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   BGH, 15.06.1978 - X ZR 46/76   

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BGH, 15.06.1978 - X ZR 46/76 (https://dejure.org/1978,1090)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1978 - X ZR 46/76 (https://dejure.org/1978,1090)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1978 - X ZR 46/76 (https://dejure.org/1978,1090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Voraussetzungen für die Verletzung des Klageschutzrechtes - Offenbarung einer Teilkombination in einer Patentanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 72, 119
  • NJW 1978, 2296
  • MDR 1979, 137
  • GRUR 1978, 699
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.04.1971 - X ZR 33/68

    Beschränkung des Schutzbereichs eines erteilten Patents - Patentfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - X ZR 46/76
    Er habe dementsprechend nicht den früheren Anmeldungsgegenstand beschränken, sondern ihn beibehalten wollen (BGH GRUR 1971, 472 - Wäschesack).

    Im Zusammenhang mit der Frage der unzulässigen Erweiterung ist in der Rechtsprechung von der Offenbarung in der ursprünglichen Anmeldung (BGH GRUR 1971, 472, 474 - Wäschesack) und von dem ursprünglichen Offenbarungsgehalt der Anmeldung (BGH GRUR 1977, 714, 716 - Fadenvlies) die Rede, und zwar in dem Sinne, daß nur das als in den ursprünglichen Unterlagen offenbart angesehen wird, was sich für den Durchschnittsfachmann ohne weiteres daraus ergibt.

    Die Vorgänge im Erteilungsverfahren sind insoweit einer eigenen Prüfung durch das Revisionsgericht zugänglich, da sie aus den Erteilungsakten ersichtlich und als solche unstreitig sind (BGH GRUR 1971, 472, 473 - Wäschesack).

  • BGH, 01.03.1977 - X ZB 22/75

    Inanspruchnahme der Prorität einer Patentanmeldung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - X ZR 46/76
    Im Zusammenhang mit der Frage der unzulässigen Erweiterung ist in der Rechtsprechung von der Offenbarung in der ursprünglichen Anmeldung (BGH GRUR 1971, 472, 474 - Wäschesack) und von dem ursprünglichen Offenbarungsgehalt der Anmeldung (BGH GRUR 1977, 714, 716 - Fadenvlies) die Rede, und zwar in dem Sinne, daß nur das als in den ursprünglichen Unterlagen offenbart angesehen wird, was sich für den Durchschnittsfachmann ohne weiteres daraus ergibt.

    Da die Neufassung von § 26 Abs. 5 PatG hinsichtlich der Voraussetzungen einer unzulässigen erweiternden Änderung des Anmeldungsgegenstandes auf der alten Fassung aufbaut und keine sachliche Änderung mit sich gebracht hat - davon geht auch die Rechtsprechung aus der Zeit aus, in der die Neufassung bereits vorlag, aber noch nicht allgemein anwendbar war - BGH GRUR 1970, 289, 293 - Dia-Rähmchen IV, GRUR 1977, 714, 715 f. - Fadenvlies -, kann der Rechtsprechung entnommen werden, daß eine unzulässige Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes dann vorliegt, wenn der ursprüngliche Anmeldungsgegenstand die Änderung nicht umfaßt, weil sie vom Durchschnittsfachmann nicht ohne weiteres aus den ursprünglichen Unterlagen zu entnehmen ist.

  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 15/66

    Erweiterung des Schutzbegehrens gegenüber dem in den bekanntgemachten Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - X ZR 46/76
    Der Senat hat im Erteilungsverfahren jedoch die spätere Ausdehnung der Patentansprüche auf nicht glatte Äquivalente der in den ursprünglichen Unterlagen beschriebenen Erfindung nicht zugelassen (GRUR 1975, 131, 133 - Allopurinol, GRUR 1970, 289, 293 li.

    Da die Neufassung von § 26 Abs. 5 PatG hinsichtlich der Voraussetzungen einer unzulässigen erweiternden Änderung des Anmeldungsgegenstandes auf der alten Fassung aufbaut und keine sachliche Änderung mit sich gebracht hat - davon geht auch die Rechtsprechung aus der Zeit aus, in der die Neufassung bereits vorlag, aber noch nicht allgemein anwendbar war - BGH GRUR 1970, 289, 293 - Dia-Rähmchen IV, GRUR 1977, 714, 715 f. - Fadenvlies -, kann der Rechtsprechung entnommen werden, daß eine unzulässige Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes dann vorliegt, wenn der ursprüngliche Anmeldungsgegenstand die Änderung nicht umfaßt, weil sie vom Durchschnittsfachmann nicht ohne weiteres aus den ursprünglichen Unterlagen zu entnehmen ist.

