Rechtsprechung
BGH, 15.05.2014 - IX ZB 26/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Brüssel I-VO Art. 34 Nr., Nr. 2
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 34 Nr 1 EGV 44/2001, Art 34 Nr 2 EGV 44/2001
Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils: Einwand fehlender Verteidigungsmöglichkeit und eines behaupteten Prozessbetrugs bei rechtzeitiger Einspruchseinlegung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils bei Einspruch im Erststaat
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Vollstreckbarerklärung eines im Erststaat rechtzeitig angegriffenen Versäumnisurteils
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Keine Versagung der Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils, wenn der Antragsgegner, der im Erststaat rechtzeitig Einspruch eingelegt hat, geltend macht, er habe sich nicht rechtzeitig verteidigen können, und behauptet, es liege ein Prozessbetrug vor
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils bei Einspruch im Erststaat
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versäumnisurteile aus dem EU-Ausland können ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils - und der Einwand des Prozessbetrugs
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vollstreckbarerklärung und behaupteter Prozessbetrug
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Versäumnisurteile aus dem EU-Ausland können ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden! (IBR 2014, 1178)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 07.01.2013 - 7 O 126/12
- OLG Celle, 11.03.2013 - 8 W 7/13
- BGH, 15.05.2014 - IX ZB 26/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2365
- ZIP 2014, 1350
- MDR 2014, 1174
- WM 2014, 1295
- BauR 2014, 1831
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.09.2015 - IX ZB 47/14
Anerkennung eines vorläufig vollstreckbaren italienischen Urteils: …
c) Auch auf die Notwendigkeit, einen möglichen Anspruch auf Erstattung der vollstreckten Beträge gegen einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Gläubiger vor den dortigen Gerichten verfolgen zu müssen, kann eine Anordnung nach § 46 Abs. 3 EuGVVO aF grundsätzlich nicht gestützt werden, weil die Rechtsverfolgung innerhalb der Europäischen Union durch die Zuständigkeits- und Anerkennungsregelungen der EuGVVO im Regelfall gewährleistet ist (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - IX ZB 26/13, NJW 2014, 2365 Rn. 8). - OLG Frankfurt, 07.09.2020 - 26 Sch 2/20
Zur Aufrechnung mit Schiedsspruch im Vollstreckbarerklärungsverfahren
Auch in einem solchen Verfahren soll eine Partei, die sich vor dem ausländischen Gericht eingelassen hat, nicht erneut rügen können, der Gegner habe das Urteil durch vorsätzlich falschen Prozessvortrag erwirkt; vielmehr ist die Partei im Exequaturverfahren mit Tatsachenvortrag ausgeschlossen, den sie bereits im Verfahren vor dem ausländischen Gericht eingebracht hat oder hätte einbringen können (BGH, Beschluss v. 15.05.2014, IX ZB 26/13, Rn. 6 m.w.N.;… Beschluss v. 24.09.2015, IX ZB 84/13, Rn. 10). - BGH, 24.09.2015 - IX ZB 84/13
Vollstreckbarerklärungsverfahren: Konkretisierung eines nach deutschem Recht …
bb) Davon abgesehen hindert ein möglicher Prozessbetrug die Vollstreckbarerklärung nicht, wenn gegen die Entscheidung des Urteilsstaates ein Rechtsmittel eingelegt wurde, in welchem der Prozessbetrug geltend gemacht werden konnte oder noch geltend gemacht werden kann (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - IX ZB 26/13, WM 2014, 1295 Rn. 6 mwN).