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   BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11   

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https://dejure.org/2012,16619
BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11 (https://dejure.org/2012,16619)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2012 - V ZB 282/11 (https://dejure.org/2012,16619)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11 (https://dejure.org/2012,16619)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 511 ZPO, § 522 ZPO, § 559 ZPO, § 574 ZPO, § 577 Abs 2 S 4 ZPO
    Berufungsverwerfung als unzulässig: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses bei Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Beschwer des Anfechtungsklägers durch die erfolglose Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Darlegung des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts und des Rechtschutzziels in einem die Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschluss

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterlassene Zulassung der Berufung; Beschwer durch erfolgreiche Anfechtung des Jahresabschlusses; Jahresabrechnung; Begründungsanforderungen an Beschluss; unzulässige Berufung

  • rewis.io

    Berufungsverwerfung als unzulässig: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses bei Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Beschwer des Anfechtungsklägers durch die erfolglose Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 559; ZPO § 577 Abs. 2 S. 4
    Notwendigkeit einer Darlegung des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts und des Rechtschutzziels in einem die Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Sachdarstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anforderung an rechtsbeschwerdefähige Beschlüsse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausführungen des Beschwerdegerichts, die eine rechtliche Überprüfung nicht ermöglichen, sind keine Gründe im zivilprozessualen Sinn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1103
  • NZM 2012, 812
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Die Jahresrechnung hat Einnahmen und Ausgaben und die Höhe gebildeter Rücklagen der Gemeinschaft auszuweisen (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 f. Rn. 10).

    Richtig ist zwar, dass die Jahresabrechnung nicht nur inhaltlich richtig, sondern auch für einen Wohnungseigentümer ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich, geordnet und übersichtlich sein muss (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 f. Rn. 10).

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Sollte das Amtsgericht von einer Berufungsbeschwer von über 600 EUR ausgegangen sein, muss das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO nachholen, wenn es diesen Wert für nicht erreicht hält (BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218, 219 Rn. 12; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82, 83 Rn. 6).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Sie soll die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfassen und daraufhin zu überprüfen, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben namentlich des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind (Senat, Urteil vom 4  März 2011 - V ZR 156/10, NJW 2011, 1346, 1347 Rn. 6).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Das gilt etwa für die Anfechtung des Beschlusses über die Entlastung des Verwalters, gegen den keine Ansprüche erhoben werden sollen (Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026, 1027 Rn. 12).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 301/10

    Berufungsverwerfung wegen Nichterreichens der Berufungssumme: Notwendiger Inhalt

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nach sich zieht (Senat, Beschlüsse vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3 und vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141, 142 Rn. 2).
  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 157/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Behandlung der Berufungseinlegung von Hauptpartei und

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nach sich zieht (Senat, Beschlüsse vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3 und vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141, 142 Rn. 2).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Sollte das Amtsgericht von einer Berufungsbeschwer von über 600 EUR ausgegangen sein, muss das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO nachholen, wenn es diesen Wert für nicht erreicht hält (BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218, 219 Rn. 12; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82, 83 Rn. 6).
  • KG, 06.09.1993 - 24 W 4142/92
    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Sie ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (KG, OLGZ 1994, 141, 145; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 56 aE).
  • BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12

    Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10, 17; Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, ZWE 2011, 256 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).
  • BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Sie bestimmt sich bei einer einschränkungslosen Anfechtung des Beschlusses nach dem Anteil des Anfechtungsklägers an dem Gesamtergebnis der Abrechnung, und zwar auch dann, wenn dieser formale Fehler der Abrechnung bemängelt (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, ZWE 2012, 336 Rn. 7 f.; vgl. zum Wirtschaftsplan Senat, Beschluss vom 18. September 2014 - V ZR 290/13, NZM 2014, 912 Rn. 10; zur Beschwer bei einer auf einzelne Abrechnungspositionen beschränkten Anfechtungsklage: Senat, Beschluss vom 9. Juli 2015 - V ZB 198/14, ZWE 2015, 466 Rn. 11).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7; Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 6).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2016 - 25 S 63/16

    Vorübergehende Entnahmen sind in Jahresabrechnung zu erläutern!

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Oktober 2013, - V ZR 271/12, MDR 2014, 143; Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Dezember 2009, - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127; Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. März 2011, - V ZR 156/10, ZWE 2011, 256; Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Mai 2012, -V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch auch herausgestellt, dass die Wohnungseigentümer durch die Jahresabrechnung in die Lage versetzt werden sollen, das Vorgehen der Verwaltung zu kontrollieren (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Mai 2012, - V ZB 282/11, NZM 2012, 812).

