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   BGH, 15.05.2014 - V ZB 2/14   

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https://dejure.org/2014,17731
BGH, 15.05.2014 - V ZB 2/14 (https://dejure.org/2014,17731)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2014 - V ZB 2/14 (https://dejure.org/2014,17731)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - V ZB 2/14 (https://dejure.org/2014,17731)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1297
  • NZM 2014, 806
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 1/13

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - V ZB 2/14
    Nachdem der Senat die Entscheidung mit Beschluss vom 12. September 2013 (V ZB 1/13, Grundeigentum 2014, 55) aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hatte, hat das Landgericht die Berufung erneut als unzulässig verworfen.

    Für die Ermittlung des Wertverlusts ist der Verkehrswert des Grundstücks mit der Grunddienstbarkeit mit demjenigen ohne die Grunddienstbarkeit zu vergleichen (Senat, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 1/13, Grundeigentum 2014, 55 Rn. 7 mwN).

    Vielmehr muss in die Bewertung maßgeblich auch der Umstand einbezogen werden, dass die Möglichkeit einer künftigen Inanspruchnahme der Rechte aus der Dienstbarkeit - sei es durch den gegenwärtigen, sei es durch einen künftigen Eigentümer des herrschenden Grundstücks - besteht (Senat, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 1/13, Grundeigentum 2014, 55 Rn. 7).

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - V ZB 2/14
    Eine solche Erschwerung liegt zwar nicht in jedem Fehler bei der Bemessung der Beschwer und auch nicht in jeder Überschreitung des dem Gericht eingeräumten Ermessens (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 mwN).
  • BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11

    Berufung im Landwirtschaftsverfahren: Bemessung der Beschwer des infolge einer

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - V ZB 2/14
    Dies enthebt das Gericht aber nicht davon, den Wert des Beschwerdegegenstandes aufgrund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012 1103 Rn. 17).
  • LG Stade, 17.03.2016 - 5 O 420/15

    Grundstück völlig verwildert: Eingetragenes Wegerecht erlischt!

    Den Streitwert des Antrags zu 1) hat das Gericht dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2014, V ZB 2/14, folgend gem. §§ 48 GKG, 3 ZPO auf 5 % des Wertes des belasteten Grundstücks von 305.805,00 Euro festgesetzt.
  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung

    Für die Ermittlung der Wertminderung, die das dienende Grundstück durch die Belastung erleidet, ist der Verkehrswert des Grundstücks mit der Grunddienstbarkeit mit demjenigen ohne die Grunddienstbarkeit zu vergleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014, V ZB 2/14, NJW-RR 2014, 1297 Rn. 7; Beschluss vom 12. September 2013, V ZB 1/13, juris Rn. 7 jeweils zur Beschwer eines Klägers, der sich mit seiner Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf Bewilligung der Löschung einer auf seinem Grundstück lastenden Grunddienstbarkeit wendet).

    Der Wert ist gemäß § 3 ZPO nach freiem - aber nicht im Sinne eines "freien Beliebens" - Ermessen zu bestimmen (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1297 Rn. 8).

    Das Amtsgericht hat zwar die vorläufige Streitwertfestsetzung des Landgerichts kritisiert und den Verweisungsbeschluss als nicht bindend angesehen, es hat jedoch ebenfalls keine von Sachgründen getragene Bewertung des Streitgegenstands vorgenommen, obwohl es die Bedeutung des § 7 ZPO erkannt und den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2014, V ZB 2/14, NJW-RR 2014, 1297 zitiert hat.

  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 56/15

    Statthaftigkeit der Berufung: Berufungsbeschwer nach Abweisung einer Klage auf

    Die Wertminderung kann in Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats zu der Bemessung der Beschwer für eine Klage auf Löschung einer Grunddienstbarkeit (Beschluss vom 15. Mai 2014 - V ZB2/14, NJW-RR 2014, 1297 Rn. 9) entweder durch einen hälftigen Abschlag von dem Wert der betroffenen Teilfläche oder durch einen Abschlag vom Wert der Gesamtfläche zwischen 5 % und 30 % bestimmt werden.
  • BGH, 30.07.2020 - III ZR 106/19

    Festsetzung des Streitwerts für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Wertminderung kann dabei entweder durch einen hälftigen Abschlag vom Wert der betroffenen Teilfläche oder durch einen Abschlagswert zwischen 5 % und 30 % der Gesamtfläche bestimmt werden (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2015 aaO und vom 15. Mai 2014 - V ZB 2/14, NJW-RR 2014, 1297 Rn. 9).
  • BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21

    Bemessung der Beschwer nach dem Streitwert des abgewiesenen Klageantrags auf

    Grundsätzlich ist dabei der Wert des Grundstücks mit der Dienstbarkeit demjenigen ohne Dienstbarkeit gegenüberzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2014 - V ZB 2/14, NJW-RR 2014, 1297 Rn. 7).
  • LG Bayreuth, 05.12.2023 - 43 O 282/22

    Geh- und Fahrtrecht, Grunddienstbarkeit, Beseitigungsanspruch, Ausübungsbereich,

    Entsprechend der Formel des BGH (Beschluss vom 15.5.2014 - V ZB 2/14) kann dieses Interesse regelmäßig als 50 % des Wertes des durch das Fahrtrecht betroffenen Grundstücksteils berechnet werden.
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