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BGH, 15.04.2021 - III ZB 19/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren gegen den Senatsbeschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1
Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren gegen den Senatsbeschluss - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 04.03.2021 - 4 O 59/21
- BGH, 15.04.2021 - III ZB 19/21
- BGH, 20.05.2021 - III ZB 19/21
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.11.2021 - IX ZB 53/21
Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die …
Eine Sprungrechtsbeschwerde, die nach § 133 GVG in die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs fällt, ist im Prozesskostenhilfeverfahren nicht statthaft; sie ist in Zivilsachen nur in § 75 Abs. 1 Satz 1 FamFG vorgesehen, in dessen Anwendungsbereich das vorliegende Verfahren jedoch nicht fällt (BGH, Beschluss vom 15. April 2021 - III ZB 19/21, nv, juris Rn. 4).