  • BGH, 24.02.2023 - V ZR 152/22

    Anfechtung des gefassten Abrechnungsbeschlusses hinsichtlich

    Das für die Grenzen des § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG aF maßgebliche Individualinteresse des Klägers entsprach seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung; dies galt auch dann, wenn der Kläger formale Fehler der Abrechnung bemängelte (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, ZWE 2012, 336 Rn. 7 f. zu der insoweit gleichgelagerten Frage der Bemessung der Beschwer).
  • BGH, 16.06.2023 - V ZR 251/21

    Durchsetzbarer Anspruch eines Verwalters auf Zahlung der in der Einzelabrechnung

    (aa) Die von dem Verwalter gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG (§ 28 Abs. 3 WEG aF) zu erstellende Jahresabrechnung bildet die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der von den Wohnungseigentümern geschuldeten Beiträge (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).
  • BGH, 29.10.2013 - VI ZB 2/13

    Rechtsbeschwerde gegen eine Berufungsverwerfung: Notwendiger Inhalt eines

    Enthält der angefochtene Beschluss keine tatsächlichen Feststellungen, ist es zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4; vom 8. Mai 2012 - VI ZB 1/11, - VI ZB 2/11, VersR 2012, 1272 Rn. 3; vom 12. April 2011 - VI ZB 31/10, VersR 2011, 1199 Rn. 8; vom 17. November 2009 - VI ZB 58/08, VersR 2010, 687 Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, WM 2012, 404 Rn. 3; vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 5; vom 26. Januar 2009 - II ZB 6/08, NJW 2009, 1083 Rn. 10; vom 28. April 2008 - II ZB 27/07, NJW-RR 2008, 1455 Rn. 4; vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01, VersR 2003, 926).

    Denn die Wertfestsetzung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen des ihm von § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder rechtsfehlerhaft von ihm Gebrauch gemacht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 31/10, aaO; BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, aaO; vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, aaO; vom 28. April 2008 - II ZB 27/07, aaO).

  • BGH, 09.07.2015 - V ZB 198/14

    Berufungsbeschwer in Wohnungseigentumssachen: Angriff gegen eine Einzelposition

    Dieses entspricht hier aber inhaltlich dem mit der Anfechtungsklage ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Eigeninteresse der Klägerin, nach dem sich auch die Beschwer des Anfechtungsklägers durch die Abweisung der Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümer richtete (Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012- V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).

    Maßgeblich ist vielmehr der Anteil des Berufungsklägers an dem Gesamtergebnis (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).

  • LG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 9 S 45/21

    Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?

    Obgleich bei wirtschaftlicher Betrachtung angesichts der anspruchsbegründenden Wirkung des Abrechnungsbeschlusses allein für die Abrechnungsspitze eigentlich eine Beschränkung hierauf naheliegen würde, stellt(e) der BGH zur Bestimmung der Beschwer insoweit auf den gesamten Anteil des Anfechtungsklägers am Gesamtergebnis bzw. im Fall der Beschränkung auf einzelne Kostenpositionen auf den Nennbetrag dieser angefochtenen Kostenposition ab (vgl. BGH, Beschluss vom 9.7.2015 - V ZB 198/14; Beschluss vom 15.5. 2012 - V ZB 282/11).
  • LG Berlin, 28.02.2014 - 55 S 150/12

    Jahresabrechnung muss für Laien verständlich sein!

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10, 17; Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, ZWE 2011, 256 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).".
  • BGH, 18.09.2014 - V ZR 290/13

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Aufhebung eines Berufungsverwerfungsurteils

  • BGH, 11.11.2021 - V ZR 62/21

    Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Bemessung des Wertes der

  • BGH, 18.07.2013 - V ZB 13/13

    Zwangsversteigerungsverfahren: Erforderlichkeit der Feststellung und Verlesung

  • LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19

    Übergangsrecht für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussanfechtungs- und

  • BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14

    Wohnungseigentumssache: Bemessung der Beschwer für das Erreichen der

  • LG Berlin, 19.10.2012 - 55 S 346/11

    Jahresabrechnung: Kontoendbestand muss nachvollziehbar sein!

  • LG Hamburg, 06.06.2014 - 318 S 85/13

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Korrektur einer fehlerhaften

  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 100/15

    Unzulässigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil mangels

  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 108/15

    Unzulässigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil mangels

  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Vollständigkeit einer

  • BGH, 17.07.2014 - V ZB 157/13

    Verfahrensmangel bei Fehlen des entscheidungserheblichen Sachverhalts in den

  • BGH, 22.02.2018 - V ZB 157/17

    Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters

  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 102/15

    Unzulässigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil mangels

  • KG, 31.07.2019 - 24 W 38/19

    Festsetzung des Streitwerts bei Anfechtung einer Abrechnung durch einen

  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 101/15

    Unzulässigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil mangels

  • LG Koblenz, 15.12.2017 - 2 S 52/17

    Streit um Kaufvertrag: Wer ist zu laden und stimmberechtigt?

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