  • BGH, 15.10.1974 - X ZR 79/72

    Deutliche Offenbarung der Erfindung

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - X ZR 46/76
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in Fällen, für die § 26 Abs. 5 a.F. PatG galt, eine erweiternde Änderung des Anmeldungsgegenstandes - eine unzulässige Erweiterung - dann anzunehmen, wenn der in der nachgebrachten Neufassung beschriebene Anmeldungsgegenstand sich für den Durchschnittsfachmann nicht ohne weiteres, d.h. ohne weiteres Nachdenken und ohne nähere Überlegungen aus dem ursprünglichen Anmeldungsgegenstand ergibt (BGH v. 22.12.66 in Liedl, Nichtigkeitsklagen 1965/66 S. 694, 700 - Nadelrollenkäfig, GRUR 1977, 483, 484 f - Gardinenrollenaufreiher, GRUR 1975, 131 - Allopurinol, GRUR 1975, 310, 311 - Regelventil).

    Der Senat hat im Erteilungsverfahren jedoch die spätere Ausdehnung der Patentansprüche auf nicht glatte Äquivalente der in den ursprünglichen Unterlagen beschriebenen Erfindung nicht zugelassen (GRUR 1975, 131, 133 - Allopurinol, GRUR 1970, 289, 293 li.

  • BGH, 05.07.1960 - I ZR 76/59

    Anspruch auf Schadensersatz - Verletzung eines Patentanspruchs - Auslegung eines

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - X ZR 46/76
    Nach der Rechtsprechung dürfe diese vom Patentamt vorgenommene Einschränkung bei der Inanspruchnahme eines weitergehenden Schutzbereichs im Verletzungsstreit nicht unberücksichtigt bleiben (RG Mitt. 1942, 74, 75; BGH GRUR 1961, 77, 78 f - Blinkleuchte).

    Diese Festlegung ist in der Weise bindend, daß der Patentinhaber im Verletzungsstreit die Auslegung seines Schutzrechts nicht im Widerspruch dazu auf eine Ausführungsform erstrecken darf, die an Stelle eines "Gehäuses" eine "Tragplatte" aufweist (BGH GRUR 1961, 77 ff - Blinkleuchte).

  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 10/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - X ZR 46/76
    In den Fällen, in denen das ursprüngliche Schutzbegehren oder der ursprüngliche Anmeldungsgegenstand einschränkend verändert wird, ist es den Verletzungsgerichten verwehrt, eine durch die Beschränkung ausgeschlossene Form in den Schutzbereich einzubeziehen (vgl. BGH GRUR 1964, 669, 672 - Abtastnadel).
  • BGH, 17.09.1974 - X ZB 17/73

    Patentanmeldung einer Ventilausführung eines Regelventils nach den Fig. 5, 6 -

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - X ZR 46/76
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in Fällen, für die § 26 Abs. 5 a.F. PatG galt, eine erweiternde Änderung des Anmeldungsgegenstandes - eine unzulässige Erweiterung - dann anzunehmen, wenn der in der nachgebrachten Neufassung beschriebene Anmeldungsgegenstand sich für den Durchschnittsfachmann nicht ohne weiteres, d.h. ohne weiteres Nachdenken und ohne nähere Überlegungen aus dem ursprünglichen Anmeldungsgegenstand ergibt (BGH v. 22.12.66 in Liedl, Nichtigkeitsklagen 1965/66 S. 694, 700 - Nadelrollenkäfig, GRUR 1977, 483, 484 f - Gardinenrollenaufreiher, GRUR 1975, 131 - Allopurinol, GRUR 1975, 310, 311 - Regelventil).
  • BGH, 23.11.1976 - X ZR 42/73

