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   BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11   

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BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11 (https://dejure.org/2012,20625)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2012 - KVR 51/11 (https://dejure.org/2012,20625)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11 (https://dejure.org/2012,20625)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 4 Nr 2 GWB
    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung: Von der Vergleichsmarktbetrachtung abweichende Ermittlung eines Preishöhenmissbrauchs - Wasserpreise Calw

  • IWW
  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    "Wasserpreise Calw" - Zur Kontrollmethode bei der Ermittlung eines Preishöhenmissbrauchs

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung des Vorliegens eines Preishöhenmissbrauchs i.S.d. § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Begründung des Preishöhenmissbrauchs nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB

  • Betriebs-Berater

    Ermittlung eines Preishöhenmissbrauchs i. S. d. § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB - Wasserpreise Calw

  • rewis.io

    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung: Von der Vergleichsmarktbetrachtung abweichende Ermittlung eines Preishöhenmissbrauchs - Wasserpreise Calw

  • ra.de
  • rewis.io

    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung: Von der Vergleichsmarktbetrachtung abweichende Ermittlung eines Preishöhenmissbrauchs - Wasserpreise Calw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 4 Nr. 2
    Anforderungen an die Feststellung des Vorliegens eines Preishöhenmissbrauchs i.S.d. § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Preishöhenmissbrauch nach § 19 GWB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preishöhenmissbrauch des Wasserwerks

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ermittlung eines Preishöhenmissbrauchs i. S. d. § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB - Wasserpreise Calw

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ergebnis einer Preisfindung kann für Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sprechen

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    "Wasserpreise Calw": Alles fließt - auch im Kartellrecht?

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    "Wasserpreise Calw" - Zur Kontrollmethode bei der Ermittlung eines Preishöhenmissbrauchs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3243
  • MDR 2012, 1180
  • WM 2012, 2119
  • BB 2012, 2061
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11
    Zwar kann auch dann nach § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB 1990 ein Vergleich mit anderen oder mit nur einem Monopolunternehmen durchgeführt werden, weil davon auszugehen ist, dass jedenfalls eine Überschreitung dieses Vergleichspreises missbräuchlich ist (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 291 f. - Stadtwerke Mainz).

    Dabei kann auf den Erfahrungssatz zurückgegriffen werden, dass das marktbeherrschende Unternehmen, wäre es wirksamem Wettbewerb ausgesetzt, die Ausübung seines Preisgestaltungsspielraums maßgeblich davon abhängig machen würde, welchen Erlös es erzielen müsste, um die bei Ausschöpfung von Rationalisierungsreserven zu erwartenden Kosten zu decken und eine möglichst hohe Rendite zu erwirtschaften, andererseits aber zu verhindern, dass Kunden wegen zu hoher Preise zu einem Wettbewerber abwandern (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 291, 294 - Stadtwerke Mainz).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem von der Betroffenen geforderten Preis und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Preis bedarf (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 36 f. - Valium; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 f. - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II; ebenso Bechtold, GWB, 6. Aufl., § 19 Rn. 86; aA Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., GWB § 19 Rn. 117; anders für eine Bestimmung des Vergleichspreises nach § 103 GWB aF BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 37, 49 f. - Weiterverteiler).

    Dabei kann, wenn der sachliche Markt von einer Monopolsituation geprägt ist, unter Umständen ein Missbrauch schon bei einem geringeren Zuschlag anzunehmen sein als unter normalen Marktgegebenheiten (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 296 - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II).

  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11
    Diese Vorschriften sind neben den gemäß § 131 Abs. 6 GWB fortgeltenden § 22 Abs. 5, § 103 Abs. 5, 7 GWB 1990 anwendbar (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08, BGHZ 184, 168 Rn. 26 - Wasserpreise Wetzlar).

    Damit kann aber der Preis, der sich bei wirksamem Wettbewerb einstellen würde, nicht ermittelt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08, BGHZ 184, 168 Rn. 26 - Wasserpreise Wetzlar).

    Auch im Rahmen einer Vergleichsmarktbetrachtung hätte die Betroffene im Zweifel eine Vielzahl von Zahlen mitteilen müssen, um die Berechtigung ihrer von den Preisen der Vergleichsunternehmen abweichenden Preise nachweisen zu können (siehe BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08, BGHZ 184, 168 Rn. 41 ff. - Wasserpreise Wetzlar).

