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   BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17   

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https://dejure.org/2018,17630
BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17 (https://dejure.org/2018,17630)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2018 - VI ZR 287/17 (https://dejure.org/2018,17630)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17 (https://dejure.org/2018,17630)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei Absehen von einer gebotenen Operation aufgrund der Verweigerung des Patienten; Verletzung des Anspruchs des rechtlichen Gehörs

  • Anwaltsblatt

    § 280 BGB, § 283 BGB, § 522 ZPO, Art 103 GG
    Gericht darf Fristverlängerungsantrag nicht pauschal ablehnen

  • rewis.io

    Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung des Berufungsgerichts bei nicht ausreichender Frist zur Äußerung vor Erlass einer Entscheidung; Verneinung eines Behandlungsfehlers wegen Verweigerung der medizinisch gebotenen Maßnahmen durch den Patienten

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 522; GG Art. 103
    Vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung vor Erlass einer Entscheidung muss objektiv ausreichend lang sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 ; BGB § 823 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei Absehen von einer gebotenen Operation aufgrund der Verweigerung des Patienten; Verletzung des Anspruchs des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stellungnahmefrist muss ausreichend bemessen sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Behandlungsfehler bei Ablehnung der medizinisch gebotenen Handlung durch den Patienten

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 280 BGB, § 283 BGB, § 522 ZPO, Art 103 GG
    Gericht darf Fristverlängerungsantrag nicht pauschal ablehnen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei Verweigerung des Patienten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu der Verlängerung einer Stellungnahmefrist

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 280 BGB, § 283 BGB, § 522 ZPO, Art 103 GG
    Gericht darf Fristverlängerungsantrag nicht pauschal ablehnen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stellungnahmefrist muss ausreichend bemessen sein! (IBR 2018, 542)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3316
  • MDR 2018, 1014
  • MDR 2018, 1425
  • FamRZ 2018, 1255
  • VersR 2018, 935
  • AnwBl 2018, 557
  • AnwBl Online 2018, 876
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17
    Er muss Gelegenheit haben, durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 22, 114, 119; 49, 212, 215; BVerfG, Beschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14, NJW 2017, 3218 Rn. 47 mwN).

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14, NJW 2017, 3218 Rn. 47 mwN).

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17
    Er muss Gelegenheit haben, durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 22, 114, 119; 49, 212, 215; BVerfG, Beschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14, NJW 2017, 3218 Rn. 47 mwN).

    Gleiches gilt, wenn die vom Gericht gesetzte Frist objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen (vgl. BVerfGE 49, 212, 215; 60, 175, 211; 64, 203, 206; BVerfG NVwZ 2003, 859 Rn. 28; Maunz/ Dürig/Remmert, GG, Art. 103 Abs. 1 Rn. 75, 99 [Stand: September 2017]; BeckOK-GG/Radtke/Hagemeier, Art. 103 Rn. 12 [Stand: 1. März 2015]).

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17
    Er hätte darauf hingewiesen, dass bei der Auswahl des Sachverständigen nicht - wie das Berufungsgericht angenommen hat - auf die Sachkunde in dem medizinischen Fachgebiet abzustellen ist, dem die Beklagtenseite angehört, sondern in das der durchzuführende Eingriff bzw. die zu beurteilende medizinische Frage fällt (vgl. Senatsurteil vom 18. November 2008 - VI ZR 198/07, VersR 2009, 257 Rn. 18; Senatsbeschluss vom 31. Mai 2016 - VI ZR 305/15, NJW 2016, 3785 Rn. 13).

    - VI ZR 198/07, aaO).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.).
  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 157/08

    Ausschluss eines Behandlungsfehlers durch mangelnde Mitwirkung des Patienten an

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17
    Eine solche Würdigung setzt allerdings voraus, dass der Patient über die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme vollständig und widerspruchsfrei informiert worden ist und er die Informationen auch verstanden hat (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2009 - VI ZR 157/08, VersR 2009, 1267; Beschluss vom 2. Juli 2013 - VI ZR 110/13, VersR 2014, 261 Rn. 15).
  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorbehaltener

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17
    Aus diesem Grunde ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nur dann verletzt, wenn das Gericht eine den Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (BVerfGE 12, 110, 113), sondern auch dann, wenn das Gericht sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (vgl. BVerfGE 4, 190, 192; 6, 12, 15; 8, 89, 91; 12, 6, 9; 17, 191, 193).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17
    Gleiches gilt, wenn die vom Gericht gesetzte Frist objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen (vgl. BVerfGE 49, 212, 215; 60, 175, 211; 64, 203, 206; BVerfG NVwZ 2003, 859 Rn. 28; Maunz/ Dürig/Remmert, GG, Art. 103 Abs. 1 Rn. 75, 99 [Stand: September 2017]; BeckOK-GG/Radtke/Hagemeier, Art. 103 Rn. 12 [Stand: 1. März 2015]).
  • BGH, 25.07.2017 - VI ZR 103/17

    Berufungsverfahren: Pflicht zur nochmaligen Anhörung der Partei bei

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17
    Das Berufungsgericht hat zwar im Ansatz zutreffend angenommen, dass ein Behandlungsfehler zu verneinen sein kann, wenn der Patient die medizinisch gebotenen Maßnahmen abgelehnt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2017 - VI ZR 103/17, NJW 2018, 308 Rn. 14).
  • BVerfG, 06.03.2013 - 2 BvR 2918/12

    Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17
    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass sowohl die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auch in Verfahren nach der Zivilprozessordnung gerecht wird und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. März 2013 - 2 BvR 2918/12, juris Rn. 21).
  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 110/13

    Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17
    Eine solche Würdigung setzt allerdings voraus, dass der Patient über die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme vollständig und widerspruchsfrei informiert worden ist und er die Informationen auch verstanden hat (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2009 - VI ZR 157/08, VersR 2009, 1267; Beschluss vom 2. Juli 2013 - VI ZR 110/13, VersR 2014, 261 Rn. 15).
  • BGH, 31.05.2016 - VI ZR 305/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei unzureichender

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines

  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

  • BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22

    Auch ein Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen wahrt die Frist!

