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   BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18   

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https://dejure.org/2019,14541
BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18 (https://dejure.org/2019,14541)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2019 - 4 StR 591/18 (https://dejure.org/2019,14541)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - 4 StR 591/18 (https://dejure.org/2019,14541)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln; Einflussnahme auf die Durchführung des Einfuhrvorgangs

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln; Einflussnahme auf die Durchführung des Einfuhrvorgangs

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 ; StGB § 25 Abs. 2
    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln; Einflussnahme auf die Durchführung des Einfuhrvorgangs

  • datenbank.nwb.de

    Beteiligung an einer Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht eigenhändig vorgenommene BTM-Einfuhr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 578/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Voraussetzungen bei

    Auszug aus BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18
    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3; vom 14. Februar 2017 - 4 StR 578/16, NStZ-RR 2017, 146 mwN).

    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder keinen Tatherrschaftswillen hat (BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 14; Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 578/16, NStZ-RR 2017, 146 f. mwN).

  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16

    Revisionsfrist (Beginn der Frist mit Zustellung des Urteils: mehrere

    Auszug aus BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18
    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder keinen Tatherrschaftswillen hat (BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 14; Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 578/16, NStZ-RR 2017, 146 f. mwN).

    Eine Person, die den Einfuhrvorgang zwar veranlasst, aber keinen Einfluss auf dessen Durchführung hat, kann weder Mittäter noch Gehilfe der Einfuhr sein (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632; vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, aaO).

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18
    "Hinsichtlich der im Fall I.3.a) geleisteten Anzahlung von 1.000 Euro an L. (UA S. 23) ergibt sich aus der dem Tatplan entsprechenden untereinander erfolgten Aufteilung, dass der Angeklagte - wie auch L. - vor Teilung Mitverfügungsgewalt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17) an den gesamten 1.000 Euro hatte.
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)

    Auszug aus BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18
    Aus diesem Grund besteht in Höhe dieses Betrages auch eine gesamtschuldnerische Haftung mit dem Tatbeteiligten L. Den Ausspruch über die gesamtschuldnerische Haftung kann der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nachholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2018 - 4 StR 126/18; vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18 - mwN).'.
  • BGH, 29.08.2018 - 4 StR 126/18

    Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung bezüglich der Einziehung des Wertes

    Auszug aus BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18
    Aus diesem Grund besteht in Höhe dieses Betrages auch eine gesamtschuldnerische Haftung mit dem Tatbeteiligten L. Den Ausspruch über die gesamtschuldnerische Haftung kann der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nachholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2018 - 4 StR 126/18; vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18 - mwN).'.
  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18
    Eine Person, die den Einfuhrvorgang zwar veranlasst, aber keinen Einfluss auf dessen Durchführung hat, kann weder Mittäter noch Gehilfe der Einfuhr sein (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632; vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, aaO).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18
    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3; vom 14. Februar 2017 - 4 StR 578/16, NStZ-RR 2017, 146 mwN).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18
    Die Kompensationsentscheidung bleibt hiervon unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 134, 138).
  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 614/19

    Ausspähen von Daten (besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugriff;

    Zwar hatte er ein erhebliches Interesse am Taterfolg und durch das Versprechen einer Bezahlung sowie die Nennung der konkret auszuspähenden Postfächer auch Einfluss auf das Tätigwerden von H. Damit unterscheidet er sich aber nicht von anderen Fällen am Taterfolg interessierter Anstifter, denen es an der Einflussnahme auf die konkrete Tathandlung fehlt (vgl. zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung bei vergleichbaren Fällen der Einfuhr von Betäubungsmitteln etwa BGH, Beschluss vom 15. Mai 2019 - 4 StR 591/18 mwN).
  • BGH, 20.01.2022 - 2 StR 489/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Versuch:

    Voraussetzung für eine mittäterschaftliche Einfuhr ist daher ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der gemeinsamen Tätigkeit darstellt und der die Handlungen des anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2019 - 4 StR 591/18, BeckRS 2019, 10097).
  • BGH, 23.11.2020 - 3 StR 380/20

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Voraussetzung dafür ist aber ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2019 - 4 StR 591/18, juris Rn. 6; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 Rn. 5).
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