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   BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17   

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BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17 (https://dejure.org/2018,17891)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2018 - 1 StR 651/17 (https://dejure.org/2018,17891)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 (https://dejure.org/2018,17891)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 Ab... s. 3 GG; Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 73 StGB; Art. 316h Satz 1 EGStGB; § 459g Abs. 2, Abs. 5 StPO; § 344 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 StPO; § 136a Abs. 1 Satz 3 StPO; § 46b StGB; § 257 Abs. 1 StPO; § 251 Abs. 4 Satz
    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst im Vollstreckungsverfahren: Verfassungsmäßigkeit; keine analoge Anwendung bereits im Erkenntnisverfahren; verfassungsrechtlich zulässige Anwendbarkeit des neuen Rechts auf bereits vor ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 244 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 257 Abs. 1 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 238 Abs. 2 StPO, § 257 Abs. 2 StPO, § 243 IV StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 257c StPO, § 136a Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 StPO, § 46b StGB, § 136a Abs. 1 Satz 3 StPO, § 251 IV Nr. 1 StPO, § 250 Satz 2 StPO, § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 251 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 263 Abs. 5 StGB, § 46b, § 49 Abs. 1 StGB, § 156 Abs. 2 RiStBV, §§ 73 ff. StGB, Art. 316h Satz 1 EGStGB, §§ 74, 74a StGB, § 73 StGB, § 73c StGB, § 73d Abs. 1 StGB, § 817 Satz 2 BGB, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 73c Abs. 1 StGB, § 421 StPO, § 73e Abs. 1 StGB, § 73b StGB, § 73e Abs. 2 StGB, § 459g StPO, § 459g Abs. 2 StPO, Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 459g Abs. 5 StPO, Art. 14 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, § 73d StGB, § 73e StGB, § 459g Abs. 4 StPO, § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 830 Abs. 1 BGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO, § 462a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 421 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Handeln des Täters bei der Entgegennahme der 70.000 Euro und der fünf Markenuhren aus dem Kofferraum des Fahrzeugs des Geschädigten mit bedingtem Vorsatz hinsichtlich der Begehung eines Betruges; Unterbleiben von Maßnahmen der Vermögensabschöpfung hinsichtlich Einziehung ...

  • rewis.io

    Einziehung von Wertersatz auch bei begangener Straftat vor Reform der Vermögensabschöpfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeln des Täters bei der Entgegennahme der 70.000 Euro und der fünf Markenuhren aus dem Kofferraum des Fahrzeugs des Geschädigten mit bedingtem Vorsatz hinsichtlich der Begehung eines Betruges; Unterbleiben von Maßnahmen der Vermögensabschöpfung hinsichtlich Einziehung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Befragung des Angeklagten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn die Voraussetzungen vorliegen, muss eingezogen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Vermögensabschöpfung - und die eingeschränkte Revision

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die einschränkenden Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wertersatzeinziehung von Taterträgen - und kein Ermessen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Befragung des Angeklagten - und der erforderliche Vortrag in der Revisionsbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeiliche Zeugenvernehmungen - und die Anordnung der Verlesung der Vernehmungsniederschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bandenmäßiger Betrug - und die Abholung der Beute beim Opfer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erörterungen mit der Staaatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mittäterschaft bei einem Sachbetrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 241
  • NStZ-RR 2018, 366
  • StV 2018, 799 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
    Auch nach der Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung hat diese mit Ausnahme der Einziehung gemäß §§ 74, 74a StGB - wie bereits nach vormaligem Recht - keinen strafenden oder strafähnlichen Charakter (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 14 ff. zu Verfall und erweitertem Verfall nach bisherigem Recht).

    An diesem durch das Bundesverfassungsgericht bereits dem vormaligen Recht der Vermögensabschöpfung zugeschriebenen Rechtscharakter (BVerfG aaO, BVerfGE 110, 1, 22) hat der Reformgesetzgeber festgehalten (vgl. BT-Drucks. 18/11640 S. 82).

    Weder die Einziehung von Taterträgen noch die hier fragliche Wertersatzeinziehung sind Strafen oder weisen strafähnlichen Charakter auf (oben Rn. 40; BT-Drucks. 18/11640 S. 84; zum früheren Recht BVerfG aaO, BVerfGE 110, 1, 14 ff.).

    c) Wegen des fehlenden Strafcharakters der Wertersatzeinziehung ist das strafrechtliche Schuldprinzip (siehe nur BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BverfGE 133, 168, 225 f. Rn. 102 f. mwN) ebenfalls nicht berührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 14 ff.).

    aa) Die Vereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 GG ergibt sich als Inhalts- und Schrankenbestimmung für die geltende Rechtslage aus denselben Gründen, die das Bundesverfassungsgericht bereits zum erweiterten Verfall gemäß § 73d StGB aF ausgeführt hat (BVerfG aaO BVerfGE 110, 1, 28-30).

    Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung ist ein geeignetes Mittel, um gerade solchen Beeinträchtigungen entgegen zu wirken, weil sie der Bevölkerung den Eindruck vermittelt, der Staat unternehme das ihm rechtsstaatlich Mögliche, um eine Nutznießung von Verbrechensgewinnen zu unterbinden (BVerfG aaO BVerfGE 110, 1, 29 mwN).

  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17

    Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
    a) Ein Verstoß gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG normierte strafrechtliche Rückwirkungsverbot ist damit nicht verbunden (BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17).

    Eine für die von der Wertersatzeinziehung Betroffenen nachteilige Ausgestaltung des neuen Rechts ist damit jedenfalls für die hier vorliegende Konstellation der Einziehung des Wertes von Taterträgen nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17).

    (2) Abweichend vom früheren Recht in § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, der dem erkennenden Gericht bei Entreicherung lediglich das Ermessen eröffnete, von Verfallsentscheidungen abzusehen, schreibt § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO das Unterbleiben der Vollstreckung zwingend vor, wenn der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Tatbeteiligten vorhanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17 sowie BeckOK-StPO/Coen, 29. Ed., § 459g Rn. 23).

  • BGH, 09.06.2015 - 3 StR 113/15

    Subsidiarität der Unterschlagung bei einem durch dieselbe Tat verwirklichten

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
    Andererseits bezweckt die Regelung bei Entscheidungen durch ein Kollegialgericht die Sicherstellung der Entscheidungsfindung durch den gesamten Spruchkörper; sie gewährleistet zudem, dass den Schöffen im Hinblick auf den Unmittelbarkeitsgrundsatz der Ausnahmecharakter der Verlesung verdeutlicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 113/15, NStZ 2016, 117, 118 bzgl. § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO; siehe auch LR/Sander/Cirener, StPO, 26. Aufl., § 251 Rn. 79 f. mwN).

    Angesichts dessen beruht ein Urteil jedenfalls dann nicht auf der fehlenden Begründung des anordnenden Beschlusses, wenn der Grund für die Verlesung ohnehin allen Verfahrensbeteiligten bekannt ist (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75 und Beschluss vom 7. Januar 1986 - 1 StR 571/85, NStZ 1986, 325; vgl. auch Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 113/15, NStZ 2016, 117, 118; LR/Sander/Cirener aaO § 251 Rn. 97 mwN; Kreicker in Münchener Kommentar zur StPO, § 251 Rn. 92; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 2 StR 78/10, NStZ 2010, 649).

  • BGH, 03.02.2016 - 1 StR 606/15

    Anordnung des Verfalls (Absehen von der Anordnung, da das Erlangte nicht mehr im

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
    Eine wertende Entscheidung des zuständigen Gerichts, die etwa die Gründe für die Entreicherung einbezöge (vgl. zum früheren Recht BGH, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 1 StR 606/15, NStZ-RR 2017, 14, 15 mwN), ist nicht mehr möglich.
  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12

    Strafzumessung; Beschränkung der Revision (Trennbarkeit von Wertersatzverfall und

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
    An dieser bereits hinsichtlich des bis zum 30. Juni 2017 geltenden Rechts vertretenen Rechtsauffassung (siehe nur BGH, Urteile vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 Rn. 3 mwN und vom 15. Mai 2013 - 1 StR 476/12, NStZ-RR 2013, 279 f.) hält der Senat für das hier anwendbare neue Recht (Art. 316h Satz 1 EGStGB) fest.
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
    Die Entscheidung des Landgerichts, von der Anordnung der Wertersatzeinziehung selbst in der Höhe des Wertes der festgestellten Beuteschäden (Bargeld) abzusehen, obwohl beide Angeklagten nach den Feststellungen die ursprüngliche Beute in Gestalt von Bargeld und Wertgegenständen i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB durch die Tat erlangt (zu den Voraussetzungen etwa BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, 85 mwN; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73 Rn. 26 mwN; siehe auch BT-Drucks. 18/9525 S. 62) hatten, findet im einfachen Gesetzesrecht keine Stütze und ist verfassungsrechtlich nicht veranlasst.
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
    An dieser bereits hinsichtlich des bis zum 30. Juni 2017 geltenden Rechts vertretenen Rechtsauffassung (siehe nur BGH, Urteile vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 Rn. 3 mwN und vom 15. Mai 2013 - 1 StR 476/12, NStZ-RR 2013, 279 f.) hält der Senat für das hier anwendbare neue Recht (Art. 316h Satz 1 EGStGB) fest.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
    c) Wegen des fehlenden Strafcharakters der Wertersatzeinziehung ist das strafrechtliche Schuldprinzip (siehe nur BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BverfGE 133, 168, 225 f. Rn. 102 f. mwN) ebenfalls nicht berührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 14 ff.).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16

    Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
    Derartige Erörterungen in dem vorgenannten Verfahrensstadium begründen keine Mitteilungspflicht des Vorsitzenden aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 und Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, Rn. 27).
  • BGH, 23.08.2016 - 3 StR 166/16

    Fehlende Festsetzung von Einzelstrafen in einzelnen Fällen bei Bildung eienr

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
    Vor dem Hintergrund dieses Normzwecks bedarf es, um § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu genügen, nicht nur tatsächlichen Vortrags zu dem Unterbleiben der Befragung durch den Vorsitzenden, sondern auch dazu, welche Äußerungsmöglichkeiten mit welchen Inhalten dem Angeklagten verloren gegangen sind und aus welchen Gründen er durch den Verstoß gegen § 257 Abs. 1 StPO in seinen Verteidigungsmöglichkeiten aufgrund unzureichenden rechtlichen Gehörs unzulässig beschränkt worden ist (vgl. Cierniak/Niehaus aaO § 257 Rn. 24; LR/Stuckenberg, 26. Aufl., § 257 Rn. 38; siehe auch Eschelbach aaO § 257 Rn. 23 sowie BGH, Beschluss vom 23. August 2016 - 3 StR 166/16, Rn. 4 bzgl. des Beruhenszusammenhangs).
  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 466/17

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Computerbetrug (wertende

  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 511/16

    Mitteilungs- und Transparenzpflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen

  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 435/13

    Beendigung des Betruges

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85

    Rechtliche Folgen eines Ausbleibens der Anordnung einer Verlesung einer

  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 376/75

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung bei Ablehnung eines Beweisantrags

  • BGH, 10.06.2010 - 2 StR 78/10

    Sinn des Beschlusserfordernis in § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO (Beruhen;

  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06

    Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge bei der Verletzung des

  • BGH, 21.11.2017 - 1 StR 491/17

    Mittäterschaft (Anforderungen; Tateinheit bei Beitrag im Planungsstadium)

  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Die Gewährleistungen des Art. 103 Abs. 2 GG stehen dem nicht entgegen, da die Einziehung von Taterträgen bzw. die Wertersatzeinziehung auch nach Maßgabe der seit dem 01.07.2017 geltenden Fassung der §§ 73 ff. StGB keine Strafe darstellen und auch keinen strafähnlichen Charakter aufweisen (BGH, Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 651/17, juris Rn. 48).

    Dies gilt für die Regelungen der Vermögensabschöpfung unbeschadet der Gewährleistungen in Art. 103 Abs. 2 und 3 GG, da es sich bei der Vermögensabschöpfung auch nach neuem Recht nicht um eine Strafe handelt (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 651/17, juris Rn. 48).

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    c) Die bei der rechtlichen Einordnung des erweiterten Verfalls als maßgeblich berücksichtigten Merkmale (vgl. BVerfGE 110, 1 ) finden sich im neuen Vermögensabschöpfungsrecht wieder (vgl. ebenso BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 -, NStZ-RR 2018, S. 241 ; BGHR StGB § 73 Abs. 1, Ansprüche Geschädigter 1 - Übergangsregelung; BGHR StGB § 73, Strafzumessung 1 - keine strafmildernde Berücksichtigung; BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, 624/17 -, juris, Rn. 17; OLG Köln, Urteil vom 23. Januar 2018 - III-1 RVs 274/17 -, juris, Rn. 13; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 5 OLG 15 Ss 539/17 -, juris, Rn. 18-23; Heine, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 4. Aufl. 2019, § 73 Rn. 7 f., 34; Lohse, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl. 2020, Vorb.

