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BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Benennung des Auftraggebers eines Akteneinsicht begehrenden Anwalts sowie der Darlegung eines berechtigten Interesses nach § 99 Abs. 3 S. 3 Patentgesetz (PatG) trotz Nichtvorliegen eines der Akteneinsicht entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses
- Judicialis
PatG § 31 Abs. 1 Satz 2; ; PatG § 99 Abs. 3 Satz 1; ; PatG § 99 Abs. 3 Satz 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 99 Abs. 3 S. 1 § 31 Abs. 1 S. 2
Akteneinsicht im Verfahren vor den Patentgerichten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patenrecht - Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 19.05.2005 - 2 Ni 3/04
- BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
- BGH, 30.06.2009 - X ZR 107/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
Er bedarf nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG weder der Benennung des Auftraggebers des die Akteneinsicht begehrenden Anwalts noch der Darlegung eines berechtigten Interesses (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. 28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020; st. Rspr.). - BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69
Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines …
Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
Die Notwendigkeit einer solchen Darlegung besteht nach § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG nur dann, wenn von Seiten des Patentinhabers oder des diesem im Hinblick auf die Akteneinsicht gleich zu behandelnden Nichtigkeitsklägers (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX) ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse dargetan wird; erst nach einer solchen Darlegung bedarf es einer Abwägung der Interessen der Beteiligten (Sen.Beschl. v. 16.12.1971, aaO). - BGH, 28.11.2000 - X ZR 237/98
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
Er bedarf nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG weder der Benennung des Auftraggebers des die Akteneinsicht begehrenden Anwalts noch der Darlegung eines berechtigten Interesses (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. 28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020; st. Rspr.).