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BGH, 15.06.1951 - V ZR 46/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindung der Mietverträge trotz mangelnder Mehrheitsbeschlüsse - Zustimmung der Feststellungsklage gegen einen Ehepartner - Zulassung der Feststellungsklage gegen einen Ehepartner - Einheitlichkeit eines Rechtsstreits bei Eheleuten - Wirkungskreis der Vertretung kraft ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 2, 285
- NJW 1951, 840
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 10.03.1932 - VIII 458/31
1. Kann der Ehemann nach Beendigung der allgemeinen Gütergemeinschaft, die …
Auszug aus BGH, 15.06.1951 - V ZR 46/50
Die Beklagte zu 2) könnte sich daher nicht darauf berufen, dass die Witwe P. an dem gesamten Grundstück mit mehr als der Hälfte beteiligt gewesen sei, und dass die von ihr geschlossenen Mietverträge schon kraft Mehrheitsbeschlusses auch für die Kläger bindend gewesen seien (RGZ 136, 19).
- BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56
Rechtswidrigkeit einer Drohung
Zwar erwähnt es (S. 21 d. Urt.) auch die Entscheidung BGHZ 2, 285 und gelangt zu dem Ergebnis, daß die von Schweiker ausgesprochene Drohung nach der Auffassung aller billig und gerecht Denkenden kein angemessenes Mittel zur Erreichung des an sich nicht zu mißbilligenden ("billigenden" ist ein offensichtlicher Schreibfehler in dem Urteil) Zwecks gewesen sei. - BGH, 05.05.1953 - IV ZB 98/52
Rechtsmittel
Allerdings hat Rechtsanwalt M. in diesem Brief nicht, was seine Pflicht gewesen wäre und was auch noch in den Rahmen der Prozeßführung und damit in seinen Aufgabenkreis fiel (vgl. BGHZ 2, 285 f), Rechtsanwalt L. den genauen Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsurteils mitgeteilt.