Rechtsprechung
BGH, 15.05.1952 - 3 StR 63/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 15.05.1952 - 3 StR 63/52
Die genannte Strafbestimmung setzt die Vornahme unzüchtiger Handlungen von einer gewissen Stärke und Dauer voraus, nicht aber das Einverständnis des anderen Mannes mit diesem Tun (BGHSt 1, 293 [296]).