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   BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04   

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BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04 (https://dejure.org/2004,3999)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2004 - 1 StR 39/04 (https://dejure.org/2004,3999)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04 (https://dejure.org/2004,3999)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen von Zweifeln an der Sachkunde des angehörten Sachverständigen; Einordnung von Motiven als niedrige Beweggründe; Voraussetzung der Anwendbarkeit des § 23 Abs. 2 StGB

  • Judicialis

    StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2 § 23 Abs. 2
    Versuchsmilderung beim Mord; niedrige Beweggründe bei Neid, Hass und Zerstörungswunsch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 620
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 604/90

    Unterbinden der Wiederholung von auf die Sachkunde des Sachverständigen zielender

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
    a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12).

    Eine sorgfältige Abwägung dieser Umstände, auch soweit sie für den Täter sprechen, ist namentlich dann geboten, wenn von der Entschließung über die versuchsbedingte Milderung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ab hängt (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 8 und § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 21).

  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01

    Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit;

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
    Der Hinweis des Beschwerdeführers auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2002 - 5 StR 545/01 - NStZ 2002, 368 geht fehl, weil die Entscheidung einen anderen Sachverhalt betraf.
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
    a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12).
  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39).
  • BGH, 11.03.1993 - 4 StR 17/93

    Anforderungen an Verfahrensrüge bezüglich Nichtvereidigung eines Dolmetschers -

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
    a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12).
  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
    a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12).
  • BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88

    Grundsätze zur Strafmilderung beim Versuch

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
    a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39).
  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92

    Tötung aus niedrigem Beweggrund

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
    Das Revisionsgericht nimmt die Strafzumessung des Tatrichters bis an die Grenze des Vertretbaren hin, (vgl. BGHSt 27, 2, 3; 29, 319, 320; jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91

    Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach

  • BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93

    Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch

  • BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden - Anforderungen an die

  • LG Dortmund, 27.11.2018 - 39 Ks 15/17

    Borussia Dortmund: BVB-Bombenleger zu 14 Jahren Haft verurteilt

    Bei dieser Gesamtschau sind, neben der Persönlichkeit des Täters, die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie umfassend zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 22.09.1993, 3 StR 430/93, Rn. 5 m.w.N. - zitiert nach juris; Urt. v. 15.06.2004, 1 StR 39/04, Rn. 10 - zitiert nach juris; Urt. v. 22.11.2017, 2 StR 166/17, Rn. 17 - zitiert nach juris).

    Eine sorgfältige Abwägung dieser Umstände, auch soweit sie für den Täter sprechen, ist namentlich dann geboten, wenn von der Entschließung über die versuchsbedingte Milderung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe abhängt (BGH, Urt. v. 22.09.1993, 3 StR 430/93, Rn. 5 - zitiert nach juris; Urt. v. 15.06.2004, 1 StR 39/04, Rn. 10 - zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    Jedoch kommt den versuchsbezogenen Umständen wie der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der eingesetzten kriminelle Energie besonderes Gewicht zu (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4; BGH NStZ 2004, 620).
  • BGH, 01.02.2024 - 4 StR 287/23

    Versuchter Mord durch den Einsatz eines Kfz als Waffe gegen den Geschädigten;

    Eine sorgfältige Abwägung und umfassende Begründung ist insbesondere in Fällen geboten, in denen die Versagung der Strafmilderung wegen Versuchs die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2023 - 4 StR 286/23 Rn. 12; Urteil vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 16; Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19 Rn. 8; Urteil vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04).
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