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   BGH, 15.04.2010 - V ZB 122/09   

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https://dejure.org/2010,2198
BGH, 15.04.2010 - V ZB 122/09 (https://dejure.org/2010,2198)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - V ZB 122/09 (https://dejure.org/2010,2198)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - V ZB 122/09 (https://dejure.org/2010,2198)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 § 1 RBerG, § 79 Abs 3 S 2 ZPO
    Wirksamkeit der Zustellung an einen unerlaubte Rechtsberatung betreibenden Bevollmächtigten und konstitutive Wirkung eines diesen vom Verfahren ausschließenden Beschlusses

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    RBerG Art. 1 § 1
    Zustellung an Bevollmächtigten trotz Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG a. F. wirksam

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Zustellungen an einen gegen Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) verstoßenden Bevollmächtigten; Rechtswirkung eines einen Bevollmächtigten vom Verfahren ausschließenden Beschlusses

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens trotz Zustellung der Anordnung an unrechtmäßig Bevollmächtigten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustellung an nicht vertretungsbefugten Bevollmächtigten; konstitutive Wirkung des Ausschließungsbeschlusses; Zwangsversteigerung; Vollstreckungsmangel

  • rewis.io

    Wirksamkeit der Zustellung an einen unerlaubte Rechtsberatung betreibenden Bevollmächtigten und konstitutive Wirkung eines diesen vom Verfahren ausschließenden Beschlusses

  • ra.de
  • rewis.io

    Wirksamkeit der Zustellung an einen unerlaubte Rechtsberatung betreibenden Bevollmächtigten und konstitutive Wirkung eines diesen vom Verfahren ausschließenden Beschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Zustellungen an einen gegen Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz ( RBerG ) verstoßenden Bevollmächtigten; Rechtswirkung eines einen Bevollmächtigten vom Verfahren ausschließenden Beschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustellungen an gg. Art. 1 § 1 RBerG verstoßende Bevollmächtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • NJW-RR 2010, 1361
  • MDR 2010, 958
  • FamRZ 2010, 1068
  • WM 2010, 1721
  • DB 2010, 14
  • Rpfleger 2010, 531
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1970 - IV ZB 10/70

    Beschwerde in einer Kindesannahmesache;standeswidrige Einlegung durch den Notar

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - V ZB 122/09
    a) Für die - hier maßgebliche - Rechtslage nach dem Rechtsberatungsgesetz entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Prozesshandlungen nicht ohne weiteres unbeachtlich sind, wenn der Bevollmächtigte gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt (vgl. BVerfG NJW 2004, 1373, 1374; BGHZ 54, 275, 281).
  • BGH, 29.10.2003 - IV ZR 122/02

    Unwirksamkeit des Treuhandvertrages im Rahmen eines Bauherrenmodells

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - V ZB 122/09
    Es erscheint nicht hinnehmbar, dass ein gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßender Bevollmächtigter zu Lasten des Vertretenen für den Vertretenen zwar keine materiellrechtliche Verpflichtung nach 780 BGB begründen kann (§ 134 BGB), er aber in der Lage sein soll, einen - ungleich gefährlicheren - Vollstreckungstitel zu schaffen (BGH, Urt. v. 29. Oktober 2003, IV ZR 122/02, NJW 2004, 841, 843).
  • BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - V ZB 122/09
    a) Für die - hier maßgebliche - Rechtslage nach dem Rechtsberatungsgesetz entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Prozesshandlungen nicht ohne weiteres unbeachtlich sind, wenn der Bevollmächtigte gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt (vgl. BVerfG NJW 2004, 1373, 1374; BGHZ 54, 275, 281).
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - V ZB 122/09
    So hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass die prozessualen Grundsätzen unterstehende Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO durch einen gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßenden Treuhänder im Hinblick auf die besonderen Gefahren unwirksam ist, die mit der Vollstreckungsunterwerfung verbunden sind (vgl. dazu etwa BGHZ 154, 283, 286 f. m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - V ZB 122/09
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO, weil Streitigkeiten um die Anordnung, Einstellung, Aufhebung und Fortsetzung des Verfahrens regelmäßig kontradiktorisch ausgestaltet sind (vgl. Senat, BGHZ 170, 378, 381).
  • BGH, 29.06.2022 - VII ZB 14/19

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Heilung eines Vertretungsmangels; konstitutive

    Der den Bevollmächtigten vom Verfahren ausschließende Beschluss wirkt konstitutiv und entfaltet keine Rückwirkung; die bis zum Zurückweisungsbeschluss durch den Bevollmächtigten vorgenommenen Prozesshandlungen bleiben gemäß § 79 Abs. 3 Satz 2 ZPO wirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - V ZB 122/09 Rn. 5, NJW-RR 2010, 1361), soweit die sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen vorliegen (vgl. Anders/Gehle/Becker, ZPO, 80. Aufl., § 79 Rn. 26; PG/Burgermeister, ZPO, 13. Aufl., § 79 Rn. 8).