    Aus diesem Grund ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nur dann verletzt, wenn das Gericht sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17, NJW 2018, 3316 Rn. 8 mwN), oder wenn es eine den Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17, juris Rn. 2, 5, 8) oder wenn die gesetzte Frist objektiv nicht für eine sachlich fundierte Äußerung zum Sachverhalt und zur Rechtslage ausreicht (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17, aaO mwN).
  • BGH, 19.11.2019 - VI ZR 215/19

    Gehörsverletzung des Gerichts durch Nichtabwarten einer selbst gesetzten Frist

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht eine dem Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17, VersR 2018, 935 Rn. 8; BVerfGE 12, 110, 113).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht eine dem Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17, VersR 2018, 935 Rn. 8; BVerfGE 12, 110, 113).

  • BGH, 28.09.2021 - VI ZR 946/20

    Beruhen einer Entscheidung auf der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Zunächst kann die Frist zur Stellungnahme (§ 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO) gemäß § 224 Abs. 2 ZPO verlängert werden (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17, NJW 2018, 3316 Rn. 9; Wöstmann, in: Saenger, ZPO 9. Aufl., § 522 Rn. 15).
  • OLG München, 07.10.2020 - 8 U 1724/20

    Zurückweisung des Fristverlängerungsantrags

    Dabei ist sich der Senat darüber im Klaren, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt werden kann, wenn eine vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17).
  • OLG Rostock, 24.11.2023 - 5 U 69/21
    Grundsätzlich ist bei der Auswahl eines Sachverständigen auf die Sachkunde in dem medizinischen Fachgebiet abzustellen, in das der Eingriff fällt (so BGH, Urteil vom 18.11.2008 - VI ZR 198/07; vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2018 - VI ZR 287/17, jew. juris).
  • OLG Celle, 10.06.2022 - 16 U 51/22

    Antrag auf Aussetzung eines Verfahrens; Anspruch auf Schadensersatz nach Erwerb

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör des Klägers könnte allerdings lediglich dann verletzt werden, wenn eine vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen ( BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17 , NJW 2018, 3316 Rn. 7).
  • OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch nach Bypass-Operation

    Die postoperative Behandlung der Klägerin nach einer Bypass-Operation fällt in den Fachbereich eines Facharztes für Thorax-Chirurgie und damit in die Kompetenz der gerichtlich bestellten Sachverständigen Prof. Dr. D...... und Prof. Dr. W......, denn bei der Auswahl ist auf die Sachkunde in dem medizinischen Fachgebiet abzustellen, in das der Eingriff fällt, vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2018 - VI ZR 287/17 - juris; BGH, Urteil vom 18.11.2008 - VI ZR 198/07).
  • OLG München, 24.03.2022 - 8 U 7586/21

    Hinweisbeschluss, Fristverlängerungsantrag, Abschalteinrichtung, Klagepartei,

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt werden kann, wenn eine vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17).
  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 AR 68/20

    Keine Gerichtsstandsbestimmung ohne Bekanntgabe der widersprüchlicher Beschlüsse

    Mit der bereits am 30. März 2020 und somit vor Fristablauf sowie ohne vorherige Mitteilung des Verweisungsantrags ergangenen Entscheidung hat das Gericht deshalb das grundrechtsgleiche Recht des Antragsgegners auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2019, VI ZR 215/19, NJW-RR 2020, 248 Rn. 4; Beschluss vom 15. Mai 2018, VI ZR 287/17, NJW 2018, 3316 Rn. 8; BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1961, 2 BvR 402/60, BVerfGE 12, 110 Leitsatz).
  • OLG München, 09.07.2020 - 8 U 967/20

    Formelhafte Begründung des Fristverlängerungsantrag

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör des Klägers könnte lediglich dann verletzt werden, wenn eine vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17).
  • OLG Dresden, 15.03.2022 - 4 U 1972/21

    Schadensersatzansprüche nach Entfernung einer Endometriose und eines Appendix;

  • OLG Dresden, 22.02.2022 - 4 U 2323/20

    Schadensersatzanspruch nach einer laparoskopischen Sigmaresektion; Auswahl eines

  • OLG München, 04.01.2021 - 8 U 1281/20

    Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung im Zusammenhang mit

  • OLG München, 25.08.2020 - 8 U 2063/20

    Berufung, Abtretung, Zahlung, Verwerfung, Berufungsverfahren, Vorstand,

  • OLG München, 26.07.2021 - 33 U 1651/21

    Erhebliche Gründe für Verlängerung der Stellungnahmefrist nach § 522 Abs. 2 S. 2

  • OLG Dresden, 27.04.2020 - 4 U 225/20

    Krankenhaushaftung - gerichtliches Ermessen bei Auswahl medizinischer

  • LG München II, 07.08.2023 - 1 O 1001/23

    Keine Brustkrebsbehandlung allein mit Enzym-Präparaten

  • OLG Dresden, 12.07.2022 - 4 U 836/21

    Bei der Auswahl eines medizinischen Sachverständigen ist auf dessen Sachkunde in

  • OLG Dresden, 15.05.2020 - 4 U 225/20
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