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   BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11   

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https://dejure.org/2012,17350
BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11 (https://dejure.org/2012,17350)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2012 - 3 StR 118/11 (https://dejure.org/2012,17350)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11 (https://dejure.org/2012,17350)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 StGB, § 283 StGB
    Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführes wegen Bankrotts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit des Geschäftsführers einer GmbH wegen Bankrotts bei fehlender Handlungsabsicht im Interesse der Gesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bankrottstrafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers auch bei eigennützigem Handeln (Aufgabe der Interessentheorie)

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Die Strafbarkeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Bankrotts setzt nicht voraus, dass die Tathandlung im Interesse der Gesellschaft liegt (Aufgabe der "Interessentheorie")

  • rewis.io

    Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführes wegen Bankrotts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 14; StGB § 283
    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit des Geschäftsführers einer GmbH wegen Bankrotts bei fehlender Handlungsabsicht im Interesse der Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH verschärft Strafbarkeit wegen Bankrotts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts erfordert nicht, dass die Tathandlung im Interesse der Gesellschaft liegt

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Änderung bei der Bankrottstrafbarkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    StGB §§ 283, 14
    Bankrottstrafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers auch bei eigennützigem Handeln (Aufgabe der Interessentheorie)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufgabe der Interessentheorie; Zurechnungszusammenhang gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB; gleichzeitige Strafbarkeit wegen Untreue und Bankrotts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 229
  • NJW 2012, 2366
  • ZIP 2012, 1451
  • NStZ 2012, 630
  • StV 2012, 729
  • WM 2012, 1405
  • JR 2012, 440
  • NZG 2012, 836
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

    Bei juristischen Personen tritt an die Stelle des Vermögensinhabers dessen oberstes Willensorgan für die Regelung der inneren Angelegenheiten (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, aaO; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NStZ 2012, 630, 632 f.).

    Oberstes Willensorgan der GmbH ist die Gesamtheit ihrer Gesellschafter (BGH, Urteile vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, aaO; vom 12. Januar 1956 - 3 StR 626/54, BGHSt 9, 203, 216; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, aaO).

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 194/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Bei ihr ist oberstes Willensorgan für die Regelung der inneren Angelegenheiten die Gesamtheit ihrer Gesellschafter (BGH, Urteil vom 26. September 2012 - 2 StR 553/11, wistra 2013, 63, 64, juris Rn. 15; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NStZ 2012, 630, 632 f., juris Rn. 30), die in die Manipulationen indes - wie das Landgericht ausdrücklich festgestellt hat - nicht eingeweiht waren (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. November 1994 - 1 StR 157/94, BGHSt 40, 331, 335, juris Rn. 22).
  • BGH, 15.11.2012 - 3 StR 199/12

    Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung (hier: Verlust

    Sie stellt sich, weil es sich bei dem Tatbestand des Bankrotts nach § 283 StGB um ein Sonderdelikt des Schuldners handelt; ist der Schuldner - wie hier - eine juristische Person, die nur durch ihre Organe/Vertreter handeln kann, so ist die Zurechnung der Schuldnereigenschaft über § 14 StGB vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2226 mwN; zu den Zurechnungskriterien nach Aufgabe der Interessentheorie durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NJW 2012, 2366, 2368 f., zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    aa) Die Einhaltung der außerstrafrechtlichen Aufbewahrungspflicht, deren Verletzung die Strafbarkeit nach § 283 Abs. 1 Nr. 6 StGB begründet, hatten bei den Gesellschaften deren Organe bzw. Vertretungsberechtigte zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NJW 2012, 2366, 2369), also der Angeklagte M. als faktischer und der Angeklagte B. in den ihn betreffenden Fällen als eingetragener Geschäftsführer.

    Im Übrigen - etwa bei den Barabhebungen von den Geschäftskonten - handelten die Angeklagten mit Zustimmung der (neuen) Gesellschafter/Geschäftsführer, denn wesentlicher Bestandteil der Abrede zur Firmenbestattung war gerade, dass diese die Gesellschaften nicht fortführen wollten und den Angeklagten bei deren Abwicklung freie Hand ließen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NJW 2012, 2366, 2368 f.).

