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   BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20   

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BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20 (https://dejure.org/2021,13631)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2021 - 5 StR 371/20 (https://dejure.org/2021,13631)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2021 - 5 StR 371/20 (https://dejure.org/2021,13631)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 1 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung (Betäubungsmittelkauf; Wechselgeld; Anspruch; gesetzliches Verbot; Nichtigkeit; Teilnichtigkeit; dingliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche; Versuch; Vorsatz; Parallelwertung in der Laiensphäre); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 1 StPO

  • IWW

    § 301 StPO, § ... 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 21, § 49 Abs. 1 StGB, § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 134 BGB, § 139 BGB, § 480 BGB (vgl. Staudinger/Omlor, BGB, § 817 Satz 2 BGB, § 985 BGB, § 948 Abs. 1, § 947 Abs. 1 BGB, § 749 BGB, §§ 812 ff. BGB, § 3 Abs. 1 BtMG, § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 24 Abs. 2 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung eines Käufers von Betäubungsmitteln gegen den Verkäufer bei Durchsetzun der Zahlung von Wechselgeld mit Nötigungsmitteln

  • rewis.io

    Erpressung: Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei Durchsetzung der Zahlung von Wechsel mit Nötigungsmitteln im Falle eines Drogenkaufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 253 Abs. 1
    Zur Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung in Fällen, in denen der Käufer von Betäubungsmitteln gegen den Verkäufer die Zahlung von Wechselgeld mit Nötigungsmitteln durchzusetzen sucht.

  • rechtsportal.de

    StPO § 253 Abs. 1
    Zur Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung in Fällen, in denen der Käufer von Betäubungsmitteln gegen den Verkäufer die Zahlung von Wechselgeld mit Nötigungsmitteln durchzusetzen sucht.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1966
  • NStZ 2022, 106
  • StV 2022, 20
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20
    a) Das Landgericht hat nicht bedacht, dass zu einer Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung bereits die Feststellung ausgereicht hätte, dass der Angeklagte es für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass die von ihm geltend gemachte Forderung nicht bestand oder von der Rechtsordnung nicht geschützt war (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328 mwN).

    Entscheidend ist, ob er sich vorstellt, dass dieser Anspruch auch von der Rechtsordnung gedeckt ist und er seine Forderung demgemäß mit gerichtlicher Hilfe in einem Zivilprozess durchsetzen könnte (BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 329).

    aa) Aus dem gesetzlichen Verbot des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) folgt nach § 134 BGB die Nichtigkeit sämtlicher zur Durchführung eines solchen Geschäfts getroffenen schuldrechtlich und dinglich wirkenden Willenserklärungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00NStZ-RR 2000, 234; vom 2. Oktober 2012 - 3 StR 320/12, Rn. 3; Urteile vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 146 f.; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325 f.).

    cc) Bei Nichtigkeit aller vertraglichen Vereinbarungen ergeben sich hier auch keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche auf Zahlung von fünf Euro aus §§ 812 ff. BGB, denn diesen steht die Regelung des § 817 Satz 2 BGB entgegen: Nicht nur der Geschädigte verstieß bei Entgegennahme des Kaufpreises gegen das gesetzliche Verbot des Betäubungsmittelhandels aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, auch der Angeklagte und sein Bekannter begingen bei der Zahlung für den Erhalt des Marihuanas einen solchen Verstoß, weshalb sie das Geleistete nicht zurückverlangen konnten (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 326).

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20
    aa) Aus dem gesetzlichen Verbot des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) folgt nach § 134 BGB die Nichtigkeit sämtlicher zur Durchführung eines solchen Geschäfts getroffenen schuldrechtlich und dinglich wirkenden Willenserklärungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00NStZ-RR 2000, 234; vom 2. Oktober 2012 - 3 StR 320/12, Rn. 3; Urteile vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 146 f.; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325 f.).

    Diese erfasste damit neben der schuldrechtlichen Vereinbarung des Geschäfts auch die der - Zug um Zug vereinbarten - Erfüllung des verbotenen Rechtsgeschäfts dienende Übergabe der Betäubungsmittel und die Hingabe des 20-EuroScheins zur vermeintlichen Kaufpreiszahlung (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 147; Staudinger/Sack/Seibl, BGB, 2017, § 134 Rn. 222 mwN).

  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 235/19

    Fehlende Feststellungen zum Rücktrittshorizont bei der Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20
    Offen bleibt aber, was er sich im maßgeblichen Zeitpunkt nach seiner letzten Ausführungshandlung vorstellte, die nach den Feststellungen des Landgerichts in dem nachdrücklichen Einfordern des Geldes, bevor der Geschädigte sich mit einem abgebrochenen Flaschenhals zur Wehr setzte, zu sehen ist (sogenannter Rücktrittshorizont; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 5 StR 235/19; Rn. 5 mwN).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 545/16

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungsdelikten eines

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20
    Zwar verhält sich die Revisionsbegründung nicht ausdrücklich zu der Tat im zweiten Tatkomplex, ausweislich des die Aufhebung des Urteils insgesamt begehrenden Antrags und der beide Tatkomplexe betreffenden Rüge der rechtsfehlerhaft gewährten Strafmilderung nach § 21, § 49 Abs. 1 StGB ergibt die gebotene Auslegung des Angriffsziels des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16, Rn. 10) aber, dass nicht nur die im ersten Tatkomplex begangene Tat zur Überprüfung des Senats gestellt werden sollte.
  • BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20
    Der Senat kann deshalb nicht abschließend beurteilen, ob der Angeklagte und sein Bekannter durch einvernehmliches Absehen von der Tatvollendung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NStZ-RR 2017, 207, 208) gemäß § 24 Abs. 2 StGB strafbefreiend vom Versuch hätten zurücktreten können oder ob dies wegen eines Fehlschlags ausgeschlossen war.
  • BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben;

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20
    aa) Aus dem gesetzlichen Verbot des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) folgt nach § 134 BGB die Nichtigkeit sämtlicher zur Durchführung eines solchen Geschäfts getroffenen schuldrechtlich und dinglich wirkenden Willenserklärungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00NStZ-RR 2000, 234; vom 2. Oktober 2012 - 3 StR 320/12, Rn. 3; Urteile vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 146 f.; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325 f.).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02

    Absicht der unrechtmäßigen Bereicherung (Schadensersatzanspruch des betrogenen

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20
    dd) Auf der Grundlage der Feststellungen ist auch nicht von einem Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung, etwa nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, auszugehen (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschluss vom 12. Mai 2002 - 3 StR 4/02, NStZ 2003, 151).
  • BGH, 20.09.2007 - 3 StR 274/07

    Versuchte räuberische Erpressung (Irrtum über das Bestehen eines zivilrechtlichen

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20
    Denn selbst bei Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung des Wechselgelds wäre die Strafbarkeit wegen eines (untauglichen) Versuchs der räuberischen Erpressung jedenfalls dann in Betracht gekommen, wenn der Angeklagte das Bestehen eines Anspruchs verkannt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2007 - 3 StR 274/07, NStZ 2008, 214).
  • BGH, 14.06.1951 - IV ZR 37/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20
    Einen - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gemäß § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossenen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1951 - IV ZR 37/50, NJW 1951, 643; aA Buck-Heeb in: Erman, BGB, 16. Aufl., § 817 Rn. 11 mwN zur im Schrifttum vertretenen Gegenauffassung) - Herausgabeanspruch aus § 985 BGB auf den von dem Bekannten hingegebenen 20-EuroSchein, der infolge der Unwirksamkeit der Übereignung theoretisch noch in dessen Eigentum stehen könnte, machten sie gegenüber dem Geschädigten nicht geltend.
  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85

    Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20
    aa) Aus dem gesetzlichen Verbot des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) folgt nach § 134 BGB die Nichtigkeit sämtlicher zur Durchführung eines solchen Geschäfts getroffenen schuldrechtlich und dinglich wirkenden Willenserklärungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00NStZ-RR 2000, 234; vom 2. Oktober 2012 - 3 StR 320/12, Rn. 3; Urteile vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 146 f.; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325 f.).
  • BGH, 02.10.2012 - 3 StR 320/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Verfall; (erlangtes Etwas; kein Verfall

  • OLG Saarbrücken, 16.10.1975 - Ss 55/75
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 331/21

    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch oder für die Tat)

    Soweit die Antragsschrift insoweit auf eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen den Abnehmern und dem Angeklagten abstellt, in deren Rahmen die Zahlungen der Vorfinanzierung des Ankaufs des Cannabis gedient hätten, kann sich aufgrund ihrer Nichtigkeit (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 15. April 2021 - 5 StR 371/20, NJW 2021, 1966, 1967 mwN) aus einer solchen Vereinbarung nichts zur Begründung dieser Auffassung ergeben.
  • VG Aachen, 31.08.2023 - 6 K 2385/21

    Herausgabe von sichergestelltem Geld

    vgl. statt vieler: BGH, Urteil vom 15. April 2021 - 5 StR 371/20 -, juris; Rn. 17 m.w.N.; Armbrüster, in: MüKo, BGB, 9. Auflage 2021, § 134 Rn. 17.
  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 290/22

    Verwerfung der Revisionen; Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung

    Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat, dass angesichts des vom Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellten Vorstellungsbildes zum Fehlen eines rechtlich durchsetzbaren Rückzahlungsanspruchs die tatsächliche Rechtslage für die Strafbarkeit wegen (untauglichen) Versuchs ohne Belang ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2021 - 5 StR 371/20, NJW 2021, 1966, 1967 mwN).
  • VG Aachen, 18.10.2022 - 6 K 2597/21
    Statt vieler: BGH, Urteil vom 15. April 2021 - 5 StR 371/20 -, juris; Rn. 17 m.w.N.; Armbrüster in: MüKo, BGB, 9. Auflage 2021, § 134 Rn. 17.
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