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   BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52   

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BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52 (https://dejure.org/1953,375)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1953 - V ZR 111/52 (https://dejure.org/1953,375)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1953 - V ZR 111/52 (https://dejure.org/1953,375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1953, 544
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 16.04.1919 - IV 45/19

    Verweisung an das zuständige Gericht; Bildung einer Instanz aus erstinzanlichem

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass diese Verweisung auch noch in der Berufungsinstanz ausgesprochen werden kann, nur muss dies dann durch Urteil, nicht durch Beschluss geschehen (RGZ 95, 280 [282]; 108, 263 [264]; 165, 374 [384]; OLG Celle in MDR 1952, 369 und NJW 1953, 229).

    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat jedoch auch in diesem Fall sowohl die Anfechtung der Verweisung selbst, wie die der ihr zugrunde liegenden Entscheidung über die Zuständigkeit abgelehnt (RGZ 95, 280 [282]; 108, 263 [264]).

  • RG, 22.01.1924 - III 217/23

    Ist die Revision zulässig gegen ein Urteil, wodurch der Rechtsstreit nach § 27

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass diese Verweisung auch noch in der Berufungsinstanz ausgesprochen werden kann, nur muss dies dann durch Urteil, nicht durch Beschluss geschehen (RGZ 95, 280 [282]; 108, 263 [264]; 165, 374 [384]; OLG Celle in MDR 1952, 369 und NJW 1953, 229).

    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat jedoch auch in diesem Fall sowohl die Anfechtung der Verweisung selbst, wie die der ihr zugrunde liegenden Entscheidung über die Zuständigkeit abgelehnt (RGZ 95, 280 [282]; 108, 263 [264]).

  • BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52
    Es kann also in höherer Instanz nicht nachgeprüft werden, ob Verfahrensvorschriften verletzt sind, ob etwa der Verweisungsantrag nicht gestellt ist, ob der Beschluss ohne mündliche Verhandlung ergangen oder ob der Antrag vom Beklagten gestellt worden ist (RGZ 131, 197 [200]; BGHZ 1, 341; 2, 178; Lent unter Ablehnung einer Entscheidung des Landgerichts Tübingen in NJW 1949, 717).
  • BGH, 29.01.1952 - V BLw 84/50

    Landwirtschaftsgerichte

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52
    Das ist jetzt allgemeine Meinung (Lange-Wulff, Höfeordnung 3. Aufl. Anm. 555; Barnstedt-Meyer Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen § 3 Anm. 6 a; Schulte JMBl NRW 1950, 65 unter Ablehnung der gegenteiligen Ansicht des Amtsgerichts Bünde; OLG Oldenburg in NdsRpfl 1949, 211; LG Essen in JMBl NRW 1950, 152; OLG Celle in RechtdLandw 1951, 163; 1952, 75 = MDR 1952, 369), denn die Landwirtschaftsgerichte der Britischen Zone sind nicht Sondergerichte, sondern Abteilungen der ordentlichen Gerichte (BGHZ 4, 352).
  • BGH, 29.04.1952 - V BLw 77/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52
    verkaufter Dieser Vertrag wurde vom Landwirtschaftsgericht genehmigt, die dagegen vom Kläger eingelegten Rechtsmittel wurden, zuletzt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. April 1952 (V BLw 77/51) zurückgewiesen.
  • BGH, 26.05.1952 - III ZR 218/50

    Abgabe an andere Abteilung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52
    Eine Ausnahme wurde nur zugelassen, wenn sich der Verweisungsbeschluss nicht im Rahmen des § 276 Abs. 1 ZPO hielt, wenn z.B. das Gericht, an das verwiesen werden sollte, nicht bezeichnet war oder wenn an eine Verwaltungsbehörde oder von einem Gericht erster Instanz an ein Rechtsmittelgericht (Lent a.a.O.) oder an eine andere Abteilung desselben Gerichts (RGZ 119, 379 [383]; vgl. auch BGHZ 6, 178 [182]) verwiesen wurde.
  • RG, 10.01.1928 - III 144/27

    Berufungsverfahren; Klagerweiterung

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52
    Eine Ausnahme wurde nur zugelassen, wenn sich der Verweisungsbeschluss nicht im Rahmen des § 276 Abs. 1 ZPO hielt, wenn z.B. das Gericht, an das verwiesen werden sollte, nicht bezeichnet war oder wenn an eine Verwaltungsbehörde oder von einem Gericht erster Instanz an ein Rechtsmittelgericht (Lent a.a.O.) oder an eine andere Abteilung desselben Gerichts (RGZ 119, 379 [383]; vgl. auch BGHZ 6, 178 [182]) verwiesen wurde.
  • RG, 21.06.1935 - II 350/34

    Kann, wenn ein vorläufig vollstreckbares und vollstrecktes Urteil aufgehoben und

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52
    Denn § 325 ZPO enthält, ebenso wie § 265 ZPO, einen allgemeinen Rechtsgedanken (RGZ 148, 166 [173]; Stein-Jonas-Schönke § 325 Bem I; Baumbach-Lauterbach § 325 Bem 1; OLG Freiburg in RechtdLandw 1950, 168; BGH in RechtdLandw 1952, 321), und es ist nicht einzusehen, warum dieser nicht auch gegenüber einer durch das Landwirtschaftsgericht erlassenen Entscheidung gelten sollte.
  • RG, 27.01.1931 - VII 455/30

    1. Gilt in dem Falle, daß der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens bei

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52
    Es kann also in höherer Instanz nicht nachgeprüft werden, ob Verfahrensvorschriften verletzt sind, ob etwa der Verweisungsantrag nicht gestellt ist, ob der Beschluss ohne mündliche Verhandlung ergangen oder ob der Antrag vom Beklagten gestellt worden ist (RGZ 131, 197 [200]; BGHZ 1, 341; 2, 178; Lent unter Ablehnung einer Entscheidung des Landgerichts Tübingen in NJW 1949, 717).
  • RG, 16.10.1936 - II 80/36

    1. Ist der Beklagte beschwert, wenn das Gericht durch Teilurteil ungeachtet des

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52
    Eine Beschwer des Klägers im Sinne der von der Revision angezogenen Entscheidung (RGZ 152, 292 [296]) liegt allerdings nicht vor, denn das verweisende Gericht hatte den Hauptantrag beschieden, nämlich abgelehnt, auch dann, wenn es seine Zuständigkeit nicht ausdrücklich verneint hatte.
  • RG, 21.01.1941 - VII 32/40

    1. Welches Gericht ist zuständig für die Vollstreckungsgegenklage gegen das

  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Diese Gesetzeslücke muß aber unter Heranziehung der sonst im Falle der Verweisung geltenden Verfahrensvorschriften ausgefüllt werden und dabei steht § 276 im Vordergrund, der nicht nur bei Verweisungen zwischen den ordentlichen Gerichten der streitigen Gerichtsbarkeit sowie der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 12 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 21.7.1953, BGBl 1, 667; früher § 3 Abs. 5 LVO, dazu BGH vom 15.5.1953, V ZR 111/52, MDR 1953, 544 = RechtdLandw 1953, 225; vgl weiter §§ 18, 23 HausratsVO) gilt, sondern nach § 48 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl 1, 1267) auch im Verhältnis zwischen den ordentlichen Gerichten und den Arbeitsgerichten entsprechende Anwendung findet, während für das Verhältnis der Gerichte der sozialen Gerichtsbarkeit zu den übrigen Gerichten § 52 des Sozialgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl 1, 1239) eine Vorschrift ähnlichen Inhaltes enthält, allerdings ohne auf die Kostenfrage einzugehen.
  • LAG Hessen, 05.07.1990 - 9 Sa 36/90

    Statthaftigkeit der Berufung ; Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Begriff des

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  • OLG Oldenburg, 26.03.1998 - 8 U 215/97

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Bejahung der örtlichen Zuständigkeit

    Das Urteil ist trotz einer Beschwer von über 60.000,00 DM entsprechend § 281 Abs. 2 S. 3 ZPO unanfechtbar (vgl. RGZ 95, 280; 108, 263; BGHZ 2, 278), wobei unerheblich ist, dass die Kläger die Verweisung nur hilfsweise beantragt haben (vgl. BGH MDR 1953, 544 f.).
  • BAG, 20.12.1990 - 2 AZR 300/90

    Arbeitnehmereigenschaft (Geschäftsführer eines Wasserversorgungsverbandes)

