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   BGH, 15.06.1993 - XI ZR 172/92   

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BGH, 15.06.1993 - XI ZR 172/92 (https://dejure.org/1993,1132)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1993 - XI ZR 172/92 (https://dejure.org/1993,1132)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - XI ZR 172/92 (https://dejure.org/1993,1132)
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Kreditvermittler

§§ 134, 817 S. 2 BGB

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesetzlich verbotene Darlehnsvermittlung im Reisegewerbe - Leichtfertiges Verhalten des Kreditvermittlers - Wegfall des Zinsanspruchs der darlehnsgebenden Bank im Falle der Nichtigkeit des Kreditvertrages

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 817 Satz 2; GewO § 56 Abs. 1 Nr. 6
    Ausschluß bereicherungsrechtlicher Rückforderung bei Darlehensvermittlung im Reisegwerbe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2108
  • ZIP 1993, 1068
  • MDR 1993, 752
  • WM 1993, 1323
  • DB 1993, 1818
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.1989 - III ZR 9/88

    Vorhergehende Bestellung bei verbotener Überrumpelung; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BGH, 15.06.1993 - XI ZR 172/92
    Aus dieser Vorschrift ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer das Kapital für die (rechtsunwirksam) vereinbarte Zeit überlassen muß, ohne von ihm gemäß § 818 BGB eine Verzinsung als Wertersatz für die Kapitalnutzung verlangen zu können (BGH, Urteile vom 2. Dezember 1982 - III ZR 90/81 = WM 1983, 115, 118 und vom 15. Juni 1989 - III ZR 9/88 = WM 1989, 1083, 1085).

    Insoweit geht es nicht um eine tatsächliche Feststellung, sondern um eine Frage der Wertung (BGH, Urteil vom 15. Juni 1989 aaO), die der uneingeschränkten Überprüfung und der eigenen Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt.

  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83

    Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen

    Auszug aus BGH, 15.06.1993 - XI ZR 172/92
    Im Anschluß an das Urteil BGHZ 93, 264, in dem ebenfalls nicht über die Tatbestandsvoraussetzungen des § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO, sondern ausschließlich über die Rechtsfolge eines - dort unterstellten - Verstoßes gegen die Norm entschieden wurde (a.a.O. S. 266/267), hat auch das Berufungsurteil vom 26. März 1990 lediglich die Nichtigkeit des im Reisegewerbe vermittelten Darlehensvertrags verneint und nur zur Begründung für die Nichtanwendung des § 134 BGB den Schutzzweck der Norm und die Schutzbedürftigkeit des Darlehensnehmers erörtert.
  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 90/81

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages - Umfang der Bereicherung bei Nichtigkeit

    Auszug aus BGH, 15.06.1993 - XI ZR 172/92
    Aus dieser Vorschrift ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer das Kapital für die (rechtsunwirksam) vereinbarte Zeit überlassen muß, ohne von ihm gemäß § 818 BGB eine Verzinsung als Wertersatz für die Kapitalnutzung verlangen zu können (BGH, Urteile vom 2. Dezember 1982 - III ZR 90/81 = WM 1983, 115, 118 und vom 15. Juni 1989 - III ZR 9/88 = WM 1989, 1083, 1085).
  • BGH, 26.11.1991 - XI ZR 115/90

    Abschluß eines Darlehensvertrages als Haustürgeschäft

    Auszug aus BGH, 15.06.1993 - XI ZR 172/92
    Es folgt insoweit den Rechtsausführungen des erkennenden Senats im ersten Revisionsurteil vom 26. November 1991 (XI ZR 115/90 = WM 1992, 8 [BGH 26.11.1991 - XI ZR 115/90]); danach liegt, wenn ein Vermittler einen Interessenten mit dessen Einverständnis wegen eines zusätzlichen Kreditbedarfs von 150.000,00 DM zuhause aufsucht, ihn dort dann aber zu einem Umschuldungskredit von 650.000,00 DM überredet, darin ein Verstoß gegen § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO, der gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des Kreditvertrags führt.
  • BGH, 10.01.2019 - IX ZR 89/18

    Verstoß eines Rechtsanwalts gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender

