Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1991 - 2 StR 130/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3481
BGH, 15.05.1991 - 2 StR 130/91 (https://dejure.org/1991,3481)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1991 - 2 StR 130/91 (https://dejure.org/1991,3481)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91 (https://dejure.org/1991,3481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Einzeltatschuld durch Begehung mehrerer gleichartiger und gleichwertiger Taten - Möglichkeit des Ausschlagens der inneren Verbindung mehrerer Taten zu Gunsten des Täters - Voraussetzung des Vorliegens eines "Ausnahmecharakters" der zu Gunsten des Angeklagten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 527
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen

    Im Übrigen kann sich das Vorliegen einer Vielzahl gleichartiger Taten je nach den Umständen des Falles auf die Strafzumessung unterschiedlich auswirken (BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91 mwN).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StraFo 2012, 151, 152; Beschluss vom 12. November 2008 - 2 StR 355/08, NStZ-RR 2009, 72).
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11

    Minder schwerer Fall des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren als Person über

    Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8; MünchKommStGB/Franke § 46 Rn. 36 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.07.1998 - 4St RR 100/98

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Zwar kommt einerseits eine strafmildernde Berücksichtigung der inneren Verbindung der einzelnen Taten in Betracht (vgl. z.B. BGB NStZ 1991, 527 ; vgl. auch BGH NStZ 1988, 126 zur Bildung der Gesamtstrafe).

    Dies gilt vor allem für die Frage, ob die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen unerläßlich im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB ist (vgl. z.B. BGH NStZ 1991, 527 ; BGHSt 24, 268/271).

  • BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94

    Niedrigerer Ausfall der Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Bildung einer

    Sie läßt insbesondere ebensowenig wie die Strafzumessung für die vergleichsweise hohen Einzelstrafen in den Fällen II 1, 3 und 4 der Urteilsgründe erkennen, daß die Strafkammer bedacht hat, daß bei der Bildung der Gesamtstrafe die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat und es sich bei den Einzelstrafen strafmildernd auswirken kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8), wenn - wie hier - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2; BGH NStZ 1986, 158; StV 1988, 103; Dreher/Tröndle a.a.O. § 54 Rdn. 2).
  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 71/95

    Strafzumessung - Strafmilderung - Strafänderung - Wiederholungstat -

    Diese Erwägung läßt außer acht, daß sich zwar bei der Begehung mehrerer gleichartiger Taten die Einzeltatschuld dadurch erhöhen kann, daß der Täter mehrere Straftaten begangen hat (vgl. BGHSt 24, 268, 270, 271), [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]andererseits aber die innere Verbindung mehrerer gegen dasselbe Opfer gerichteter gleichartiger Taten auch zugunsten des Täters ausschlagen kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8, § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ss 157/95
    Bei der Bildung einer Gesamtstrafe wird zu berücksichtigen sein, daß möglicherweise der enge zeitliche und situative Zusammenhang bei Begehung der einzelnen Straftaten sich zugunsten des Täters auswirken kann (vgl. BGH NStZ l988, 126; NStZ 1991, 527 ; StV 1992, 226 ; NStZ 1995, 77 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht