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   BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17   

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https://dejure.org/2018,17633
BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17 (https://dejure.org/2018,17633)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2018 - XI ZR 423/17 (https://dejure.org/2018,17633)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - XI ZR 423/17 (https://dejure.org/2018,17633)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht bei Vorliegen von Fragen zum Umfang der Staatenimmunität; Zurückweisung einer Revision

  • rewis.io

    Normenverifikationsverfahren: Erforderlichkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zum Umfang der Staatenimmunität

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht bei Vorliegen von Fragen zum Umfang der Staatenimmunität; Zurückweisung einer Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17
    Ernstzunehmende Zweifel an dem Bestehen oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans, von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (BVerfGE 23, 288, 319 mwN; 96, 68, 77; 109, 38, 49; BVerfGK 14, 524, 530).

    Das Normenverifikationsverfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG ist jedoch ein objektives Zwischenverfahren, während die Anwendung der in Rede stehenden Regel auf einen konkreten Sachverhalt nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist (BVerfGK 13, 246, 251; 14, 524, 533; 19, 122, 126 f.).

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09

    Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17
    Das Normenverifikationsverfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG ist jedoch ein objektives Zwischenverfahren, während die Anwendung der in Rede stehenden Regel auf einen konkreten Sachverhalt nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist (BVerfGK 13, 246, 251; 14, 524, 533; 19, 122, 126 f.).
  • BGH, 19.12.2017 - XI ZR 796/16

    Zulässigkeit einer Klage gegen die Republik Griechenland wegen der Umschuldung

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17
    So sind die grundlegenden Fragen zum Umfang der Staatenimmunität durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. die Nachweise im Senatsurteil vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 796/16, WM 2018, 223 Rn. 16 f.).
  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17
    Ernstzunehmende Zweifel an dem Bestehen oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans, von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (BVerfGE 23, 288, 319 mwN; 96, 68, 77; 109, 38, 49; BVerfGK 14, 524, 530).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17
    Ernstzunehmende Zweifel an dem Bestehen oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans, von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (BVerfGE 23, 288, 319 mwN; 96, 68, 77; 109, 38, 49; BVerfGK 14, 524, 530).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17
    Ernstzunehmende Zweifel an dem Bestehen oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans, von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (BVerfGE 23, 288, 319 mwN; 96, 68, 77; 109, 38, 49; BVerfGK 14, 524, 530).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2006 - C-292/05

    Lechouritou u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Anwendungsbereich - Zivil- und

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17
    Denn das Vorliegen der Gerichtsbarkeit nach den Grundsätzen der Staatenimmunität und die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts sind zwei verschiedene Prozessvoraussetzungen und die Verordnung Nr. 1215/2012 einschließlich ihres Art. 1 regelt nur die zweite dieser beiden Voraussetzungen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 8. November 2006 in der Sache C-292/05 - Lechouritou u.a., Rn. 76 ff.; Dutta, ZZPInt 11 (2006), 208, 217 ff.; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Rn. 643 f.; Geimer IPRax 2008, 225, 226; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl., Vor Art. 33 EuGVO Rn. 5; Schlosser/Hess, EU-Zivilprozessrecht, 4. Aufl., Vor Art. 4-35 EuGVVO Rn. 2; Wagner, RIW 2014, 260 f.; Rohner/Lerch in Basler Kommentar zum LuganoÜbereinkommen, 2. Aufl., Art. 1 Rn. 10 f.; Acocella in Schnyder, LuganoÜbereinkommen, 2011, Art. 1 Rn. 31, Vorbem. Art. 2 Rn. 2; Watt/Pataut, Rev.crit.DIP 97 (2008), 61, 68 f.; Pataut, Rev.crit.DIP 102 (2013), 223, 226 f.).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07

    Beschränkung des Normenverifikationsverfahren bzgl Regeln des Völkerrechts (Art

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17
    Das Normenverifikationsverfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG ist jedoch ein objektives Zwischenverfahren, während die Anwendung der in Rede stehenden Regel auf einen konkreten Sachverhalt nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist (BVerfGK 13, 246, 251; 14, 524, 533; 19, 122, 126 f.).
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