Rechtsprechung
BGH, 15.05.2017 - EnVR 40/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Nr 24 Buchst a EnWG, § 3 Nr 24 Buchst b EnWG, § 29 Abs 1 EnWG, § 29 Abs 2 S 1 EnWG, § 90 S 1 EnWG
- IWW
§ 3 Nr. 24 a und 24 b EnWG, § ... 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV, § 29 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EnWG, § 19 Abs. 2 StromNEV, § 30 Abs. 2 Nummer 7 StromNEV, § 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, § 19 Abs. 2 Satz 1 bis 4 StromNEV, § 19 Abs. 2 S. 1 bis 4 StromNEV, § 29 Abs. 1 EnWG, § 30 Abs. 2 Nr. 7 StromNEV, § 17 StromNEV, § 31 Abs. 2, 7 VwVfG, § 31 Abs. 2 VwVfG, § 31 Abs. 7 VwVfG, § 90 Satz 1 EnWG
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit des kaufmännisch-bilanziellen Strombezugs i.R. der Vereinbarungen individueller Netzentgelte; Gerichtliche Nachprüfung der Entscheidung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Festlegung zur Umsetzung individueller Netzentgelte stromintensive Letztverbraucher
- rewis.io
Festlegung individueller Stromnetznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur: Berechnung auf Grundlage des kaumnännisch-bilaniziellen Strombezugs; Bestimmung einer Anzeigefrist für individuelle Netzentgeltvereinbarungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblichkeit des kaufmännisch-bilanziellen Strombezugs i.R. der Vereinbarungen individueller Netzentgelte; Gerichtliche Nachprüfung der Entscheidung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben
- rechtsportal.de
Maßgeblichkeit des kaufmännisch-bilanziellen Strombezugs i.R. der Vereinbarungen individueller Netzentgelte; Gerichtliche Nachprüfung der Entscheidung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vereinbarungen individueller Netzentgelte aufgrund kaufmännisch-bilanziellen Strombezugs
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 64/14
- BGH, 15.05.2017 - EnVR 40/15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.12.2016 - EnVR 38/15
Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen: Voraussetzungen eines individuellen …
Auszug aus BGH, 15.05.2017 - EnVR 40/15
Wie der Senat - nach Erlass der Beschwerdeentscheidung - entschieden und im Einzelnen begründet hat, ist für die Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV nicht der tatsächlich-physikalische, sondern der kaufmännisch-bilanzielle Strombezug maßgebend (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2016 - EnVR 38/15, Rn. 7 ff. - Individuelles Netzentgelt II).Aufgrund dessen bedarf es keiner Entscheidung, ob - was die Rechtsbeschwerde mit der Verfahrensrüge geltend macht - entgegen der vom Beschwerdegericht ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens getroffenen Feststellung der kaufmännisch-bilanzielle Ansatz auch unter dem Gesichtspunkt der Netzstabilität zum Tragen kommt, weil die netzstabilisierende Wirkung stromintensiver Letztverbraucher unabhängig davon eintrete, ob sie den Strom physikalisch in einer dem Netz der allgemeinen Versorgung nachgelagerten Kundenanlage verbrauchen oder direkt aus einem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2016 - EnVR 38/15, Rn. 18 - Individuelles Netzentgelt II).
- BGH, 13.12.2016 - EnVR 34/15
Festlegung individueller Netzentgelte - Stromnetznutzung: Rechtmäßigkeit der …
Auszug aus BGH, 15.05.2017 - EnVR 40/15
Ein Beurteilungsspielraum, wie ihn der Senat für Nummer 3 c der angefochtenen Festlegung angenommen hat (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2016 - EnVR 34/15, Rn. 12 ff. - Festlegung individueller Netzentgelte), kommt der Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Aussprüche zu 3 a und 4 der Festlegung nicht zu und wird von ihr auch nicht geltend gemacht.Die Bestimmung einer Anzeigefrist für individuelle Netzentgeltvereinbarungen bis zum 30. September des Kalenderjahres, in dem die Vereinbarung erstmals gilt, ist - wie der Senat mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (EnVR 34/15, Rn. 38 ff. - Festlegung individueller Netzentgelte) entschieden und im Einzelnen begründet hat - nicht zu beanstanden.
- BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13
Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu …
Auszug aus BGH, 15.05.2017 - EnVR 40/15
Unteilbar sind grundsätzlich solche Allgemeinverfügungen, deren Regelungen und Regelungsbestandteile einen untrennbaren Zusammenhang bilden, so dass nicht einzelne Elemente von ihnen isoliert angefochten werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2014 - EnVR 54/13, RdE 2015, 183 Rn. 26 - Festlegung Tagesneuwerte II).
- OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 486/18
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Festlegung der Bundesnetzagentur
Auf zwei Rechtsbeschwerden hob der Bundesgerichtshof Tenorziffer 3.a) der Ausgangsfestlegung durch seine Beschlüsse vom 15.05.2017 insoweit auf, wie die Beschlusskammer darin festgelegt hatte, dass bei der Ermittlung der in § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV geregelten Voraussetzungen eine kaufmännisch-bilanzielle Betrachtungsweise unzulässig sei (EnVR 39/15 und EnVR 40/15), und verwies zur Begründung auf seine Entscheidung vom 13.12.2016 (EnVR 38/15). - OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 487/18
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Festlegung der Bundesnetzagentur
Auf zwei Rechtsbeschwerden hob der Bundesgerichtshof Tenorziffer 3.a) der Ausgangsfestlegung durch seine Beschlüsse vom 15.05.2017 insoweit auf, wie die Beschlusskammer darin festgelegt hatte, dass bei der Ermittlung der in § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV geregelten Voraussetzungen eine kaufmännisch-bilanzielle Betrachtungsweise unzulässig sei (EnVR 39/15 und EnVR 40/15), und verwies zur Begründung auf seine Entscheidung vom 13.12.2016 (EnVR 38/15). - OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 134/18
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Festlegung der Bundesnetzagentur
Auf zwei Rechtsbeschwerden hob der Bundesgerichtshof Tenorziffer 3. a) der Ausgangsfestlegung durch seine Beschlüsse vom 15.05.2017 insoweit auf, wie die Beschlusskammer darin festgelegt hatte, dass bei der Ermittlung der in § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV geregelten Voraussetzungen eine kaufmännisch-bilanzielle Betrachtungsweise unzulässig sei (EnVR 39/15 und EnVR 40/15), und verwies zur Begründung auf seine Entscheidung vom 13.12.2016 (EnVR 38/15).