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   BGH, 15.06.1978 - II ZR 146/77   

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BGH, 15.06.1978 - II ZR 146/77 (https://dejure.org/1978,6085)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1978 - II ZR 146/77 (https://dejure.org/1978,6085)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1978 - II ZR 146/77 (https://dejure.org/1978,6085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewinnverteilung und Vergütung eines geschäftsführenden Gesellschafters - Verschiebung der Gewinnbeteiligung über Gesellschafter-Stämme - Änderung des Gewinnverteilungsschlüssels

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1977 - II ZR 91/76

    Angemessenheit der Vergütung des persönlich haftenden geschäftsführenden

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - II ZR 146/77
    Schon in diesem Punkt unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von dem im Urteil des Senats vom 4. Juli 1977 - II ZR 91/76 = WM 1977, 1140 entschiedenen, in dem alle drei Gesellschafter Miterben eines Alleininhabers waren, nur einer von ihnen die Geschäftsführung und persönliche Haftung übernommen hatte und der Senat diesem eine angemessene, an veränderte Verhältnisse jeweils anzupassende Vergütung zugebilligt hatte.

    Ob die Erben unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der gesellschaftlichen Treupflicht (vgl. die SenUrt. in BGHZ 44, 40 und WM 1977, 1140) damals gehalten waren, entweder einer Änderung des Gewinnverteilungsschlüssels im Sinne von § 168 HGB zugunsten von August Becker zuzustimmen oder aber - was näher lag - ihm eine Tätigkeitsvergütung zu bewilligen, bedarf keiner Erörterung.

    Die Auslegungsregel, nach der, wenn der einzige persönlich haftende Gesellschafter für die Leitung des Unternehmens und die Übernahme der persönlichen Haftung nur eine feste Vergütung erhält, im Zweifel anzunehmen ist, diese solle für seine Leistungen stets ein angemessener Ausgleich sein und bleiben (vgl. das SenUrt. WM 1977, 1140), ist gleichfalls mit Rücksicht auf diese Tantieme nicht anwendbar.

  • BGH, 10.06.1965 - II ZR 6/63

    Zustimmungspflicht zur Vertragsänderung aufgrund gesellschaftlicher Treuepflicht

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - II ZR 146/77
    Ob die Erben unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der gesellschaftlichen Treupflicht (vgl. die SenUrt. in BGHZ 44, 40 und WM 1977, 1140) damals gehalten waren, entweder einer Änderung des Gewinnverteilungsschlüssels im Sinne von § 168 HGB zugunsten von August Becker zuzustimmen oder aber - was näher lag - ihm eine Tätigkeitsvergütung zu bewilligen, bedarf keiner Erörterung.

    Daß die Beklagten aufgrund ihrer gesellschaftlichen Treupflicht nach den vom Senat in BGHZ 44, 40 ff entwickelten Grundsätzen gehalten wären, einer (erneuten) Änderung des Gesellschaftsvertrages zugunsten des Klägers zuzustimmen, kann unter diesen Umständen nicht gesagt werden.

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