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem von der Betroffenen geforderten Preis und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Preis bedarf (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 36 f. - Valium; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 f. - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II; ebenso Bechtold, GWB, 6. Aufl., § 19 Rn. 86; aA Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., GWB § 19 Rn. 117; anders für eine Bestimmung des Vergleichspreises nach § 103 GWB aF BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 37, 49 f. - Weiterverteiler).

    Dabei kann, wenn der sachliche Markt von einer Monopolsituation geprägt ist, unter Umständen ein Missbrauch schon bei einem geringeren Zuschlag anzunehmen sein als unter normalen Marktgegebenheiten (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 296 - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II).

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt als zulässige Kontrollmethode auch eine - hier von der Landeskartellbehörde vorgenommene - Überprüfung der Preisbildungsfaktoren in Betracht (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 346 - Stromnetznutzungsentgelt I; Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 Rn. 19 - Papiergroßhandel; ebenso EuGH, Urteil vom 14. Februar 1978 - C-27/76, Slg. 1978, 207, 305 = NJW 1978, 2439 - United Brands; zurückhaltend noch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 33 f. - Valium; Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79, WuW/E 1678, 1684 - Valium II, insoweit in BGHZ 76, 142 nicht abgedruckt).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem von der Betroffenen geforderten Preis und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Preis bedarf (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 36 f. - Valium; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 f. - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II; ebenso Bechtold, GWB, 6. Aufl., § 19 Rn. 86; aA Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., GWB § 19 Rn. 117; anders für eine Bestimmung des Vergleichspreises nach § 103 GWB aF BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 37, 49 f. - Weiterverteiler).

  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt als zulässige Kontrollmethode auch eine - hier von der Landeskartellbehörde vorgenommene - Überprüfung der Preisbildungsfaktoren in Betracht (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 346 - Stromnetznutzungsentgelt I; Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 Rn. 19 - Papiergroßhandel; ebenso EuGH, Urteil vom 14. Februar 1978 - C-27/76, Slg. 1978, 207, 305 = NJW 1978, 2439 - United Brands; zurückhaltend noch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 33 f. - Valium; Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79, WuW/E 1678, 1684 - Valium II, insoweit in BGHZ 76, 142 nicht abgedruckt).

    Der Ansatz insbesondere einer Mehrheit von Preisbildungsfaktoren, von denen anzunehmen ist, dass auf ihrer Grundlage kalkulierte Preise bei wirksamem Wettbewerb auf dem Markt nicht durchgesetzt werden könnten, kann aber ein Indiz für einen missbräuchlich überhöhten Preis sein (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 346 - Stromnetznutzungsentgelt I; OLG Düsseldorf, WuW/E DE-R 914, 916 f.; KG, WuW/E OLG 2892, 2895 - Euglucon; Knöpfle, BB 1975, 1607 ff.; ders., BB 1979, 1101; Wagemann, Festschrift Bechtold, 2006, S. 593, 598 ff.; Bechtold, GWB, 6. Aufl., § 19 Rn. 93; Weyer in Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Stand Okt.

  • BGH, 15.04.1986 - KVR 1/85

    Beteiligung der Genossenschaftsmitglieder - Verfahren gegen eine Genossenschaft -

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11
    Die Anschlussrechtsbeschwerde der Betroffenen ist analog § 554 ZPO zulässig (BGH, Beschluss vom 15. April 1986 - KVR 1/85, WuW/E BGH 2271, 2274 - Taxigenossenschaft).
  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 273/90

    Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11
    Das Rechtsmittel ist jedoch infolge der Aufhebung des Beschlusses des Beschwerdegerichts gegenstandslos geworden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1992 - V ZR 273/90, NJW 1992, 1897, 1898).
  • BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79

    Preismißbrauch

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt als zulässige Kontrollmethode auch eine - hier von der Landeskartellbehörde vorgenommene - Überprüfung der Preisbildungsfaktoren in Betracht (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 346 - Stromnetznutzungsentgelt I; Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 Rn. 19 - Papiergroßhandel; ebenso EuGH, Urteil vom 14. Februar 1978 - C-27/76, Slg. 1978, 207, 305 = NJW 1978, 2439 - United Brands; zurückhaltend noch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 33 f. - Valium; Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79, WuW/E 1678, 1684 - Valium II, insoweit in BGHZ 76, 142 nicht abgedruckt).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem von der Betroffenen geforderten Preis und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Preis bedarf (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 36 f. - Valium; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 f. - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II; ebenso Bechtold, GWB, 6. Aufl., § 19 Rn. 86; aA Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., GWB § 19 Rn. 117; anders für eine Bestimmung des Vergleichspreises nach § 103 GWB aF BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 37, 49 f. - Weiterverteiler).
  • BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95