    Bereits für die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts mit Wirkung zum 1. Juli 2008 (BGBl. I 2007, S. 2840) geltende Rechtslage war anerkannt, dass Prozesshandlungen nicht unbeachtlich sind, wenn der Bevollmächtigte dabei gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - V ZB 122/09 Rn. 5 m.w.N., NJW-RR 2010, 1361; Beschluss vom 29. September 1970 - IV ZB 10/70, BGHZ 54, 274, juris Rn. 21).

    Von hier nicht gegebenen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - V ZB 122/09 Rn. 5 f., NJW-RR 2010, 1361), führt ein Verstoß gegen die Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht zur Unwirksamkeit der Vollmacht und beeinflusst die Wirksamkeit der Prozesshandlung, hier des für den Gläubiger lediglich vorteilhaften verfahrenseinleitenden Antrags nicht.

  • BGH, 21.09.2017 - I ZB 8/17

    Projektunterlagen - Herausgabevollstreckung: Erstreckung eines

    Der Vertreter verliert seine Handlungsbefugnis erst mit Wirksamkeit des Zurückweisungsbeschlusses ex nunc (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - V ZB 122/09, NJW-RR 2010, 1361; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 79 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 7/10

    Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer

    Dass dem Vorstandsvorsitzenden der Beklagten bei seiner Irreführung des Kapitalmarktes ohne weiteres "jedes Mittel recht" gewesen ist (BGH WM 2010, 1721 ff. = juris Rn 49) kann hier also im Rahmen der erforderlichen Gesamtbeurteilung gerade nicht festgestellt werden.
  • OLG Celle, 21.09.2017 - 18 W 38/17

    Grundbuch: Inkassounternehmen vertretungsbefugt?

    Danach müsste der Bevollmächtigte durch konstitutiven Beschluss von der Vertretung ausgeschlossen werden und entfaltete dieser Beschluss aus Gründen der Rechtssicherheit keine Rückwirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Aupril 2010 - V ZB 122/09; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 867 Rn. 2).
  • BGH, 15.04.2010 - V ZB 121/09

    Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens aufgrund unwirksamer Zustellung der

    Dass der in Rede stehende Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG nicht zur Unwirksamkeit der an den Bevollmächtigten D. bewirkten Zustellungen führt und der Fortführung des Verfahrens nicht im Wege steht, hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage in der Sache V ZB 122/09 im Einzelnen dargelegt.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 AY 2844/11
    Denn dieser Beschluss wirkt konstitutiv und hat keine Rückwirkung entfaltet (vgl. BT-Drucksache 16/3655 S. 89; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. April 2010 - V ZB 122/09 - (juris)); alle bis dahin vorgenommenen und vom Kläger durch die Vollmachtserteilung nachträglich genehmigten Prozesshandlungen (vgl. hierzu nochmals BSG, Urteil vom 21. Juni 2001 a.a.O.) waren gemäß § 73 Abs. 3 Satz 2 SGG weiterhin wirksam.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 109/12

    Sozialhilfe

    Dem Zurückweisungsbeschluss kommt insoweit konstitutive Wirkung zu (Leitherer, a.a.O., § 73 Rn. 34; vgl. auch BT-Drs. 16/3655 S. 89 sowie - zur vergleichbaren Vorschrift des § 79 Abs. 3 Satz 2 ZPO - BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - V ZB 122/09); Prozesshandlungen, die einem solchen Beschluss vorausgegangen sind, werden mit dem Beschluss keineswegs unbeachtlich oder unzulässig, sondern bleiben wirksam (vgl. hierzu unter Hinweis darauf, dass Art. 19 Abs. 4 GG verletzt werde, wenn eine gerichtliche Sachentscheidung ohne sachlichen Grund versagt werde, den Beschluss des BVerfG vom 23.12.2003 - 2 BvR 917/03).
  • AG Köln, 17.02.2021 - 287 M 1561/20
    Ist der Mangel der Vertretungsbefugnis unerkannt geblieben und keine Zurückweisung gemäß § 79 Abs. 3 S. 1 ZPO erfolgt, sind die Prozesshandlungen des Vertreters nach Abs. 3 S_ 2 wirksam (BGH NJW-RR 2010, 1361); der Mangel der Vertretungsbefugnis ist mit Beendigung der Instanz geheilt (Althammer in: Zoller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 79 ZPO, Rn. 11).
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