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 506/20

    Entscheidung des Revisionsgerichts über die Verwerfung der Revision als

    Ein Einverständnis der Gesellschafter ist erst unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb strafbar, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, etwa durch Verringerung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, BGHSt 55, 266 Rn. 34; Beschlüsse vom 30. August 2011 - 3 StR 228/11 Rn. 12 f.; vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11 Rn. 30, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 57, 229 und vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52 Rn. 24; je mwN).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    c) Dabei hat der Angeklagte auch "als" i.S.v. § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB gesetzlicher Vertreter der I. GmbH gehandelt (zu den Anforderungen an den Vertretungsbezug bei § 14 StGB: BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, BGHSt 57, 229, 237 f. Rn. 22 bis 25).
  • BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16

    Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich

    Nach der Aufgabe der Interessentheorie (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, BGHSt 57, 229) stünde einer Strafbarkeit wegen Bankrotts insoweit nicht mehr entgegen, dass die etwaige Rückgewähr der Darlehen gegebenenfalls nicht im Interesse der H. Musik lag.
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 153/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Bei ihr ist oberstes Willensorgan für die Regelung der inneren Angelegenheiten die Gesamtheit ihrer Gesellschafter (BGH, Urteil vom 26. September 2012 - 2 StR 553/11, wistra 2013, 63, 64, juris Rn. 15; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NStZ 2012, 630, 632 f., juris Rn. 30), die in die Manipulationen indes - wie das Landgericht ausdrücklich festgestellt hat - nicht eingeweiht waren (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. November 1994 - 1 StR 157/94, BGHSt 40, 331, 335, juris Rn. 22).
  • OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12

    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der

    Damit lag ein wirksames Einverständnis der Inhaberin des zu betreuenden Vermögens vor, welches bereits die Tatbestandsmäßigkeit ausschließt, weil die Pflichtwidrigkeit des Handelns Merkmal des Untreuetatbestands ist (BGH NJW 2012, 2366, 2368; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Missbrauch 7 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 403/19

    Untreue (Vermögensbetreuungspflichtverletzung durch Mitglieder der

    Dies ist bei einer GmbH die Gesamtheit ihrer Gesellschafter (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NJW 2012, 2366 Rn. 30) bzw. die Gesellschafterversammlung (vgl. Habersack/Casper/Löbbe/Hüffer/Schäfer, GmbHG, 3. Aufl., § 45 Rn. 6 mwN).

    Die Vornahme unwirtschaftlicher oder außerhalb des Gesellschaftszwecks liegender Geschäfte, zu der die Gesamtheit der Gesellschafter bzw. die Gesellschafterversammlung von Kapitalgesellschaften nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen prinzipiell berechtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, BGHSt 55, 266 Rn. 36; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NJW 2012, 2366 Rn. 30; OLG Jena, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 Ws 352/10, juris Rn. 81), war ihnen daher verwehrt.

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 203/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Bei ihr ist oberstes Willensorgan für die Regelung der inneren Angelegenheiten die Gesamtheit ihrer Gesellschafter (BGH, Urteil vom 26. September 2012 - 2 StR 553/11, wistra 2013, 63, 64, juris Rn. 15; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NStZ 2012, 630, 632 f., juris Rn. 30), die in die Manipulationen indes - wie das Landgericht ausdrücklich festgestellt hat - nicht eingeweiht waren (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. November 1994 - 1 StR 157/94, BGHSt 40, 331, 335, juris Rn. 22).
  • BGH, 17.03.2016 - 1 StR 628/15

    Verfall (Begriff des Erlangen aus der Tat: faktische Verfügungsgewalt, Erlangen

  • OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13

    Einordnung der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen als Bankrott oder als

  • BGH, 26.09.2012 - 2 StR 553/11

    Untreue (Pflichtwidrigkeit; Einverständnis des Vermögensinhabers bei der GmbH:

  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20

    Kognitionspflicht (zugelassene Anklage; Prozessstoff; vollständige Aburteilung

  • BGH, 04.08.2021 - 2 StR 352/20

    Bankrott (Schuldnereigenschaft: Zurechnung des besonderen persönlichen Merkmals);

  • LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden

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