    "Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11
    Denn der Beseitigungsanspruch nach § 32 Abs. 2 GWB entspricht der Notwendigkeit eines wirksamen Rechtsgüterschutzes (vgl. für den Beseitigungsanspruch eines betroffenen Unternehmens BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - KZR 31/95, BGHZ 133, 177, 180 ff.).
  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

  • BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08

    Stadtwerke Uelzen

  • BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08

    Bestimmung des sachlich maßgeblichen Marktes für die Prüfung einer

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2019 - Kart 1/19

    Facebook: Anordnungen des Bundeskartellamts möglicherweise rechtswidrig und

    Es kommt hinzu, dass das Unwerturteil des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung einen erheblichen Abstand zwischen den der Marktgegenseite abverlangten Geschäftsbedingungen und den wettbewerbskonformen Konditionen erfordert (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss v. 15. Mai 2012 - KVR 51/11 , NZKart 2013, 34 = WuW/E DE-R 3632 Rz. 26 m.w.N. - Wasserpreise Calw I ; Beschluss v. 14. Juli 2015 - KVR 77/13 , BGHZ 206, 229 = NZKart 2015, 448 = WuW/E DE-R 4871 Rz. 63 m.w.N. - Wasserpreise Calw II ), weshalb nicht jede Überschreitung des nach wettbewerblichen Maßstäben noch Zulässigen zur Annahme eines Marktmachtmissbrauchs führt.
  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    Die dagegen erhobene Rechtsbeschwerde der Landeskartellbehörde hat zur Aufhebung dieses Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht geführt (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 - Wasserpreise Calw).

    Mit der Entscheidung "Wasserpreise Calw" (Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 15) hat der Senat seine Rechtsprechung aus den Entscheidungen Stromnetznutzungsentgelt I und Papiergroßhandel (Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 346, und Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 Rn. 19) fortgeführt.

    Bei der danach erforderlichen Überprüfung der Preisbildungsfaktoren kann die Kartellbehörde - und im Beschwerdeverfahren das Beschwerdegericht - auf die einschlägigen und gegebenenfalls weiterzuentwickelnden ökonomischen Theorien zurückgreifen (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 15 mwN - Wasserpreise Calw).

    Das Unternehmen hat der Kartellbehörde die Daten aus seinem Einwirkungsbereich zu übermitteln, die sich die Behörde nicht auf anderem zumutbarem Wege beschaffen kann (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 17 ff. - Wasserpreise Calw; Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98, BGHZ 142, 239, 248 f. - Flugpreisspaltung).

    Dennoch kann aber der Ansatz insbesondere einer Mehrheit von Preisbildungsfaktoren, von denen anzunehmen ist, dass auf ihrer Grundlage kalkulierte Preise bei wirksamem Wettbewerb auf dem Markt nicht durchgesetzt werden könnten, ein Indiz für einen missbräuchlich überhöhten Preis sein (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 15 - Wasserpreise Calw).

    Dieser soll das mit § 19 GWB verbundene Unwerturteil rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 26 - Wasserpreise Calw), während die Sicherheitszuschläge den im Einzelfall auftretenden Unsicherheiten bei der Feststellung der relevanten Preisbildungsfaktoren Rechnung tragen (BGH, aaO Rn. 15).

    Die Kostenkontrolle nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB zielt darauf ab, Preisbildungsfaktoren auszuschließen, von denen anzunehmen ist, dass auf ihrer Grundlage kalkulierte Preise bei wirksamem Wettbewerb auf dem Markt nicht durchgesetzt werden könnten (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 15 - Wasserpreise Calw).

    b) Wie der Senat in der Entscheidung "Wasserpreise Calw" ausgeführt hat, ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem von der Betroffenen geforderten Preis und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Preis bedarf (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 25 ff.; ebenso Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 36 f. - Valium; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 f. - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II; Bechtold, GWB, 7. Aufl., § 19 Rn. 55; aA Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB § 19 Rn. 121 ff.).

    Dabei kann, wenn der sachliche Markt von einer Monopolsituation geprägt ist, unter Umständen ein Missbrauch schon bei einem geringeren Zuschlag anzunehmen sein als unter normalen Marktgegebenheiten (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 27 - Wasserpreise Calw; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 296 - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II).

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem geforderten Entgelt und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Entgelt bedarf (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 26 - Wasserpreise Calw I; Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, BGHZ 206, 229 Rn. 63 - Wasserpreise Calw II).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12

    Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

    Aufgrund des Verlaufs der Diskussion und der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, insbesondere in den Verfahren Wasserpreise Wetzlar (Beschluss vom 2.2.2010, KVR 66/08, juris) und Wasserpreise Calw (Beschluss vom 15.5.2012, KVR 51/11, juris) hatten einige Wasserversorger, die bislang privatrechtliche Entgelte berechnet hatten, im Rahmen einer so genannten Rekommunalisierung schon die "Flucht in das Gebührenrecht" angetreten, um so einer Überprüfung ihrer Preisgestaltung durch die Kartellbehörden zu entgehen (siehe dazu: OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. September 2011, 11 W 24/11 (Kart), Rekommunalisierung, juris).

    Nach der Rechtsprechung kann jedoch, wenn, wie bei der Trinkwasserversorgung, keine vergleichbaren Märkte mit wirksamem Wettbewerb existieren, auch die Auswahl nur eines Vergleichsunternehmens ausreichen, weil davon auszugehen ist, dass jedenfalls eine Überschreitung des Vergleichspreises des anderen Monopolunternehmens rechtsmissbräuchlich ist (BGH, Beschluss vom 15.05.2012, KVR 51/11, Wasserpreise Calw, Umdruck, S. 7, Rn. 14; BGH, Beschluss vom 28.06.2005, KVR 17/04, Stadtwerke Mainz, juris, Rn. 24 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 21.02.1995, KVR 4/94, Weiterverteiler, juris, Rn. 38 u. 45).

    Abgesehen davon, dass der Bundesgerichtshof im zeitlich nachfolgenden Beschluss vom 15.5.2012 (KVR 51/11, Wasserpreise Calw, Umdruck, S. 6f, Rn. 12 ff; siehe auch: Markert, ZNER 2013, 7 ff (8 f); Daiber, NJW 2013, 1990 ff (1991); Gussone, IR 2012, 299 ff (300 u. 302); siehe auch: BGH, Beschluss vom 28.06.2005, KVR 17/04, Stadtwerke Mainz, juris, Rn. 19) erneut auch die Vergleichsmarktmethode ausdrücklich gebilligt hat, ist das Bundeskartellamt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Auswahl der Vergleichsmethode ohnehin frei, sofern diese objektiv geeignet ist, wovon bei beiden Methoden auszugehen ist.

    Im Einzelfall gegebenenfalls auftretende Unsicherheiten können durch Risikozuschläge berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 15.5.2012 (KVR 51/11, Wasserpreise Calw, Umdruck S. 7f, Rn. 15).

    Die Betroffene weist, entgegen der Auffassung des Bundeskartellamts, zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BGH im Rahmen des ex-tunc wirkenden § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2 GWB stets ein Erheblichkeitszuschlag zu berücksichtigen ist (siehe statt aller: BGH, Beschluss vom 15.05.2012, KVR 51/11, Wasserpreise Calw, Umdruck, S. 12, Rn. 25 ff; BGH, Beschluss vom 28.06.2005, KVR 17/04, Stadtwerke Mainz, juris, Rn. 32).

    Dabei könne, wenn der sachliche Markt von einer Monopolsituation geprägt sei, unter Umständen ein Missbrauch schon bei einem geringeren Zuschlag anzunehmen sein als unter normalen Marktgegebenheiten (BGH, Beschluss vom 15.05.2012, KVR 51/11, Wasserpreise Calw, Umdruck, S. 12, Rn. 26 f m.w.N.).

    Der Senat teilt die vom Bundesgerichtshof im Beschluss vom 15.05.2012, KVR 51/11, Wasserpreise Calw, vertretene Auffassung, bemisst den Erheblichkeitszuschlags vorliegend aber mit 0 %.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Dieser hat mit dem Vergleichsmarktprinzip eine zwar besonders wichtige (vgl. BT-Drucks. 8/3690, S. 25), aber nicht die einzige Möglichkeit benannt, um eine Abweichung vom wettbewerbsanalogen Preis im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB festzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012, KVR 51/11 - Wasserpreise Calw, Rn. 13 bei juris).

