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BGH, 15.05.1997 - 4 StR 167/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Eindeutige Bewertung des Zustandes des Beschuldigten im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB) - Berücksichtigung der Schuldunfähigkeit des Täters im Rahmen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
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Papierfundstellen
- StV 1999, 485
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 31.10.1989 - 5 StR 496/89
Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 167/97
Zwar hat die Kammer zutreffend ihrer Entscheidung zugrundegelegt, daß generell die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus davon abhängt, ob aufgrund einer umfassenden Würdigung von Tat und Täter eine höhere oder doch bestimmte, jedenfalls über die bloße Möglichkeit hinausreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen ist, daß der schuldunfähige Täter infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 10, 11, 13, 15 und 16). - BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89
Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 167/97
Zwar hat die Kammer zutreffend ihrer Entscheidung zugrundegelegt, daß generell die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus davon abhängt, ob aufgrund einer umfassenden Würdigung von Tat und Täter eine höhere oder doch bestimmte, jedenfalls über die bloße Möglichkeit hinausreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen ist, daß der schuldunfähige Täter infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 10, 11, 13, 15 und 16). - BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86
Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 167/97
Die Anwendung des § 20 StGB kann nicht - wie dies das Landgericht ohne nähere Begründung getan hat - auf beide Alternativen gleichzeitig gestützt werden (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und 3; Gefährlichkeit 5).
- BGH, 22.03.1991 - 2 StR 60/91
Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen von schwerer …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 167/97
Zwar hat die Kammer zutreffend ihrer Entscheidung zugrundegelegt, daß generell die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus davon abhängt, ob aufgrund einer umfassenden Würdigung von Tat und Täter eine höhere oder doch bestimmte, jedenfalls über die bloße Möglichkeit hinausreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen ist, daß der schuldunfähige Täter infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 10, 11, 13, 15 und 16). - BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87
Anforderungen an eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Fehlen der …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 167/97
Die Anwendung des § 20 StGB kann nicht - wie dies das Landgericht ohne nähere Begründung getan hat - auf beide Alternativen gleichzeitig gestützt werden (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und 3; Gefährlichkeit 5). - BGH, 21.09.1989 - 4 StR 489/89
Revisionsrechtliche Beurteilung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 167/97
Zwar hat die Kammer zutreffend ihrer Entscheidung zugrundegelegt, daß generell die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus davon abhängt, ob aufgrund einer umfassenden Würdigung von Tat und Täter eine höhere oder doch bestimmte, jedenfalls über die bloße Möglichkeit hinausreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen ist, daß der schuldunfähige Täter infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 10, 11, 13, 15 und 16). - BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 167/97
Zwar hat die Kammer zutreffend ihrer Entscheidung zugrundegelegt, daß generell die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus davon abhängt, ob aufgrund einer umfassenden Würdigung von Tat und Täter eine höhere oder doch bestimmte, jedenfalls über die bloße Möglichkeit hinausreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen ist, daß der schuldunfähige Täter infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 10, 11, 13, 15 und 16). - BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92
Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anordnung der Unterbringung in einem …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 167/97
Zwar hat die Kammer zutreffend ihrer Entscheidung zugrundegelegt, daß generell die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus davon abhängt, ob aufgrund einer umfassenden Würdigung von Tat und Täter eine höhere oder doch bestimmte, jedenfalls über die bloße Möglichkeit hinausreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen ist, daß der schuldunfähige Täter infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 10, 11, 13, 15 und 16).