    Denn im Verhältnis zwischen Arbeitsgerichtsbarkeit und Zivilgerichtsbarkeit sollen - ebenso wie bei Verweisungen innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit - durch ein vereinfachtes Verfahren unfruchtbare und zeitraubende Streitereien über die Zuständigkeitsfrage eingeschränkt werden (so BAG Beschluß vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 85/75 - AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1953 mit zust. Anm. von Leipold; RAG Beschluß vom 25. September 1939 - RAG 198/39 - RAGE 22, 1 ff.; BGHZ 2, 278 ff.; BGH Urteil vom 15. Mai 1953 - V ZR 111/52 - LM Nr. 6 zu § 3 LVO; RGZ 108, 263, 264).
  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74

    Umfang der Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach § 102 GVG

    Hierdurch kann, wie das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ähnlichen Fällen des § 276 ZPO entschieden haben, kein Rechtsmittelzug hinsichtlich der in erster Linie geltend gemachten Einrede eröffnet werden, wenn das angerufene Gericht diese geprüft, für unbegründet gehalten und auf den weiteren Antrag den Rechtsstreit an den von ihm für zuständig gehaltenen Spruchkörper verwiesen hat (RGZ 108, 264, BGH, Urt. v. 15.05.1953, V ZR 111/52 - LM LVO § 3 Nr. 6); für eine Verweisung nach § 98 Abs. 1 GVG kann nichts anderes gelten.
  • BGH, 20.10.1953 - V BLw 50/53

    Rechtsmittel

    Diese Frage wird jetzt allgemein bejaht, da die Landwirtschaftsgerichte der Britischen Zone keine Sondergerichte, sondern Abteilungen der ordentlichen Gerichte sind (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 15. Mai 1953 V ZR 111/52, RechtdLandw 1953, 225 = MDR 1953, 544 mit Anm. von Rötelmann).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 32.75

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über Verweisungsantrag

    Auch darauf hat bereits der Bundesgerichtshof mit überzeugender Begründung hingewiesen: Ist ein Kläger entschlossen, sich mit einer Verweisung nicht abzufinden, sondern die Frage der örtlichen Zuständigkeit gegebenenfalls durch die höheren Instanzen klären zu lassen, so braucht er den Antrag auf Verweisung nicht zu stellen (so Urteil vom 15. Mai 1953 - V ZR 111/52 - in MDR 1953, 544 [BGH 15.05.1953 - V ZR 111/52] [545]).
  • BGH, 07.07.1954 - V BLw 5/54

    Beschwerdefrist und Rechtsmittelbelehrung

    Bestimmungen aus dem Gebiete der streitigen Gerichtsbarkeit, die das Oberlandesgericht zur Stütze seiner Ansicht heranzieht, können im Bereich des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - unmittelbar oder entsprechend - nur angewandt werden, wenn dies ausdrücklich vorgeschrieben ist - hier nicht geschehen -, oder soweit es sich um echte Streitsachen handelt (BGH vom 20. Februar 1954 V BLw 89/53 Rechtdlandw 1954, 128; Keidel FGG 6. Aufl. § 8 Vorbem 1, § 12 Anm. 13) - im vorliegenden Falle nicht gegeben - oder um einen allgemeinen Rechtsgedanken, der in der Zivilprozessordnung lediglich seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 17. Juni 1952 V BLw 5/52 BGHZ 6, 248 [257 ff] = RechtdLandw 1952, 210, vom 23. September 1952 V BLw 90/51 RechtdLandw 1952, 321 und 17. Dezember 1952 V BLw 6/52 Rechtdlandw 1953, 107 sowie Urteil vom 15. Mai 1953 V ZR 111/52 RechtdLandw 1953, 225).
  • OLG Hamburg, 12.10.1982 - 2 UF 89/82
    Eine Entscheidung darüber, ob gegen dieses Urteil die Revision zugelassen wird (vgl. § 629a ZPO), erübrigt sich, weil gegen das Verweisungsurteil des Senats gemäß § 281 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel nicht stattfindet (vgl. BGH MDR 1953, 544 f).
  • BGH, 20.10.1953 - V BLw 22/53

    Rechtsmittel

    Diese Frage ist jedoch späterhin allgemein bejaht worden (BGH vom 15. Mai 1953, V ZR 111/52, RechtdLandw 1953, 225 = MDR 1953, 544; Barnstedt-Meyer, Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen, § 3 Anm. 6 und die dort angeführte Literatur).
  • LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08
  • BGH, 07.07.1954 - V BLw 78/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 64/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1953 - V BLw 44/53

    Rechtsmittel

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