    Damit kann aber der Preis, der sich bei wirksamem Wettbewerb einstellen würde, ggf. nicht ermittelt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012, KVR 51/11 - Wasserpreise Calw, Rn. 14 bei juris).

    Den im Einzelfall auftretenden Unsicherheiten bei der Feststellung der relevanten Preisbildungsfaktoren ist durch entsprechend bemessene Sicherheitszuschläge Rechnung zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012, KVR 51/11 - Wasserpreise Calw, Rn. 15 bei juris).

    Denn mit dieser Methode kann im Einzelfall ein niedrigerer Preis ermittelt werden als mit der Vergleichsmarktbetrachtung, wenn auf allen in Frage kommenden Vergleichsmärkten Monopolsituationen herrschen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012, KVR 51/11 - Wasserpreise Calw, Rn. 25 bei juris).

    Auch wenn zugunsten der Klägerinnen unterstellt wird, dass taugliche Vergleichsmärkte im Jahr 2016 nicht existieren, führt eine Überprüfung der Preisbildungsfaktoren daraufhin, ob und inwieweit sie darauf schließen lassen, dass ein wirksamem Wettbewerb ausgesetztes Unternehmen zur bestmöglichen Ausnutzung seines Preissetzungsspielraums abweichend kalkulieren würde (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 27 bei juris; Beschluss vom 15.05.2012, KVR 51/11 - Wasserpreise Calw, Rn. 15 bei juris), nicht zu der Feststellung, dass die Beklagte mit dem Festhalten an den vereinbarten Nutzungsentgelten ab 2016 einen kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauch begeht.

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    So hat der Bundesgerichtshof es nach dem gesetzlichen Leitbild des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB und 3 GWB auch für zulässig erachtet, dass im Rahmen des Vergleichsmarktansatzes die (höheren) Preise eines Monopolunternehmens - mit Sicherheitsabschlägen - zur Entgeltkontrolle herangezogen wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 15.5.2012 - KVR 66/08, Rn. 14, WuW/E DE-R 3632-3638 - Wasserpreise Calw; Beschluss vom 2.12.2010 - KVR 51/11, Rn. 26, WuW/E-DE-R 2841 - Wasserpreise Wetzlar; Beschluss vom 28.6.2010, KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 291 f. - Stadtwerke Mainz).

    Sie rechtfertigen eine Korrektur der hypothetischen Wettbewerbspreise nicht, sondern finden allenfalls im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Analyse Beachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 2.10.2010 - KVR 66/08, Rn.42 - Wasserpreise Wetzlar; BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - KVR 51/11 - Wasserpreise Calw zu § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB).

  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

    Nichts anderes gilt für das Verhältnis von § 34 Abs. 1 GWB zum hier zeitlich anwendbaren § 32 Abs. 2 GWB 2005, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Kartellbehörden bis zum Inkrafttreten des § 32 Abs. 2a GWB zum Erlass von Rückerstattungsanordnungen ermächtigte (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Rn. 16 - Stadtwerke Uelzen; vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, juris Rn. 21 f. - Wasserpreise Calw).

    Ob die Kartellbehörde einen solchen Vorteil überhaupt und, wenn ja, nach § 34 Abs. 1 GWB abschöpft oder aber im Wege der Rückerstattungsanordnung vorgeht, steht damit grundsätzlich in ihrem pflichtgemäßen Aufgreif- und Verfolgungsermessen (vgl. Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 12. August 2004, BT-Drucks. 15/3640, S. 36; Nothdurft in Festschrift Bornkamm, S. 247, 265), wobei die Kartellbehörde allerdings dem der Rückerstattung zugrundeliegenden Gesetzeszweck, einen wirksamen Rechtsgüterschutz für die Geschädigten zu gewährleisten (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, juris Rn. 21 f. - Wasserpreise Calw, zu § 32 Abs. 2 GWB; s. a. Begründung 8. GWB-Novelle, BT-Drucks. 17/9852, S. 26 f.), hinreichend Rechnung zu tragen hat.

    Dazu gehörte bereits vor Einführung des § 32 Abs. 2a GWB die Anordnung, überhöhte Preise an die Kunden zurückzuerstatten (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Rn. 16 - Stadtwerke Uelzen; vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, juris Rn. 21 f. - Wasserpreise Calw; so bereits Bornkamm in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., GWB § 32 Rn. 32 ff.).