    Die Anwendung des § 817 Satz 2 BGB setzt nur einen bewussten oder zumindest leichtfertigen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot voraus, nicht aber das Bewusstsein der Vertragsnichtigkeit oder ein leichtfertiges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis dieser Rechtsfolge des Verstoßes (BGH, Urteil vom 15. Juni 1993 - XI ZR 172/92, NJW 1993, 2108, 2109).
  • OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22

    Rückforderung gegen Veranstalter unerlaubten Online-Glücksspiels;

    Vielmehr ist die Kenntnis gerade des Verbotsgesetzes festzustellen, soweit dieses nicht als allgemein bekannt angesehen werden darf (OLG Frankfurt NJW-RR 2022, 1280, 1282 [OLG Frankfurt am Main 08.04.2022 - 23 U 55/21] ; Schwab, in: MüKo, BGB, 8. Aufl., § 817 Rn. 87 m.w.N.), wobei es genügt, wenn sich der Leistende der Einsicht in die Gesetzeswidrigkeit leichtfertig verschließt (BGH NJW 1989, 3217, 3218 [BGH 15.06.1989 - III ZR 9/88] ; 1993, 2108, 2109 [BGH 15.06.1993 - XI ZR 172/92] ; strenger: OLG München 22. November 2021 - 5 U 5491/21, BeckRS 2021, 55957, Rn. 1).
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    bb) Danach wird das Berufungsgericht zunächst prüfen müssen, ob sich der Kläger - zum maßgeblichen Zeitpunkt seiner Dienstleistung (vgl. BGHZ 28, 164, 168) - eines Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG bewußt war (vgl. dazu BGH, Urt. v. 15. Juni 1993 - XI ZR 172/92, NJW 1993, 2108).
  • BGH, 17.02.2000 - III ZR 78/99

    Begriff der "Betriebe des Baugewerbes"

    Vielmehr muß er sich dieses Verstoßes auch bewußt gewesen sein und ihn trotzdem gewollt (BGHZ 50, 90, 92; 75, 299, 302; 111, 308, 312; 118, 182, 193) oder sich zumindest leichtfertig dieser Einsicht verschlossen haben (Senatsurteil vom 15. Juni 1989 - III ZR 9/88, NJW 1989, 3217, 3218; BGH, Urteil vom 15. Juni 1993 - XI ZR 172/92, NJW 1993, 2108).
  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 17/04

    Berechnung des effektiven Jahreszinses für ein durch eine

    Er stünde damit ungleich schlechter als ein Kreditgeber, der ein Darlehen zu wucherisch überhöhten Zinsen ausreicht; ein solcher Kreditgeber kann nämlich die Rückzahlung des Darlehensnettobetrages nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB verlangen (Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - XI ZR 172/92, WM 1993, 1323, 1324).
  • OLG Bremen, 30.09.2011 - 2 U 41/11

    Begriff der Nebenleistung i.S. von § 5 Abs. 1 RDG; Rechtsfolgen eines Verstoßes

    Ihr war bekannt, dass sie keine Rechtsberatung über einen eingeschalteten Rechtsanwalt vornehmen durfte, wobei es ausreicht, dass sie sich einer solchen Erkenntnis leichtfertig verschloss (BGH NJW 1993, 2108).
  • BGH, 17.01.1995 - XI ZR 225/93

    Rückforderung eines wegen Verfolgung eines sittenwidrigen Zwecks unwirksamen

    Da beim Darlehen dem Darlehensnehmer das Darlehenskapital vereinbarungsgemäß nicht endgültig, sondern nur vorübergehend zur Nutzung gewährt werden soll, ist § 817 Satz 2 BGB bei Sittenwidrigkeit des Vertrags nur beschränkt anwendbar: Der Darlehensgeber muß dem Darlehensnehmer die Kapitalnutzung für die (rechtsunwirksam) vereinbarte Zeit zinsfrei belassen; er kann danach aber die Rückzahlung des Nettodarlehensbetrages verlangen (BGH, Urteil vom 15. Juni 1993 - XI ZR 172/92 = WM 1993, 1323 [BGH 15.06.1993 - XI ZR 172/92] m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - 23 U 135/04

