Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1952 - IV ZR 219/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1364
BGH, 15.05.1952 - IV ZR 219/51 (https://dejure.org/1952,1364)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1952 - IV ZR 219/51 (https://dejure.org/1952,1364)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1952 - IV ZR 219/51 (https://dejure.org/1952,1364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,1364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88

    Gutgläubiger Erwerb von Eigentum an abhanden gekommenen Sachen in einer

    Dem von der Revision geltend gemachten petitorischen Herausgabeanspruch nach § 1007 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 7, 208, 215) kann die Beklagte entgegenhalten, daß sie durch den Zuschlag in der Versteigerung gutgläubig Eigentümerin geworden und damit zum Besitz berechtigt ist (vgl. BGH Urt. v. 15. Mai 1952 - IV ZR 219/51, LM BGB § 855 Nr. 3).
  • BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52

    Rechtsmittel

    Demgegenüber weist die Revision auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats hin, der § 1007 BGB für entsprechend anwendbar erklärt hat, wenn der Besitz von Wohn- oder Geschäftsräumen in Frage steht (Urteil vom 15. Mai 1952 - IV ZR 219/51, LM § 855 BGB Nr. 3 und das schon erwähnte Urteil vom 25. September 1952 - IV ZR 22/52, BGHZ 7, 208 [215-217]).

    Der Klägerin würden die Beklagten ihr auf dem Mietvertrag mit den Eheleuten ... - oder mit dem Grundstückseigentümer - beruhendes Besitzrecht entgegenhalten können, wenn dieser ein derartiges Recht gegenüber ihren früheren Vermietern und dem Grundstückseigentümer nicht mehr zusteht, wenn also der Mietvertrag, den ... seinerzeit für die Klägerin mit den Eheleuten ... abgeschlossen hatte, aufgehoben ist (Urteil des erkennenden Senats vom 15. Mai 1952 a.a.O.).

    Der Anspruch wäre ferner nur gegeben, wenn die Klägerin jetzt noch den Eheleuten ... und dem Grundstückseigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt wäre; andernfalls würde nämlich ihre Rechtsverfolgung mißbräuchlich sein, da sie dem Verlangen der Beklagten, ihnen als den Mietern der Räume den Besitz wieder einzuräumen, sogleich nachkommen müßte (Urteil des Senats vom 15. Mai 1952 a.a.O.).

  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

    Entsprechendes gilt darüber hinaus gar für den Besitz an dem Grundeigentum, den der Gutsbesitzer in der Regel durch Besitzdiener, § 855 BGB, ausübt (vgl. BGH, Urt. v. 15. Mai 1952 - IV ZR 219/51 - juris Besitzdienerschaft der Ehefrau für ihren inhaftierten Ehemann).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Entsprechendes gilt darüber hinaus gar für den Besitz an dem Grundeigentum, den der Gutsbesitzer in der Regel durch Besitzdiener, § 855 BGB, ausübt (vgl. BGH, Urt. v. 15. Mai 1952 - IV ZR 219/51 - juris Besitzdienerschaft der Ehefrau für ihren inhaftierten Ehemann).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Entsprechendes gilt darüber hinaus gar für den Besitz an dem Grundeigentum, den der Gutsbesitzer in der Regel durch Besitzdiener, § 855 BGB, ausübt (vgl. BGH, Urt. v. 15. Mai 1952 - IV ZR 219/51 - juris Besitzdienerschaft der Ehefrau für ihren inhaftierten Ehemann).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

    Entsprechendes gilt darüber hinaus gar für den Besitz an dem Grundeigentum, den der Gutsbesitzer in der Regel durch Besitzdiener, § 855 BGB, ausübt (vgl. BGH, Urt. v. 15. Mai 1952 - IV ZR 219/51 - juris Besitzdienerschaft der Ehefrau für ihren inhaftierten Ehemann).
  • BGH, 07.07.1960 - VIII ZR 105/59

    Haftung des Besitzers nach § 992 BGB als Haftung für Verletzung des Eigentums

    Dem steht auch entgegen der Meinung der Revision nicht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 1952 - IV ZR 219/51 - (LM BGB § 855 Nr. 3) entgegen.
  • BGH, 21.01.1954 - IV ZR 166/53

    Rechtsmittel

    Wegen des Sachverhalts wird auf das in dieser Sache ergangene Urteil des Senats vom 15. Mai 1952 - IV ZR 219/51 - verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht