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   BGH, 15.04.2021 - III ZR 232/20   

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https://dejure.org/2021,12381
BGH, 15.04.2021 - III ZR 232/20 (https://dejure.org/2021,12381)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2021 - III ZR 232/20 (https://dejure.org/2021,12381)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2021 - III ZR 232/20 (https://dejure.org/2021,12381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Misstrauens gegen seine Unparteilichkeit (hier: Abgabe einer Erklärung zur eigenen Schadensersatzklage gegen den VW-Konzern wegen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Misstrauens gegen seine Unparteilichkeit (hier: Abgabe einer Erklärung zur eigenen Schadensersatzklage gegen den VW-Konzern wegen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.07.2020 - VI ZB 94/19

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Entscheidung über einen

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - III ZR 232/20
    Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19

    Befangenheit eines Richters wegen seiner Beteiligung an der

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - III ZR 232/20
    Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 25.03.2021 - III ZB 57/20

    Befangenheit, Musterfeststellungsklage

    Auszug aus BGH, 15.04.2021 - III ZR 232/20
    Ein solcher Anschein fehlender Unparteilichkeit kann insbesondere dann bestehen, wenn der Richter gegen eine Prozesspartei Klage und darin den Vorwurf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung erhoben hat, sofern dieses Verfahren noch andauert oder noch nicht lange Zeit zurückliegt (vgl. zu einer entsprechenden Musterfeststellungsklage Senat, Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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