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BGH, 15.06.1999 - 1 StR 271/99 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 43 JGG; § 38 Abs. 3 JGG; § 105 Abs. 1 JGG, 244 Abs. 2 StPO
Jugendgerichtshilfe; Heranwachsende; - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 2; ; JGG § 43; ; JGG § 38 Abs. 3; ; JGG § 38 Abs. 2 Satz 1; ; JGG § 38 Abs. 2; ; JGG § 105 Abs. 1; ; JGG § 32 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 38 Abs. 3, § 43; StPO § 244 Abs. 2
Jugendgerichtshilfe in Verfahren gegen Heranwachsenden
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77
Absehen der Jugendgerichtshilfe von einer Beteiligung in der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 15.06.1999 - 1 StR 271/99
Er kann - auch wenn es um Straftaten in verschiedenen Altersstufen geht - insbesondere für die Entscheidung von Bedeutung sein, ob nach § 105 Abs. 1 JGG Jugendstrafrecht anzuwenden ist (BGHSt 27, 250). - BGH, 11.06.1993 - 4 StR 290/93
Unterrichtung der zuständigen Jugendgerichtshilfe über Ort und Zeit der …
Auszug aus BGH, 15.06.1999 - 1 StR 271/99
Zu Recht rügt die Revision, das Landgericht habe in einem Jugendstrafverfahren, das die Verfehlungen eines Heranwachsenden zum Gegenstand hat, die Jugendgerichtshilfe nicht hinzugezogen (BGH StV 1993, 536).
- BGH, 29.06.2000 - 1 StR 123/00
Unterbliebene Unterrichtung der Jugendgerichtshilfe vom Hauptverhandlungstermin; …
Ein Ausnahmefall, bei dem ein Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensverstoß ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Juni 1999 - 1 StR 271/99), liegt hier nicht vor.