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BGH, 15.05.2003 - IX ZR 340/99 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Allgemeine Vertragspflicht aus Anwaltsvertrag, den Auftraggeber vor Schäden zu bewahren, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind; Anwaltsverschulden durch Auskehrung von Geldern trotz Kenntnis einer Gefahrenlage für die minderjährigen Gläubiger; Vorliegen einer ...
- Judicialis
BGB § 1642
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 276 675
Haftung des Rechtsanwalts für die unterlassene Sicherung des Vermögens von Kindern gegen unberechtigte Verfügungen des Kindesvaters - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95
Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des …
Auszug aus BGH, 15.05.2003 - IX ZR 340/99
Der zwischen den Parteien geschlossene Anwaltsvertrag begründete die allgemeine Vertragspflicht des Beklagten, die Klägerinnen als seine Auftraggeberinnen vor Schäden zu bewahren, soweit solche voraussehbar und vermeidbar waren (vgl. nur Senatsurt. v. 20. Juni 1996 - IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1834).