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   BGH, 15.04.2021 - I ZB 67/20   

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https://dejure.org/2021,13303
BGH, 15.04.2021 - I ZB 67/20 (https://dejure.org/2021,13303)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2021 - I ZB 67/20 (https://dejure.org/2021,13303)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2021 - I ZB 67/20 (https://dejure.org/2021,13303)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs des Anmelders auf Gewährung rechtlichen Gehörs duch das Bundespatentgericht ; Zurückweisung einer Markenanmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft durch das Deutsche Patent- und Markenamt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs des Anmelders auf Gewährung rechtlichen Gehörs duch das Bundespatentgericht; Zurückweisung einer Markenanmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft durch das Deutsche Patent- und Markenamt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.05.2014 - I ZB 34/12

    S-Bahn - Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsverfahren:

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - I ZB 67/20
    Auf die Frage, ob die erhobene Rüge durchgreift, kommt es für die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 34/12, GRUR 2014, 1232 Rn. 6 = WRP 2015, 53 - S-Bahn, mwN; Beschluss vom 10. September 2020 - I ZB 13/20, juris Rn. 5).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt ferner vor, wenn das Bundespatentgericht die Zulassung der Rechtsbeschwerde unterlässt, sofern gewissenhafte und kundige Verfahrensbeteiligte - selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen - damit nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht zu rechnen brauchten (vgl. BGH, GRUR 2014, 1232 Rn. 14 - S-Bahn, mwN).

  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - I ZB 67/20
    d) Die Rechtsbeschwerde rügt weiter ohne Erfolg, das Bundespatentgericht habe den Vortrag des Anmelders übergangen, mit dem dieser mit Blick auf den Senatsbeschluss vom 30. Januar 2020 (I ZB 61/17, GRUR 2020, 411 = WRP 2020, 586 - #darferdas? II) im Einzelnen ausgeführt habe, weshalb die Annahme fehlerhaft sei, das Zeichen "Schalker Meile" werde nur in einer Art Verwendung finden können.

    Dass es der Auffassung des Anmelders nicht gefolgt ist, sondern unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats (EuGH, Urteil vom 12. September 2019 - C-541/18, GRUR 2019, 1194 = WRP 2019, 1444 - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 61/17, GRUR 2018, 932 = WRP 2018, 1196 - #darferdas? I; BGH, GRUR 2020, 411 - #darferdas? II) angenommen hat, die Verwendung der Bezeichnung "Schalker Meile" auf Bekleidungsstücken als großflächiger Aufdruck an exponierter, deutlich sichtbarer Stelle in Form eines Motivs sei die allein praktisch bedeutsame Form der Verwendung, stellt eine abweichende Würdigung dar, nicht aber eine Verletzung rechtlichen Gehörs.

  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - I ZB 67/20
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfG, NVwZ 2019, 1276 Rn. 17 mwN).
  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - I ZB 67/20
    Dass es der Auffassung des Anmelders nicht gefolgt ist, sondern unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats (EuGH, Urteil vom 12. September 2019 - C-541/18, GRUR 2019, 1194 = WRP 2019, 1444 - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 61/17, GRUR 2018, 932 = WRP 2018, 1196 - #darferdas? I; BGH, GRUR 2020, 411 - #darferdas? II) angenommen hat, die Verwendung der Bezeichnung "Schalker Meile" auf Bekleidungsstücken als großflächiger Aufdruck an exponierter, deutlich sichtbarer Stelle in Form eines Motivs sei die allein praktisch bedeutsame Form der Verwendung, stellt eine abweichende Würdigung dar, nicht aber eine Verletzung rechtlichen Gehörs.
  • BPatG, 22.07.2020 - 28 W (pat) 517/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schalker Meile (Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - I ZB 67/20
    Die dagegen gerichtete Beschwerde des Anmelders ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 28 W (pat) 517/20, juris).
  • BGH, 06.07.2017 - I ZB 59/16

    Beschwerde gegen eine Markenlöschung: Gewährung einer Schriftsatzfrist zur

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - I ZB 67/20
    Das Verfahren der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde dient nicht der Überprüfung, ob die Entscheidung des Bundespatentgerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht fehlerfrei ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2017 - I ZB 59/16, GRUR 2018, 111 Rn. 11 = WRP 2018, 197 - PLOMBIR, mwN).
  • BGH, 10.09.2020 - I ZB 13/20

    Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Anmeldung der Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - I ZB 67/20
    Auf die Frage, ob die erhobene Rüge durchgreift, kommt es für die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 34/12, GRUR 2014, 1232 Rn. 6 = WRP 2015, 53 - S-Bahn, mwN; Beschluss vom 10. September 2020 - I ZB 13/20, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - I ZB 67/20
    Das rechtliche Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht den Parteivortrag zwar zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, jedoch andere rechtliche Schlüsse daraus gezogen hat als die vortragende Partei (vgl. BVerfG, FamRZ 2013, 1953 Rn. 14).
  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - I ZB 67/20
    Dass es der Auffassung des Anmelders nicht gefolgt ist, sondern unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats (EuGH, Urteil vom 12. September 2019 - C-541/18, GRUR 2019, 1194 = WRP 2019, 1444 - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 61/17, GRUR 2018, 932 = WRP 2018, 1196 - #darferdas? I; BGH, GRUR 2020, 411 - #darferdas? II) angenommen hat, die Verwendung der Bezeichnung "Schalker Meile" auf Bekleidungsstücken als großflächiger Aufdruck an exponierter, deutlich sichtbarer Stelle in Form eines Motivs sei die allein praktisch bedeutsame Form der Verwendung, stellt eine abweichende Würdigung dar, nicht aber eine Verletzung rechtlichen Gehörs.
  • BGH, 21.02.2023 - II ZB 12/21

    Bestimmen der Angemessenheit der Abfindung der außenstehenden Aktionäre anhand

    Das Gebot rechtlichen Gehörs, das ein Gericht zur Kenntnisnahme und Erwägung der Ausführungen der Prozessbeteiligten verpflichtet, ist nicht verletzt, wenn das Gericht den Parteivortrag zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, jedoch andere rechtliche Schlüsse daraus gezogen hat als die vortragende Partei (vgl. BVerfG, FamRZ 2013, 1953 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 15. April 2021 - I ZB 67/20, juris Rn. 9).
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 10/21

    Heizkörperdesign

    Auf die Frage, ob die erhobene Rüge durchgreift, kommt es für die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 34/12, GRUR 2014, 1232 Rn. 6 = WRP 2015, 53 - S-Bahn; Beschluss vom 10. September 2020 - I ZB 13/20, juris Rn. 5; Beschluss vom 15. April 2021 - I ZB 67/20, juris Rn. 7, jeweils zur zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gemäß § 83 Abs. 3 MarkenG).
  • BPatG, 09.02.2022 - 29 W (pat) 9/20
    Die Markenstelle hat zutreffend ausgeführt, dass die beschwerdegegenständlichen Waren wie Anhänger und Aufkleber, T-Shirts, Kappen, aber auch Handschuhe, Arbeitsbekleidung oder Babybekleidungen sowie Anstecker und Applikationen regelmäßig großflächig mit Statements und bekenntnishaften Aussagen versehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.04.2021, I ZB 67/20 Rn. 14 - Schalker Meile; BPatG GRUR-RR 2020, 203 Rn. 28 - Mir all sin Kölle).
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