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   BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05   

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https://dejure.org/2007,9942
BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05 (https://dejure.org/2007,9942)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2007 - X ZR 107/05 (https://dejure.org/2007,9942)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - X ZR 107/05 (https://dejure.org/2007,9942)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Benennung des Auftraggebers eines Akteneinsicht begehrenden Anwalts sowie der Darlegung eines berechtigten Interesses nach § 99 Abs. 3 S. 3 Patentgesetz (PatG) trotz Nichtvorliegen eines der Akteneinsicht entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses

  • Judicialis

    PatG § 31 Abs. 1 Satz 2; ; PatG § 99 Abs. 3 Satz 1; ; PatG § 99 Abs. 3 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 99 Abs. 3 S. 1 § 31 Abs. 1 S. 2
    Akteneinsicht im Verfahren vor den Patentgerichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patenrecht - Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
    Er bedarf nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG weder der Benennung des Auftraggebers des die Akteneinsicht begehrenden Anwalts noch der Darlegung eines berechtigten Interesses (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. 28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020; st. Rspr.).
  • BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69

    Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
    Die Notwendigkeit einer solchen Darlegung besteht nach § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG nur dann, wenn von Seiten des Patentinhabers oder des diesem im Hinblick auf die Akteneinsicht gleich zu behandelnden Nichtigkeitsklägers (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX) ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse dargetan wird; erst nach einer solchen Darlegung bedarf es einer Abwägung der Interessen der Beteiligten (Sen.Beschl. v. 16.12.1971, aaO).
  • BGH, 28.11.2000 - X ZR 237/98

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
    Er bedarf nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG weder der Benennung des Auftraggebers des die Akteneinsicht begehrenden Anwalts noch der Darlegung eines berechtigten Interesses (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. 28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020; st. Rspr.).
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