
Grundbuch: Inkassounternehmen vertretungsbefugt?
Danach müsste der Bevollmächtigte durch konstitutiven Beschluss von der Vertretung ausgeschlossen werden und entfaltete dieser Beschluss aus Gründen der Rechtssicherheit keine Rückwirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Aupril 2010 - V ZB 122/09;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 867 Rn. 2). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 109/12
Sozialhilfe
Dem Zurückweisungsbeschluss kommt insoweit konstitutive Wirkung zu (…Leitherer, a.a.O., § 73 Rn. 34; vgl. auch BT-Drs. 16/3655 S. 89 sowie - zur vergleichbaren Vorschrift des § 79 Abs. 3 Satz 2 ZPO - BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - V ZB 122/09); Prozesshandlungen, die einem solchen Beschluss vorausgegangen sind, werden mit dem Beschluss keineswegs unbeachtlich oder unzulässig, sondern bleiben wirksam (vgl. hierzu unter Hinweis darauf, dass Art. 19 Abs. 4 GG verletzt werde, wenn eine gerichtliche Sachentscheidung ohne sachlichen Grund versagt werde, den Beschluss des BVerfG vom 23.12.2003 - 2 BvR 917/03).