    Anmeldung des Patentes eines Gardinenschnellaufreiher - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - X ZR 46/76
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in Fällen, für die § 26 Abs. 5 a.F. PatG galt, eine erweiternde Änderung des Anmeldungsgegenstandes - eine unzulässige Erweiterung - dann anzunehmen, wenn der in der nachgebrachten Neufassung beschriebene Anmeldungsgegenstand sich für den Durchschnittsfachmann nicht ohne weiteres, d.h. ohne weiteres Nachdenken und ohne nähere Überlegungen aus dem ursprünglichen Anmeldungsgegenstand ergibt (BGH v. 22.12.66 in Liedl, Nichtigkeitsklagen 1965/66 S. 694, 700 - Nadelrollenkäfig, GRUR 1977, 483, 484 f - Gardinenrollenaufreiher, GRUR 1975, 131 - Allopurinol, GRUR 1975, 310, 311 - Regelventil).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Grundsätzlich maßgebend für die Auslegung eines Patentanspruchs ist immer die geltende Fassung, bei einer Änderung im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren folglich die geänderte Fassung (BGH GRUR 1961, 77, 78 - Blinkleuchte; 64, 433, 436 - Christbaumbehang; BGHZ 72, 119, 130 - Windschutzblech; BGHZ 172, 88 Tz. 20 - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH GRUR 2010, 272 - Produktionsrückstandsentsorgung; BGH GRUR 2010, 904 Rn. 47 - Maschinensatz; OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.01.2013 - I-2 UH 1/12 Rn. 26).
  • BGH, 24.10.1986 - X ZR 45/85

    Stand der Technik - Stromwandler - Patent - Schutzumfang

    Der Verletzungsrichter ist zwar gehindert, in den Schutzumfang eines Patents eine Ausführungsform einzubeziehen, die durch eine einschränkende Veränderung des ursprünglichen Schutzbegehrens vom Schutz ausgeschlossen worden ist (BGHZ 72, 119, 131 - Windschutzblech; BGH GRUR 1980, 280, 281 - Rolladenleiste).
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 22/83

    "Raumzellenfahrzeug"; Erweiterung des Anmeldegegenstandes

    War das Merkmal, um das die Patentansprüche bis zum Beschluß über die Bekanntmachung der Anmeldung geändert werden, in der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen bereits in einer Weise offenbart, die für den Fachmann erkennbar werden ließ, daß der geänderte Lösungsvorschlag als zu der angemeldeten Erfindung gehörend von dem Schutzbegehren des Patentanmelders erfaßt wird, so liegt keine unzulässige Änderung des Gegenstandes der Anmeldung vor (BGHZ 71, 152, 156 - Spannungsvergleichsschaltung; BGHZ 72, 119, 129 - Windschutzblech; BGHZ 83, 83, 84 [BGH 04.02.1982 - X ZR 61/80] - Verteilergehäuse; BGH GRUR 1981, 812, 813 - Etikettiermaschine; vgl. Hesse, Mitt. 1982, 104 ff, 107; Benkard, PatG u. GebrMG 7. Aufl. § 35 PatG Rdn. 27).
  • LG Düsseldorf, 02.08.2012 - 4b O 230/10

    Wasserkartusche

    Eine unzulässige Erweiterung ist gegeben, wenn der Gegenstand der Gebrauchsmusteranmeldung so geändert wird, dass er über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht (vgl. BGH GRUR 1978, 699 (700) - Windschutzblech; Schulte/Rudloff-Schäffer, PatG, 8. Auflage 2008, § 38 PatG / Art. 123 (2) EPÜ Rn 14).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 127/02

    Wärme- und Schallisolierung von Rohrleitungselementen

    Unter der Geltung des PatG 1968 war es allerdings anerkannt, dass zur Bestimmung des einem Patent zukommenden Schutzumfanges auch im Erteilungsverfahren erfolgte Verzichte und Beschränkungen berücksichtigt werden mussten (vgl. BGHZ 72, 119, 130 f. - Windschutzblech; BGH, GRUR 1980, 280, 282 - Rolladenleiste; w. Nachw. bei Benkard/Ullmann, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 9. Auflage, § 14 PatG, Rdn. 80), und auch für die Schutzbereichsbestimmung nach neuem Recht will eine in der Literatur vertretene Ansicht daran jedenfalls für bestimmte Fallgestaltungen festhalten (Rogge, Mitt. 1998, 201, 204 ; Ballhaus/Sikinger, GRUR 1986, 337, 342).
  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 4b O 132/10

    Holzständer-Stützfuß

    Eine unzulässige Erweiterung ist gegeben bei einer Änderung des Gegenstandes der Patentanmeldung, so dass dieser über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht (BGH GRUR 1978, 699 (700) - Windschutzblech; Schulte/Rudloff-Schäffer, PatG, 8. Auflage 2008, § 38 PatG / Art. 123 (2) EPÜ Rn 14).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2013 - 4b O 200/11

    Dentale Vorrichtung

    Eine unzulässige Erweiterung ist gegeben bei einer Änderung des Gegenstandes der Patentanmeldung, so dass dieser über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht (BGH GRUR 1978, 699 (700) - Windschutzblech; Schulte/Rudloff-Schäffer, PatG, 8. Auflage 2008, § 38 PatG / Art. 123 (2) EPÜ Rn 14).
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