    Hieraus ergibt sich ein nach der Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Betroffenen gestuftes System, nach dem Verlustrisiken dem Bösgläubigen zugewiesen und zugleich unbillige Belastungen vermieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 -, NStZ-RR 2018, S. 241, wonach der kondiktionsähnliche und gerade nicht pönale Charakter der Vermögensabschöpfung im neuen Recht vor allem durch die in § 73d Abs. 1 StGB eröffneten Abzugsmöglichkeiten für Aufwendungen sogar verstärkt worden sei; ähnlich Müller-Metz, NStZ 2018, S. 400 ; Heger, in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 73 Rn. 1).

  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Zwar weist die Nebenbeteiligte zu 1 im rechtlichen Ansatz zutreffend darauf hin, dass dieses Abzugsverbot in Anlehnung an die Zivilrechtsprechung zu § 817 Satz 2 BGB unter wertenden Gesichtspunkten einschränkend dahin auszulegen ist, dass Aufwendungen für nicht zu beanstandende Leistungen auch dann abzugsfähig sind, wenn sie demselben tatsächlichen Verhältnis wie der strafrechtlich missbilligte Vorgang entstammen (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 68; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, wistra 2018, 431 mwN).

    Die Neuregelung hat indes die Rechtsnatur der Maßnahme unberührt gelassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 5 StR 600/17, juris Rn. 14; vom 22. März 2018 - 3 StR 42/18, NStZ 2018, 400; Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, wistra 2018, 431).

    Insbesondere die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vorgebrachte - nicht näher ausgeführte - Erwägung, ein etwaiges Vertrauen in den Fortbestand einer strafrechtswidrig geschaffenen Vermögenslage sei nicht schutzwürdig (vgl. BT-Drucks. 18/11640, S. 84; ferner Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 61. Aufl., Art. 316h EGStGB Rn. 2; noch weitergehend BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, wistra 2018, 431, 432 ("kein schutzwürdiges Vertrauen auf strafrechtswidrig geschaffene Vermögenslagen erfassende gesetzliche Regelungen")), ermöglicht eine solche Wertung nicht.

    Falls Art. 316h Satz 1 EGStGB nicht auf die selbständige Einziehung (des Werts) von Taterträgen aus vor dem 1. Juli 2017 verjährten Taten anwendbar wäre, verbliebe für die Vorschrift zwar gleichwohl ein relevanter Anwendungsbereich (für die Verfassungsmäßigkeit in anderen Fallkonstellationen s. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, wistra 2018, 427; Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, juris Rn. 7, 11 (jeweils zu Erlösen aus nicht verjährtem Betäubungsmittelhandel), sowie BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 42/18, NStZ 2018, 400; Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, wistra 2018, 431 (jeweils zu Vermögenszuflüssen aufgrund nicht verjährter Betrugstaten)).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18

    Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nunmehr anerkannt, dass eine Vollstreckung zwingend zu unterbleiben hat, wenn der Verurteilte entreichert ist (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 Rn. 57 und vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 11; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17; ebenso BeckOK StPO/Coen, 33. Ed., § 459g Rn. 23; Bittmann, KriPoZ 2016, 120, 125 f.).

    Zudem wird weitergehend diskutiert, welche Voraussetzungen an das Merkmal der Entreicherung zu stellen sind, so, ob eine Entreicherung auch dann angenommen werden kann, wenn der Täter mit den Taterträgen Schulden begleicht oder sie "verprasst' (vgl. ablehnend Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 62. Aufl., § 459g Rn. 13; KK-StPO/Appl, 8. Aufl., § 459g Rn. 17; die Zulässigkeit einer wertenden Entscheidung des Gerichts generell verneinend BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 Rn. 57, BGHR StGB § 73c Verhältnismäßigkeit 1).

  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22

    Strafschärfende Berücksichtigung des Handelsvolumens der Insidergeschäfte bzw.

    (1) Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eine bewusste Entscheidung dahingehend getroffen, dass - abweichend vom früheren Recht - Härten, die im Einzelfall mit der Einziehungsentscheidung verbunden sein können, nicht im Erkenntnisverfahren, sondern ausschließlich im Vollstreckungsverfahren Berücksichtigung finden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, BGHR StGB § 73c Verhältnismäßigkeit 1 Rn. 45).

    Der mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eingefügte § 459g Abs. 5 StPO in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung, wonach die Vollstreckung auf Anordnung des Gerichts unterblieb, soweit der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden oder die Vollstreckung sonst unverhältnismäßig war, sah dementsprechend ein wirksames Mittel vor, etwaige Unbilligkeiten der Einziehung im Erkenntnisverfahren durch die Nachholung im Vollstreckungsverfahren hinreichend zu kompensieren (vgl. BVerfGE 156, 354, 396 Rn. 121 mwN; BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, BGHR StGB § 73c Verhältnismäßigkeit 1 Rn. 55, 57).

  • BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 20/19

    Anfrageverfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im

    Der Gesetzgeber verfolgt mit §§ 73 ff. StGB (wie bislang) das auch im Jugendstrafrecht legitime Ziel, möglichen Beeinträchtigungen des Vertrauens der Rechtsgemeinschaft in die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung zu begegnen, die sich ergeben können, wenn Straftäter deliktisch erlangte Vermögenswerte dauerhaft behalten dürften (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 45, 65; BVerfGE 110, 1, 29; siehe auch BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241, 242).

    a) Durch § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO ist der Einziehungsbetroffene ebenso wirkungsvoll vor übermäßigen Eingriffen geschützt wie durch § 73c StGB aF (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241, 242; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, wistra 2018, 427).

    Dabei ermöglicht es die allgemeine Verhältnismäßigkeitsklausel, eine "erdrückende Wirkung' (BT-Drucks. 18/9525, S. 94) der (Wertersatz-)Einziehungsentscheidung auch jenseits der Entreicherung auf der Vollstreckungsebene zu vermeiden (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, aaO, 243; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19).

  • LG Bonn, 19.08.2019 - 62 KLs 1/19

    Cum-Ex-Komplex: Anordnung der Einziehungsbeteiligung von fünf Gesellschaften

    Die Gewährleistungen des Art. 103 Abs. 3 GG stehen dem nicht entgegen, da die Einziehung auch nach Maßgabe der seit dem 01.07.2017 geltenden Fassung der §§ 73 ff. StGB keine Strafe darstellt und auch keinen strafähnlichen Charakter aufweist (BGH, Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 651/17, juris Rn. 48).
  • BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20

    Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch

    Der Gesetzgeber verfolgt mit §§ 73 ff. StGB (wie schon nach vormaligem Recht) das auch im Jugendstrafrecht legitime Ziel, möglichen Beeinträchtigungen des Vertrauens der Rechtsgemeinschaft in die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung zu begegnen, die sich ergeben können, wenn Straftäter deliktisch erlangte Vermögenswerte dauerhaft behalten dürften (sog. "positive' Generalprävention, vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 45, 65; BVerfGE 110, 1, 29; s. auch BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, BGHR StGB § 73c Verhältnismäßigkeit 1).

    Die Reform hat daran nichts geändert (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, aaO; Köhler, NZWiSt 2018, 226).

    (2) Durch § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO ist der Einziehungsbetroffene ebenso wirkungsvoll vor übermäßigen Eingriffen geschützt wie durch § 73c StGB aF (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, aaO; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19; Beschluss vom 22. März 2018 ? 3 StR 577/17, wistra 2018, 427).

    Dabei ermöglicht es die allgemeine Verhältnismäßigkeitsklausel, eine "erdrückende Wirkung' (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 94) der Einziehungsentscheidung auch jenseits der Entreicherung auf der Vollstreckungsebene zu vermeiden (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, aaO; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, aaO).

  • KG, 30.09.2020 - 4 Ws 46/20

    Selbständige Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB

    Der Senat hat für den hier zu entscheidenden Fall keine Zweifel, dass dieser rückwirkende Anwendungsbefehl verfassungsgemäß ist (vgl. BGH NStZ-RR 2018, 241, 242; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 5 OLG 15 Ss 539/17 -, juris Rn. 7 [jeweils allgemein zur Verfassungsgemäßheit der rückwirkenden Anwendung des neuen Vermögensabschöpfungsrechts]).
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Zudem handelt es sich bei Maßnahmen der Vermögensabschöpfung auch um Instrumente der Gefahrenabwehr (vgl. BVerfGE 110, 1, 16 ff.; BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241).
  • BayObLG, 23.04.2020 - 207 StRR 138/20

    Einziehung von Tatmitteln bei Betäubungsmitteldelikten als Strafzumessungsgrund

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19

    Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo

  • BGH, 18.02.2021 - IX ZB 6/20

    Begründung des Anspruchs auf Einziehung von Wertersatz im Falle der Insolvenz;

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte

  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 208/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von

  • OLG Karlsruhe, 25.05.2022 - 1 Ws 122/22

    Zeitliche Geltung der Regelungen über die Vollstreckung von Nebenfolgen

  • LG Aurich, 12.02.2021 - 13 KLs 15/20

    Unerlaubter Handeltreiben mit und unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln

  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22

    BGH hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen

  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21

    Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher

  • KG, 07.09.2020 - 5 Ws 105/19

    Darlegungs- und Beweislast des Einziehungsadressaten für einen behaupteten

  • OLG Hamm, 02.04.2019 - 2 Ws 14/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Gewährung sittenwidriger Darlehen unter

  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 95/19

    Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafrecht (Härtefallprüfung;

  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19

    Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer

  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19

    Einziehung (Einziehung nach Verfahrenseinstellung nur noch im Wege des

  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 127/20

    Einziehung von Taterträgen (Zufluss aus der Verwirklichung des Tatbestandes:

  • BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19

    Keine Abschöpfung der durch die Tötung des Erblassers erlangten Vermögenswerte

  • OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 4 Ws 514/22

    Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes auf Einziehung des Werts von

  • LG Leipzig, 05.02.2021 - 13 Qs 4/21

    Einziehung, Vollstreckung, Absehen

  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Sozialprognose: Bewährungsversagen; Verzicht auf

  • BGH, 25.03.2021 - 1 StR 28/21

    Einziehung (Einziehung des Werts hinterzogener Steuern als ersparte Aufwendungen:

  • OLG Zweibrücken, 09.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 23/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern: Verantwortlichkeit bei

  • BGH, 17.06.2019 - 4 StR 62/19

    Anwendung des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht (keine

  • OLG Brandenburg, 22.09.2022 - 1 Ws 118/21

    Weitere Vollstreckung nach § 459g Abs. 5 S. 1 StGB a.F. Entreicherung durch

  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 227/19

    Mittäterschaft (Maßstab); Anrechnung (Unterbleiben der Anrechnung der

  • OLG Frankfurt, 28.01.2019 - 1 Ss 180/18

    Die Einziehung von Wertersatz gem. § 73 c StGB ist auch im Verfahren gegen

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19

    Einziehungsentscheidung: kein Abzug von Aufwendungen bei betrügerischer

  • OLG Nürnberg, 13.02.2020 - Ws 2/20

    Zur Vollstreckung einer Einziehungsanordnung bei Entreicherung des Betroffenen

  • LG Hamburg, 13.01.2020 - 720 Ns 1/19

    Einziehung des Wertersatzes: Erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung;

  • OLG Brandenburg, 17.05.2023 - 1 Ws 65/22

    Einziehung, Vollstreckung, Entreicherung, Darlegungsanforderungen

  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 1/23

    Beschränkung der Revision auf den Ausspruch bzgl. der Einziehung des Wertes von

  • OLG Braunschweig, 07.05.2020 - 1 Ss 23/20

    Einziehung, Wert von Taterträgen, Urteilsgründe

  • OLG Jena, 15.07.2021 - 1 Ws 104/21

    Eigene Sachentscheidungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Aufhebung eines

  • BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zum Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); fehlende

  • LG Münster, 21.10.2022 - 7 KLs 4/22
  • OLG Hamm, 18.08.2020 - 4 RVs 90/20

    Einziehung, Anwendbarkeit im Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Ermessen

  • OLG Jena, 07.11.2019 - 1 Ws 341/19

    Einziehung von Wertersatz: Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des

  • BGH, 22.10.2019 - 1 StR 271/19

    Einziehung (ersparte Steuer als erlangtes Etwas bei der Hinterziehung von

  • OLG Köln, 30.10.2018 - 1 RVs 214/18

    Strafverfahrensrecht; Strafrecht

  • OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21

    Vermögensabschöpfung bei Vorenthaltung von Arbeitsentgelt Strafcharakter einer

  • OLG Zweibrücken, 27.05.2019 - 1 OLG 2 Ss 11/19

    Anwendbarkeit von Einziehungsvorschriften auf Jugendstraftaten

  • KG, 19.03.2019 - 5 Ss 74/18
  • BGH, 26.01.2022 - 6 StR 522/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • LG Ansbach, 09.12.2019 - StVK 70/19

    Nichtvollstreckung einer angeordneten Einziehung

  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbarkeit des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Rechts der strafrechtlichen

  • OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 1 Ws 65/22
  • OLG Schleswig, 19.11.2020 - 1 Ws 187/20

    Notwendigkeit der möglichst genauen Darlegung der entreichernden Ausgaben für das

  • KG, 19.03.2019 - 121 Ss 165/18

    Zulässigkeit der erstmaligen Anwendung des neu in Kraft getretenen Rechts zur

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ss 70/18
  • LG Hamburg, 25.08.2022 - 633 StVK 191/22
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