    Auch der Gesetzgeber ging davon aus, dass es sich bei der Rückerstattungsanordnung der Sache nach um eine Beseitigung einer geschehenen, aber noch gegenwärtigen Beeinträchtigung handelt (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, Rn. 22 - Wasserpreise Calw, mit Verweis auf Urteil vom 2. Juli 1996 - KZR 31/95, BGHZ 133, 177, 180 ff. - Kraft-Wärme-Kopplung).

    Im Hinblick auf den Erheblichkeitszuschlag kann, wenn der sachliche Markt - wie hier - von einer Monopolsituation geprägt ist, unter Umständen ein Missbrauch schon bei einem geringeren Zuschlag anzunehmen sein als unter normalen Marktgegebenheiten (BGHZ 163, 282, 296 - Stadtwerke Mainz; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, juris Rn. 27 - Wasserpreise Calw).

    Dem betroffenen Unternehmen obliegt allerdings nicht nur bei der Kostenkontrolle nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB 2005 (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 17 ff. - Wasserpreise Calw; BGHZ 206, 229 Rn. 30 f., 58 - Wasserpreise Calw II), sondern auch bei der Prüfung der Frage, ob bestimmte Umstände höhere Preise rechtfertigen und daher nach Auffassung des betroffenen Unternehmens in die Zu- und Abschlagsrechnung Eingang finden sollen, eine Mitwirkungspflicht nach § 26 Abs. 2 VwVfG, die durch die Auskunftspflicht gemäß § 59 Abs. 1 GWB konkretisiert wird.

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - 3 Kart 43/22
    An der bezeichneten Auffassung hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. Mai 2012 (KVR 51/11, juris Rn. 21) unter Berücksichtigung kritischer Literaturstimmen festgehalten, die - im Wesentlichen wie die Beschwerdeführerin - vorgebracht hatten, dass § 32 GWB a.F. lediglich zu zukunftsbezogenen Maßnahmen ermächtige, es bei Rückerstattungsanordnungen aber bloß um die Beseitigung der Folgen eines schon beendeten Verstoßes gehe (vgl. Fuchs, ZWeR 2009, 176, 183 ff.; Reher/Haellmigk, WuW 2010, 513, 516; Kolpatzik/Berg, WuW 2011, 712, 716; Fritzsche, DB 2012, 845, 850), und dass die Europäische Kommission gerade nicht von einer Befugnis zum Erlass von Restitutionsverpflichtungen gemäß Art. 7 VO (EG) Nr. 1/2003 ausgehe (Reher/Haellmigk aaO S. 516 f.).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung zu kartellbehördlichen Rückerstattungsverfügungen gemäß § 32 Abs. 2 GWB a.F. auf die Notwendigkeit eines wirksamen Rechtsgüterschutzes abgestellt und ergänzend ausgeführt, dass bei der Frage, ob die Zuwiderhandlung noch fortbestehe, kein zu enger Maßstab angelegt werden dürfe (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, NJW 2012, 3243 Rn. 20 ff.).

    Im Einklang hiermit hat auch der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu Rückerstattungsanordnungen gemäß § 32 Abs. 2 GWB a.F. nicht auf § 34 GWB a.F. gestützt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, juris Rn. 21).

    Es widerspricht nicht dem Wortsinn, Rücknahme- oder Rückerstattungsanordnungen noch als Maßnahme zur effektiven Abstellung einer Zuwiderhandlung im Sinne des § 65 Abs. 1 EnWG zu bezeichnen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, juris Rn. 21; siehe auch Reher/Haellmigk, WuW 2010, 513, 523, wo bereits die Möglichkeit einer Übertragung der Rechtsprechung zu § 32 Abs. 2 GWB a.F. auf die "Parallelnorm" des § 65 EnWG erörtert wurde).

    Die Verfügung zeichnet - ähnlich wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 32 GWB a.F., der einen Vergleich mit § 812 BGB angestellt hat (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, juris Rn. 21) - die zivilrechtliche Rechtslage nach.

