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   BGH, 15.05.2014 - V ZB 172/13   

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https://dejure.org/2014,16742
BGH, 15.05.2014 - V ZB 172/13 (https://dejure.org/2014,16742)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2014 - V ZB 172/13 (https://dejure.org/2014,16742)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - V ZB 172/13 (https://dejure.org/2014,16742)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 2 S 2 GVG, § 10 JusGerZustV ND 2009, § 43 Nr 2 WoEigG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Niedersachsen: Verschuldenszurechnung bei unzureichender anwaltlicher Recherche zur Zentralgerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Delegation der Prüfung der Rechtsmittelzuständigkeit vom Rechtsanwalt auf einen Rechtsanwaltsfachangestellten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsanwalt muss die Zuständigkeit des richtigen Rechtsmittelgerichts kennen; §§ 43 Nr. 2 WEG, 72 Abs. 2 GVG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zentrales Berufungsgericht für Wohnungseigentumssachen; bei ausgereizter Berufungsfrist kein fristgerechtes Weiterleiten an zuständiges Gericht möglich

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Niedersachsen: Verschuldenszurechnung bei unzureichender anwaltlicher Recherche zur Zentralgerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Delegation der Prüfung der Rechtsmittelzuständigkeit vom Rechtsanwalt auf einen Rechtsanwaltsfachangestellten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Berufungseinlegung beim falschen Gericht

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Zuständigkeitskonzentration für WEG-Berufungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt muss zuständiges Rechtsmittelgericht selbst ermitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2503
  • NZM 2014, 555
  • ZMR 2015, 237
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - V ZB 172/13
    Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), und zwar auch nicht deshalb, weil die Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen wären und den Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwerten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 4 mwN).

    Etwas anderes gilt nur in dem hier nicht gegebenen - Fall, dass das Vorliegen einer wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeit im Sinne dieser Regelungen für bestimmte Fallgruppen höchstrichterlich noch nicht geklärt ist und über deren Beantwortung mit guten Gründen gestritten werden kann (Senat, Beschluss vom 12. April 2010 V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 9 f. mwN).

    Die Prüfung der Rechtsmittelzuständigkeit obliegt dem Rechtsanwalt und kann von ihm nicht delegiert werden (Senat, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn.12; Beschluss vom 5. März 2009 - V ZB 153/08, NJW 2009, 1750, 1751).

    Bei einer bundesrechtlichen Zuständigkeitsregelung, die abweichende Regelungen durch das Landesrecht zulässt, umfasst die Prüfung auch die Frage, ob das betreffende Land hiervon Gebrauch gemacht hat (Senat, Beschluss vom 14. April 2010 - V ZB 224/09, aaO, mwN).

    Er muss die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen (Senat, Beschluss vom 9. Juli 1993 - V ZB 20/93, NJW 1993, 2538, 2539), oder diese anhand geeigneter Quellen, etwa von Vorschriftendatenbanken (Senat, Beschluss vom 14. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 10), ermitteln.

  • BGH, 05.03.2009 - V ZB 153/08

    Prüfungsanforderungen eines Rechtsanwalts bei der Unterzeichnung einer

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - V ZB 172/13
    Die Prüfung der Rechtsmittelzuständigkeit obliegt dem Rechtsanwalt und kann von ihm nicht delegiert werden (Senat, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn.12; Beschluss vom 5. März 2009 - V ZB 153/08, NJW 2009, 1750, 1751).
  • BGH, 27.07.2000 - III ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist,

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - V ZB 172/13
    a) Die Zulässigkeit der Berufung der Beklagten hing, da wegen des Einreichens der Berufungsschrift am Nachmittag des letzten Tages der Frist bei dem unzuständigen Landgericht Oldenburg mit einer fristgerechten Weiterleitung an das zuständige Landgericht Aurich im normalen Geschäftsgang (zu diesem Erfordernis: BGH, Beschluss vom 27. Juli 2000 - III ZB 28/00, NJW-RR 2000, 1730, 1731) nicht mehr zu rechnen war, entscheidend davon ab, ob die Berufungsfrist durch eine fristgerechte Einreichung bei dem unzuständigen Landgericht Oldenburg gewahrt werden konnte und verneinendenfalls, ob den Beklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu gewähren war.
  • BGH, 09.07.1993 - V ZB 20/93

    Keine Postulationsfähigkeit in der Berufungsinstanz ohne OLG-Zulassung

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - V ZB 172/13
    Er muss die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen (Senat, Beschluss vom 9. Juli 1993 - V ZB 20/93, NJW 1993, 2538, 2539), oder diese anhand geeigneter Quellen, etwa von Vorschriftendatenbanken (Senat, Beschluss vom 14. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 10), ermitteln.
  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - V ZB 172/13
    An den mit der Berufungseinlegung betrauten Rechtsanwalt sind wovon auch die Rechtsbeschwerde ausgeht - mit Blick auf die Ermittlung des zuständigen Rechtsmittelgerichts hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen (Senat, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, WuM 2010, 592 Rn. 5).
  • BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Dabei wird vom Rechtsanwalt, an den insoweit hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind, die Kenntnis des Rechtsmittelsystems der Zivilprozessordnung erwartet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2014 - V ZB 172/13, NJW 2014, 2503 Rn. 9; vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15, NJW 2017, 1112 Rn. 12; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 233 Rn. 50, Stichwort Rechtsirrtum [Anwalt] unter c).
  • OLG Köln, 05.09.2022 - 15 U 162/22

    Sachliche Zuständigkeit der Berufungsgerichte wegen Äußerungen in sozialen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass ein Rechtsanwalt in denjenigen Bereichen, in denen er etwa wegen § 13a GVG mit landesrechtlichen Zuständigkeitsverordnungen rechnen muss, das Rechtsmittelgericht sorgfältig - etwa in Vorschriftendatenbanken - ermitteln muss und hier auch strenge Anforderungen gelten; ein Rechtsirrtum ist regelmäßig nicht unverschuldet (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - V ZB 172/13, juris Rn. 9 ff.; BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, juris Rn. 9, 12 ff.; Schultzky , MDR 2020, 1, 2; Zöller/ Lückemann , ZPO, 34. Aufl. 2022, § 13a GVG Rn. 3).
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