    Kein Honoraranspruch bei Steuerberatungsvertrag mit Sozietät aus deutschem und

    Die Anwendung des § 817 S. 2 BGB setzt subjektiv voraus, dass der Leistende, hier die Gesellschafter der Klägerin und insbesondere der maßgeblich handelnde Sozius Dr. G, entweder bewusst gegen das gesetzliche Verbot verstößt oder sich zumindest leichtfertig der Einsicht in den Gesetzesverstoß verschlossen hat (vgl. BGH a.a.O. und NJW 1993, 2108; Senat a.a.O.).

    Die Anwendung des § 817 Satz 2 BGB setzt nur einen bewussten oder zumindest leichtfertigen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot voraus, nicht aber das Bewusstsein der Vertragsnichtigkeit oder ein leichtfertiges Sichverschließen vor der Erkenntnis dieser Rechtsfolge (BGH NJW 1993, 2108; Senat a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 10 U 120/21

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückforderung der einem Professor von einem

    Diese Rechtsprechung ist später auf die Anwendung des § 817 S. 2 BGB bezüglich einer Nichtigkeit wegen Gesetzesverstoßes gemäß § 134 BGB ausgedehnt worden (BGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - III ZR 9/88 -, Rn. 19, juris, NJW 89, 3217; BGH, Urteil vom 15.6.1993 - XI ZR 172/92, NJW 1993, 2108), so dass für die Anwendung des § 817 Satz 2 BGB bei Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot die gleichen Grundsätze wie beim Verstoß gegen die guten Sitten gelten, so dass Leichtfertigkeit auch hier genügt (so auch: OLG Köln, Urteil vom 06. Mai 2005 - 20 U 129/04 -, Rn. 9, juris).

    Die Einsicht in die Sitten- oder Gesetzeswidrigkeit einer Vereinbarung besteht hierbei nicht nur aus Tatsachenkenntnis, sondern zusätzlich aus einer Wertung (vgl. BGH NJW 1989, S. 3217 ; BGH NJW 1993, S. 2108 ).

  • BayObLG, 06.11.2000 - 1Z RR 612/98

    Unzulässige Beeinflussung der ärztlichen Tätigkeit durch Bestimmungen eines

    Es genügt der bewußte oder zumindest leichtfertige Verstoß gegen das gesetzliche Verbot; es ist nicht auch das Bewußtsein der Vertragsnichtigkeit oder ein leichtfertiges Sichverschließen vor der Erkenntnis dieser Rechtsfolge des Verstoßes erforderlich (BGH NJW 1993, 2108/2109).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01

    Unbefugte Hilfeleistungen in Steuersachen ; Steuerberatung; Steuerberatende

  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 10 U 121/21

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Anspruch auf Rückzahlung einer Vergütung für die

  • OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 12 U 29/21

    Rückforderung der an einen Apotheker geleisteten Darlehensbeträge;

  • KG, 21.07.2023 - 18 U 37/22

    Rückforderung von Spiel- und Wetteinsätzen beim Online-Glücksspiel

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 7 U 262/05

    Beweiswürdigung: Kein Rückzahlungsanspruch bezüglich eines als sog. Schmiergeld

  • AG Wuppertal, 03.02.2005 - 35 C 430/04
  • OLG Karlsruhe, 02.08.2005 - 19 W 37/05

    Keine Geldrückerstattung bei "gekaufter" MPU-Untersuchung

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2009 - 7 U 113/09

    Anwendbarkeit des Rückforderungsausschlusses gem. § 817 S. 2 BGB auf

  • OLG München, 22.11.2021 - 5 U 5491/21

    Hinweisbeschluss

  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00

    Vermittlung von Realkrediten - Gewerbeordnung

  • LG Fulda, 06.07.2012 - 1 S 12/12

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückforderung der seitens des

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2005 - 23 U 225/04
  • LG Köln, 16.07.2008 - 2 O 230/07

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gelddarlehens; Zahlung in Verbundenheit mit der

  • LG Rostock, 24.01.2002 - 4 O 176/01

    Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Annahme einer

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