  • OLG Stuttgart, 05.09.2013 - 201 Kart 1/12

    Preismissbrauchskontrolle eines Versorgungsunternehmens der öffentlichen

    Zum einen wird auf die Sachverhaltsdarstellung in der Rechtsbeschwerdeentscheidung BGH NJW 2012, 3243 = ZNER 2012, 445 - Wasserpreise Calw sowie diejenige in der Entscheidung des Senats vom 25.08.2011 (Bl. 350 bis 373) Bezug genommen.

    Dabei ist zu beachten, dass trotz des das kartellbehördliche Verwaltungsverfahren bestimmenden Amtsermittlungsgrundsatzes die Behörde die Darlegungs- und Feststellungslast trifft (vgl. auch BGH NJW 2012, 3243 [Tz. 17] - Wasserpreise Calw ), was die Beschwerdegegnerin auch nicht verkannt hat (schon Verfügung S. 23 und Bl. 287), und ferner der Grundsatz, dass dem Beschwerdegericht nur eine rein kassatorische Entscheidung eröffnet ist.

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    So hat der Bundesgerichtshof es nach dem gesetzlichen Leitbild des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB und 3 GWB auch für zulässig erachtet, dass im Rahmen des Vergleichsmarktansatzes die (höheren) Preise eines Monopolunternehmens - mit Sicherheitsabschlägen - zur Entgeltkontrolle herangezogen wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 15.5.2012 - KVR 66/08, Rn. 14, WuW/E DE-R 3632-3638 - Wasserpreise Calw; Beschluss vom 2.12.2010 - KVR 51/11, Rn. 26, WuW/E-DE-R 2841 - Wasserpreise Wetzlar; Beschluss vom 28.6.2010, KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 291 f. - Stadtwerke Mainz).

    Sie rechtfertigen eine Korrektur der hypothetischen Wettbewerbspreise nicht, sondern finden allenfalls im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Analyse Beachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 2.10.2010 - KVR 66/08, Rn. 42 - Wasserpreise Wetzlar; BGH, Beschluss vom 15.5.2012 - KVR 51/11 - Wasserpreise Calw zu § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 12/21

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruch wegen angeblich überzahlter Portokosten

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

  • LG Hamburg, 29.09.2022 - 415 HKO 72/22

    Kohlensäurehaltiges Süßgetränk - Betrachtung von Preisbildungsfaktoren bei

  • BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17

    Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen:

  • OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17

    Wasserpreis Mainz - Kartellverstoß: Schadenersatzanspruch aufgrund überhöhter

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - 1 U (Kart) 12/21
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2020 - 6 U 103/19

    Mobilstation - Patentverletzungsverfahren bezüglich eines Patents zur

  • OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 11 U 164/19

    Schadenersatz wegen überhöhter Vertriebsprovisionen für Verkauf von Fahrscheinen

  • BGH, 14.12.2021 - KZR 23/18

    Marktstellungsmissbrauch im Breitbandkanalgeschäft: Vertiefung eines

  • BGH, 02.06.2014 - KVR 77/13

    Orientierungshilfe für die Bewertung von Preisbildungsfaktoren von Energie und

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2023 - 5 U 4/22
  • OLG Hamburg, 31.08.2023 - 15 U 18/23

    Digitale Mautvignetten - Anforderungen an den Verfügungsgrund in einem

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20

    Steuerkanalsignalisierung II - Patentverletzungsverfahren: FRAND-Lizenzwilligkeit

  • VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08

    Höhe der Entgelte als Gegenstand einer Zugangsanordnung gem. § 25 Abs. 5 S. 1

  • OLG Naumburg, 03.06.2022 - 7 U 6/22

    Trinkwasserkonzession I - Inhouse-Vergabe einer Trinkwasserkonzession:

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

  • BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18

    Rechtfertigung von Preisnachlässen durch öffentliche Fördermittel laut KWKG oder

  • OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16

    Gewinnabschöpfungsverfahren gegen ein Wasserversorgungsunternehmen gemäß §§ 34,

  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 11 U 140/19

    Kein Koppelungsmissbrauch beim Vorwurf, überhöhte Entgelte für eine gewünschte

  • BGH, 23.11.2021 - EnVR 91/20

    Netzreservekapazität II - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Pflicht

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 10/17

    Rechtsbeschwerde eines Nebenbetroffenen gegen ein Urteil des 4. Kartellsenats des

  • LG Stuttgart, 11.10.2016 - 41 O 100/13

    Kartellrecht: Rückforderung überhöhter Netznutzungsentgelte als

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