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   BGH, 15.05.2018 - 3 StR 664/17   

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https://dejure.org/2018,15386
BGH, 15.05.2018 - 3 StR 664/17 (https://dejure.org/2018,15386)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2018 - 3 StR 664/17 (https://dejure.org/2018,15386)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - 3 StR 664/17 (https://dejure.org/2018,15386)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Einziehung eines Tatwerkzeug bei Verurteilung einer zu einer Einheitsjugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Einziehung eines Tatwerkzeug bei Verurteilung einer zu einer Einheitsjugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - und die Altfälle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    Als solche unterliegen sie ? anknüpfend an den Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 Abs. 7 StGB) ? damit vor wie nach dem Wechselvorgang sowohl nach der bis zum 30. Juni 2017 geltenden, wie auch nach neuer Rechtslage nur den für Tatmitteln und Tatobjekten geltenden Vorschriften (vgl. zur Anwendbarkeit des jeweiligen Tatzeitrechts BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 3 StR 664/17, juris Rn. 6).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei

    Nach der zur Tatzeit maßgeblichen Vorschrift des § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB a.F. (vgl. zur Anwendbarkeit BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 3 StR 664/17, juris Rn. 6) ist die Einziehung - ebenso wie nach § 74 Abs. 3 Satz 1 StGB in der seit 1. Juli 2017 geltenden Fassung - im subjektiven, alleine (noch) gegen den Angeklagten gerichteten, Verfahren nur möglich, wenn der Einziehungsgegenstand zur Zeit der Entscheidung ihm gehörte oder zustand (vgl. Matt/Renzikowski/Altenhain/Fleckenstein, 2. Aufl., § 74 Rn. 7; Fischer, 67. Aufl., § 74 Rn. 21).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Voraussetzung bei mehreren

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts handelt es sich hierbei aber nicht um eine Einziehung von Wertersatz im Sinne der § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872), sondern um eine Einziehung des Wertes von Tatmitteln auf die die Vorschriften der § 74 Abs. 1, § 74c Abs. 1 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung vom 13. November 1998 anzuwenden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 3 StR 664/17, Rn. 6).
  • BGH, 25.08.2021 - 3 StR 44/21

    Voraussetzungen der Sicherungseinziehung

    Dem schließt sich der Senat an (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1991 - 1 StR 440/91, juris; vom 22. November 2016 - 2 StR 217/16, juris Rn. 2; vom 15. Mai 2018 - 3 StR 664/17, juris Rn. 7).
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