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   BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78   

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https://dejure.org/1979,3051
BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78 (https://dejure.org/1979,3051)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1979 - 1 StR 749/78 (https://dejure.org/1979,3051)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1979 - 1 StR 749/78 (https://dejure.org/1979,3051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit einem Vergehen gegen das Waffengesetz - Fehlende Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen oder Schuldausschließungsgründen - Abwendung eines Angriffs gegen einen Dirtten - Vorliegen von Nothilfe - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 985
  • NStZ 1981, 94
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78
    Sowohl in Wahrnehmung fremder als auch bei der Verteidigung eigener rechtlich geschützter Interessen brauchte er sich auf das Risiko ungenügender Abwehrhandlungen nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 368; BGH NJW 1978, 898 = JR 1979, 71 mit Anm. von Kienapfel; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1968, 182, 183), wenn er auch Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten durfte (BGHSt a.a.O.; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1969, 23, 24; Baldus a.a.O. Rdn. 20; Lackner a.a.O. Anm. 2 f).
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 627/76

    Bedeutung des Verteidigungswillens im Rahmen der Notwehr - Wirkungen des

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78
    Sowohl in Wahrnehmung fremder als auch bei der Verteidigung eigener rechtlich geschützter Interessen brauchte er sich auf das Risiko ungenügender Abwehrhandlungen nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 368; BGH NJW 1978, 898 = JR 1979, 71 mit Anm. von Kienapfel; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1968, 182, 183), wenn er auch Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten durfte (BGHSt a.a.O.; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1969, 23, 24; Baldus a.a.O. Rdn. 20; Lackner a.a.O. Anm. 2 f).
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 421/77

    Pistolenschlag II - § 32 StGB, §§ 229, 15 StGB, ungewollte Auswirkungen einer

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78
    Es kann aber sein, daß dem Angeklagten auch im Falle gezielten Schießens kein Schuldvorwurf zu machen ist: Wenn er (zumindest auch) zum Zwecke der Nothilfe schoß, dabei nicht vorwerfbar von einem Sachverhalt ausging, der die Verletzung des Angreifers nicht als rechtsmißbräuchlich - also nicht als außer jedem Verhältnis zu dem durch endgültige Sicherung der Beute drohenden Schaden stehend - erscheinen ließ (vgl. BGH GA 1968, 182, 183; Baldus a.a.O. Rdn. 31; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 32 Rdn. 20; Jescheck, Allg. Teil 3. Aufl. § 32 III 3 b) und um möglichst geringe Schädigung des Angreifers bemüht war (vgl. BGHSt 27, 313, 314) [BGH 21.12.1977 - 2 StR 421/77], entfällt wegen Erlaubnistatbestandsirrtums der Vorwurf vorsätzlichen und wegen schonenden Einsatzes der Abwehrmittel der Vorwurf fahrlässigen Handelns (vgl. Baldus a.a.O. Rdn. 49; Lackner a.a.O. Anm. 5).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78
    Sowohl in Wahrnehmung fremder als auch bei der Verteidigung eigener rechtlich geschützter Interessen brauchte er sich auf das Risiko ungenügender Abwehrhandlungen nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 368; BGH NJW 1978, 898 = JR 1979, 71 mit Anm. von Kienapfel; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1968, 182, 183), wenn er auch Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten durfte (BGHSt a.a.O.; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1969, 23, 24; Baldus a.a.O. Rdn. 20; Lackner a.a.O. Anm. 2 f).
  • RG, 12.10.1931 - II 520/31

    Schließt das Recht zur vorläufigen Festnahme (§ 127 StPO.) die Befugnis ein,

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78
    In der Anerkennung einer solchen Möglichkeit, der im Schrifttum allerdings vielfach widersprochen wird, setzt sich der Senat nicht in Gegensatz zur Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 65, 392, 396; 72, 305, 306).
  • RG, 15.07.1938 - 4 D 259/38

    1. Ist das G. über den Waffengebrauch der Forst- und Jagdschutzberechtigten sowie

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78
    In der Anerkennung einer solchen Möglichkeit, der im Schrifttum allerdings vielfach widersprochen wird, setzt sich der Senat nicht in Gegensatz zur Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 65, 392, 396; 72, 305, 306).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Er war zwar vollendet, aber noch nicht beendet; denn die Beute war noch nicht gesichert (vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 985; siehe weiter BGHSt 27, 336, 339; BGH NJW 1979, 2053; RGSt 55, 82, 84; Lenckner/Perron in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 32 Rdn. 13, 15; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 32 Rdn. 4).

    Ein Fall des Mißbrauchs des Notwehrrechts wegen geringen Gewichts des angegriffenen Rechtsguts stand hier nicht in Rede (sog. Bagatellfälle; vgl. BGH MDR bei Holtz 1979, 985; Tröndle/ Fischer aaO § 32 Rdn. 20 m.w.N.).

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Das würde selbst dann gelten, wenn H., was nach den Feststellungen aber nicht der Fall war und wovon der Angeklagte, wie seiner Einlassung zu entnehmen ist, auch nicht ausging, bereits einen vollendeten - und nicht nur einen versuchten - Diebstahl begangen und mit dem Versuch des Wegschaffens der Beute durch Flucht den Angriff auf das Eigentum des Angeklagten fortgesetzt hätte (BGH bei Holtz MDR 1979, 985).

