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   BGH, 15.05.2018 - III ZR 210/16   

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https://dejure.org/2018,16228
BGH, 15.05.2018 - III ZR 210/16 (https://dejure.org/2018,16228)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2018 - III ZR 210/16 (https://dejure.org/2018,16228)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - III ZR 210/16 (https://dejure.org/2018,16228)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß Kostenrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 6 S. 1; ZPO § 78 Abs. 3
    Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß Kostenrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 211/11

    Kostenfestsetzung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Justizfiskus als von

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - III ZR 210/16
    Die Erinnerung, deren Einlegung nach § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG, § 78 Abs. 3 ZPO nicht die Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erfordert (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2012 - IX ZR 211/11, NJW-RR 2012, 1465, 1466) ist zulässig, aber unbegründet.

    Er beruht auf der rechtskräftigen, im Erinnerungsverfahren verbindlichen und nicht nachprüfbaren Kostengrundentscheidung des Senats (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2012, aaO und vom 26. März 2010 - IX ZB 252/09, BeckRS 2010, 10473 Rn. 2 mwN), die Folge des Umstands ist, dass ausdrücklich auch der Beklagte die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat.

  • BGH, 26.03.2010 - IX ZB 252/09

    Auslegung eines Rechtsmittels als Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - III ZR 210/16
    Er beruht auf der rechtskräftigen, im Erinnerungsverfahren verbindlichen und nicht nachprüfbaren Kostengrundentscheidung des Senats (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2012, aaO und vom 26. März 2010 - IX ZB 252/09, BeckRS 2010, 10473 Rn. 2 mwN), die Folge des Umstands ist, dass ausdrücklich auch der Beklagte die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat.
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