    Ein solcher Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr - Putativnotwehr - würde als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB anzusehen sein (BGHSt 3, 195 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]; BGH NJW 1968, 1885; BGH bei Holtz MDR 1979, 985; 80, 453; BGH NStZ 1983, 500) und die Verurteilung wegen Totschlags ausschließen, wenn - da der in Putativnotwehr Handelnde zur Verteidigung nicht mehr tun darf als der in wirklicher Notwehr Handelnde (BGH, Urteil vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75) - die weiteren Voraussetzungen des § 32 StGB vorliegen.

    In Frage kommen ungezielte Warnschüsse (BGH bei Holtz, MDR 1979, 985) oder, wenn diese nicht ausreichen, Schüsse in die Beine, um den Angreifer kampfunfähig zu machen (vgl. BGHSt 25, 229, 230) [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73], also solche Abwehrmittel, die einerseits für die Wirkung der Abwehr nicht zweifelhaft sind und andererseits die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten (BGH NStZ 1981, 138; NStZ 1982, 285; NStZ 1983, 117).

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98

    Körperverletzung mit Todesfolge

    Grundsätzlich richtig ist demnach auch, daß der Verteidiger - wenn eine bloße verbale Androhung wie hier von vornherein aussichtslos erscheint - vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz wie etwa einen ungezielten Warnschuß versuchen muß (BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1, BGH bei Holtz MDR 1979, 985).
  • BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24

    Schuldspruch, Revision, Strafausspruch, Angeklagte, Rechtsfehler, Strafkammer,

    Was für die Voraussetzungen und Wirkungen der Angriffsabwehr durch den Rechtsgutträger selbst gilt, trifft auch für die Nothilfe zu (BGH, Urteil vom 15. Mai 1979 - 1 StR 749/78 -, juris).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97

    Flucht vor Wachleuten - § 127 StPO, Schußwaffengebrauch, Mißverhältnis

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, daß in Ausnahmefällen unter Umständen im Hinblick auf die Schwere einer Rechtsgutsverletzung auch einem Privaten die Abgabe von Schassen auf den fliehenden Täter gestattet sein kann (BGH bei Holtz MDR 1979, 985, 986; anders für gezielte Schüsse BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 1); er hat dabei jedoch klargestellt daß das angewendete Mittel zum Festnahmezweck in einem angemessenen Verhältnis stehen muß (vgl. dazu auch Boujong in KK/StPO aaO § 127 Rdn. 19).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

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  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 296/79

    Vorliegen einer schweren Beleidigung im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch(StGB) bei

    Zwar trifft es zu, daß eine Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff mißbräuchlich ist, wenn sie zu Folgen für den Angreifer führt, die außer jedem Verhältnis zu dem Schaden stehen, der den Rechtsgütern des Angegriffenen droht (BGH GA 1968, 182, 183; BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 1 StR 749/78 - LK-Baldus 9. Aufl. § 53 Rdn. 31; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 32 Rdn. 20).

    Der Angeklagte durfte aber Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten (BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; 27, 336, 337; BGH GA 1968, 182, 183; BGH bei Holtz MDR 1977, 281 mit weiteren Nachweisen; BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 1 StR 749/78).

  • BGH, 23.10.1984 - 1 StR 570/84

    Missbräuchliche Verwendung einer Waffe im Rahmen der Nothilfe - Verteidigung des

    Zwar ist eine Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff mißbräuchlich, wenn sie zu Folgen für den Angreifer führt, die außer jedem Verhältnis zu dem Schaden stehen, der den Rechtsgütern des Angegriffenen droht (BGH MDR 1956, 372; BGH NJW 1962, 308, 309; BGH GA 1968, 182, 183; BGH, Urteil vom 15. Mai 1978 - 1 StR 749/78 - bei Holtz MDR 1979, 985, 986; Urteil vom 31 Juli 1979 - 1 StR 296/79; Dreher/Tröndle, StGB 41 Aufl. § 32 Rdn. 20).

    Wenn im Einzelfall der gegen sie gerichtete Angriff wegen ihres geringen Wertes lediglich Bagatellcharakter hat, muß die Verteidigung allerdings den Gedanken der Güterabwägung berücksichtigen und sich im Rahmen proportionaler Reaktion halten (BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 296/73; vgl. Urteil vom 15. Mai 1978 - 1 StR 749/78 - bei Holtz MDR 1979, 985, 986; Spendel in LK 10. Aufl. § 32 Rdn. 313, 317; enger Baldus in LK 9. Aufl. § 53 Rdn. 31; Roxin ZStW 93, 68, 95; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 32 Rdn. 50; Krey JZ 1979, 702, 713).

  • BGH, 23.01.1980 - 3 StR 3/80

    Rückrechnung des Blutalkoholgehalts auf der Grundlage einer dem Angeklagten erst

    Es ist deshalb aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, daß sich das Landgericht die Überzeugung verschafft hat, daß die vom Angeklagten, der im übrigen auch Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten durfte (BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 1 StR 749/78 und vom 31. Juli 1979 - 1 StR 296/79), gewählte Verteidigung objektiv nicht notwendig gewesen ist.
  • BGH, 10.02.1981 - 1 StR 777/80

    Unscharfe Verwendung des Begriffes "gezieltes Schießen" bei der Ermittlung

    Die Frage, ob dem Angeklagten ein Rechtfertigungsoder Schuldausschließungsgrund zur Seite stehen kann, hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Mai 1979 - 1 StR 749/78 - erörtert.
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